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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

01.12.2017 - Artikel

Deutsche Führungszeugnisse werden ausschließlich vom Bundesjustizamt ausgestellt. Hinweise zum Antragsverfahren, zu den Zahlungsmodalitäten für die Gebühr des Bundeszentralregisters sowie Antragsformulare finden Sie nachstehendem Link.

Polizeiliches Führungszeugnis

Deutsche Führungszeugnisse werden ausschließlich vom Bundesjustizamt ausgestellt. Hinweise zum Antragsverfahren, zu den Zahlungsmodalitäten für die Gebühr des Bundeszentralregisters sowie Antragsformulare finden Sie nachstehendem Link. Für die amtliche Bestätigung der Personendaten und Ihrer Unterschrift durch die Vertretung fällt eine Gebühr in Höhe von 20 EUR an, die Sie bitte bei Ihrer Vorsprache in der Rechts- und Konsularabteilung begleichen.

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