Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Merkblatt zur Einstellung der Legalisation und möglicher Urkundenprüfung auf dem Amtsweg für Urkunden aus den indischen Bundesstaaten Andhra Pradesh, Telangana, Tamil Nadu sowie Puducherry
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen des Generalkonsulats im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.
Das Generalkonsulat hat feststellen müssen, dass die Voraussetzungen zur Legalisation öffentlicher Urkunden aus Indien bis auf Weiteres nicht gegeben sind. Daher wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amts eingestellt.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, indische öffentliche Urkunden zu prüfen, falls eine Behörde in Deutschland dies für ihre Arbeit im Inland für notwendig hält. Die Inlandsbehörde kann in diesen Fällen ein Amtshilfeersuchen an das Generalkonsulat richten. Dazu muss sie die ausländische Urkunde im Original beifügen, konkrete Fragen stellen oder um Globalüberprüfung ersuchen und sich im Verhältnis zum Generalkonsulat zur Übernahme der dabei entstehenden Auslagen bereit erklären, die sie dann an den/die Urkundeninhaber weitergibt. Das Generalkonsulat kann die gewünschten Überprüfungen oftmals nicht mit eigenem Personal durchführen, sondern muss sich dabei auf die Erkundigungen von Vertrauensanwälten und sonstigen Vertrauenspersonen stützen. Die abschließende Bewertung und Stellungnahme erfolgt jedoch durch die Konsularbeamten des Konsulats.
Erforderliche Unterlagen für den Beginn des Überprüfungsverfahrens:
· Vorlage der zu überprüfenden Urkunde/n (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) im Original1 mit je zwei gut leserlichen und vollständigen Fotokopie in A4-Größe. Deutsche Übersetzungen von englischsprachigen Originalurkunden sind nicht erforderlich.
Wichtig: Eine von einer indischen Auslandsvertretung ausgestellte Konsularische Bescheinigung ersetzt keine Originalurkunde.
· Passkopien (Datenseite, ggf. deutscher Aufenthaltstitel und letzte Seite) und 2 (Pass-)Fotos des Betroffenen/der Betroffenen, sowie Kopien zusätzlicher Identitätsnachweise, z.B. Voter ID, Aadhaar Card, PAN-Card, Schulzeugnisse, Schulabgangszeugnisse, Ration Cards, etc.
- bei Heiratsurkunden: Identitätsnachweise beider Ehepartner
- bei Geburtsurkunden: Identitätsnachweise beider Elternteile + des Kindes
- Bei eidesstattlichen Versicherungen zum Familienstand: Identitätsnachweise des Betreffenden/der Betreffenden + beider Elternteile
· Angabe der vollständigen indischen Heimatadresse mit Nennung des örtlichen Postamts (VPO) und der Polizeistation (PS) sowie einer Kontakttelefonnummer
· Bei Prüfung von indischen Heiratsurkunden zusätzlich 6-8 aussagekräftige Fotos der Hochzeitszeremonie.
Mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 4 Monaten im Regelfall muss gerechnet werden. Hinzu kommen noch die Post- und Kurierlaufzeiten von etwa zwei Wochen pro Strecke. Das Generalkonsulat wird die ersuchende Behörde unterrichten, sofern der Zeitbedarf absehbar höher sein sollte. Es wird gebeten, von zusätzlichen Sachstandanfragen abzusehen. Die Kosten für die Überprüfung betragen üblicherweise bis zu 470 Euro.
Abhängig vom Prüfaufwand und bei größerer Entfernung zwischen dem Generalkonsulat und dem Ausstellungsort der Urkunden können im Einzelfall auch höhere Kosten entstehen. Das Generalkonsulat wird die ersuchende Behörde in diesem Fall entsprechend unterrichten. Die ersuchende Behörde kann ihrerseits diese Auslagen dem Urkundeninhaber zur Erstattung aufgeben und wird daher üblicherweise um Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bitten.
Anschrift: | Consulate General of the Federal Republic of Germany 9 Boat Club Road, RA Puram, Chennai 600 028, India |
Tel.: | +91-44-2430-1600 Sprechzeiten: 07:30 - 15:00 Uhr (indische Ortszeit) |
Fax: | +91-44-2437 9293 |
E-Mail: | |
Webseite: |
Hinweis: Die inländischen Behörden können zur Übermittlung ihrer Amtshilfeersuchen an das Generalkonsulat den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amts mitbenutzen. Privatpersonen steht der amtliche Kurierweg nicht zur Verfügung.
Kurieranschrift: Auswärtiges Amt, für GK Chennai, Kurstr. 36, 10117 Berlin
1 Auf laminierten Urkunden kann der Prüfvermerk des Generalkonsulats nur bedingt angebracht werden. Es liegt im Interesse des Urkundeninhabers, nicht-laminierte Urkunden einzureichen.
Download as pdf.