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Nach Mitteilung der indischen Regierung wird der bisherige aufenthaltsrechtliche Status der „Person of Indian Origin“ (PIO) in den Status des „Overseas Citizen of India“ (OCI) überführt.

Nach Mitteilung der indischen Regierung wird der bisherige aufenthaltsrechtliche Status der „Person of Indian Origin“ (PIO) in den Status des „Overseas Citizen of India“ (OCI) überführt.

Inhaber einer „PIO“-Karte müssen nach Auskunft der zuständigen indischen Behörden - unabhängig von deren Gültigkeit - bis zum 31.03.2016 eine neue, „OCI“-Karte beantragen.

Es ist davon auszugehen, dass es andernfalls bei Ein-und Ausreisen von Inhabern einer alten „PIO“-Karte nach/aus Indien zu Problemen kommen kann.

Bitte wenden Sie sich bei Bedarf für verbindliche individuelle Auskunft an die zuständigen „Foreigners (Regional) Registration Offices (F(R)RO)“ (www.boi.gov.in) bzw. an die zuständige indische Auslandsvertretung.

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