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Wirtschaft und Menschenrechte

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, existenzsichernde Löhne, das Recht auf Gewerkschafts- und Vereinigungsfreiheit oder das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, der Schutz von Rechten indigener Völker und der Schutz der Umwelt – das sind Beispiele für menschenrechtliche Standards, die in jedem Unternehmen existieren sollten und die nun durch die Einführung des NAPs überall auf der Welt umgesetzt werden sollen.

Was ist der NAP?

NAP steht für „Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung“ und verankert Verantwortlichkeiten deutscher Unternehmen zur Wahrung der Menschenrechte in einem festen Rahmen, indem global einheitliche und überprüfbare Standards festgelegt werden.

Verabschiedet wurde er im Bundeskabinett bereits am 21. Dezember 2016. Er beschreibt zum einen breiten Maßnahmenkatalog der Bundesregierung, um der Pflicht des Staates zum Schutz der Menschenrechte, gerade auch im wirtschaftlichen Kontext, noch besser gerecht zu werden. Zum anderen verankert die Bundesregierung im Aktionsplan erstmals die Verantwortung von deutschen Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte in einem festen Rahmen. Die Bundesregierung formuliert darin ihre Erwartung, dass Unternehmen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht einhalten und Menschenrechte entlang ihrer gesamten Liefer- und Wertschöpfungsketten achten.

Damit will die Bundesregierung einen Beitrag leisten, die weltweite Menschenrechtslage zu verbessern und die Globalisierung mit Blick auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sozial zu gestalten. Durch verlässliche Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen möchte sie auf faire, globale Wettbewerbsbedingungen hinwirken.

Mit dem Nationalen Aktionsplan setzt die Bundesregierung die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen um, die im Jahr 2011 einstimmig im Menschenrechtsrat beschlossen wurden. Sie wird den Umsetzungsprozess aktiv vorantreiben und Unternehmen kontinuierlich bei der Umsetzung unterstützen.

Mehr über den NAP

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Alle sprechen vom Monitoringprozess – was ist das?

Von 2018 bis 2020 wird der Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mit mehr als 500 Beschäftigten im Rahmen eines Monitorings evaluiert. Der NAP setzt die Zielvorgabe, dass im Jahr 2020 mindestens die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland mit mehr als 500 Beschäftigten die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert hat. Diese Zielgruppe umfasst insgesamt rund 7.100 Unternehmen.

Überprüft wird der Umsetzungsstand in 3 Erhebungsphasen in den Jahren 2018, 2019 und 2020. Entscheidend für die Beurteilung, ob der Umsetzungsstand den Zielwert des NAP erreicht hat, ist letztlich das Ergebnis der Erhebung von 2020. Für die Repräsentativität des Monitoring-Ergebnisses kommt es entscheidend auf eine hohe Antwortquote der Unternehmen an. BM Maas hatte gemeinsam mit vier weiteren Bundesministern (BM Scholz, BM Altmaier, BM Heil und BM Müller) in einem Schreiben an alle Unternehmen in der Zielgruppe vom November 2018 für die Umsetzung des NAP und die Teilnahme am Monitoring geworben.

Überprüft wird beim Monitoring die Umsetzung der fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht, die im Kapitel III des NAP als Erwartung der Bundesregierung an alle Unternehmen formuliert sind. Die Anforderungen gelten dann als umgesetzt, wenn ein Unternehmen alle fünf Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt angemessen eingeführt hat.

Am 29. Juli 2019 wurden 1800 Unternehmen angeschrieben, die sich in der Stichprobe für die quantitative Erhebung befinden. Diese Befragung wird für die Unternehmen bis Oktober geöffnet sein. Der sich daraus ergebende Zwischenbericht wird den Anteil der „NAP-Erfüller“ und der „NAP-Nicht-Erfüller“ ausweisen.Im Frühjahr 2020 wird die nächste und letzte Erhebungsrunde stattfinden. Der Endbericht soll im Sommer 2020 vorliegen. Die Auswertungen werden im Einklang mit geltender Gesetzgebung zum Datenschutz und zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in anonymisierter und aggregierter Form an das AA übergeben werden. Rückschlüsse auf das Verhalten einzelner Unternehmen sind dadurch ausgeschlossen. Die Namen der teilnehmenden Unternehmen werden nur dem beauftragten Konsortium bekannt sein.

Nähere Angaben zum Vorgehen bei den quantitativen Erhebungen in den Jahren 2019 und 2020 sowie zum Fragebogen, den Bewertungskriterien und dem allgemeinen Anforderungsrahmen für die Bewertung der NAP-Erfüllung enthält der erste Zwischenbericht zum Monitoring, der HIER vom AA veröffentlicht wurde. Das AA hält zudem umfassende Informationen in Form von Q&A bereit (www.diplo.de/nap-monitoring).

Warum kümmert sich die deutsche Botchaft um den NAP?

Der NAP sieht die Berichterstattung und Beratung durch die deutschen Auslandsvertretungen als Maßnahme vor. So wollen wir im Ausland Netzwerkstrukturen zur Information und Beratung deutscher Unternehmen vor Ort aufbauen. Diese Netzwerke bestehen aus einem Kreis von Akteuren, die einen direkten Bezug zu deutschen Stellen haben, welche in die NAP-Umsetzung eingebunden sind. Neben den deutschen Auslandsvertretungen sind das in Indien die Auslandshandelskammer (AHK), die GTAI (Germany Trade and Invest), die GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Zusätzlich werden wir nicht-staatliche Fachakteure als Impuls- und Informationsgeber zu Netzwerktreffen einladen und vor Allem die deutschen Unternehmen in Indien mit einbeziehen.

Was möchte das NAP-Netzwerk vor Ort bieten?

  • Beratung und Informationen zum NAP, sowie zur Menschenrechtslage und Gesetzgebung im Gastland
  • Vermittlung von Informations- und Trainingsangeboten vor Ort zum NAP und den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (VNLP)
  • Erläuterungen zu Unterstützungsangeboten
  • Veranstaltungen zu NAP-/VNLP-Themen oder zu Wirtschaft und Menschenrecht im Ausland
  • Dialogplattformen zwischen Unternehmen („peer learning“)
  • Kontaktvermittlung zum Beispiel zu NGOs, Verbänden, Gewerkschaften, Behörden

Einige Informationsangebote können Sie schon hier finden.

Weitere Informationen zum NAP, zur Entwicklung, den Leitlinien, der Umsetzung und zum Monitoring finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/aussenwirtschaft/wirtschaft-und-menschenrechte

sowie auf dem zentralen Informationsportal der Bundesregierung zum NAP Wirtschaft und Menschenrechte:

https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/wirtschaft-menschenrechte.html;jsessionid=41FDCEA9AF685ED10EED50E0A6A62FAB

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