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COVID-19: Wichtige Hinweise für Reisende nach Indien und Bhutan

10.06.2022 - Artikel

Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland, da weiterhin mit Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, und der weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können,  besteht auch weiterhin in verschiedenen Destinationen.

Der kommerzielle internationale Reiseverkehr zwischen Indien und dem Ausland ist derzeit grundsätzlich untersagt. Touristische Einreisen auf dem Luft- und Wasserwege sind seit dem 15. November 2021 zugelassen und die Erteilung von e-Tourist Visa/Tourist Visa wurde entsprechend wieder aufgenommen, wobei die maximale Aufenthaltsdauer 30 Tage beträgt. Visa zu touristischen Zwecken mit fünfjähriger Gültigkeit, die im März 2020 suspendiert wurden, haben ihre Gültigkeit am 15. März 2022 wiedererlangt.  Es ist zu beachten, dass die Erteilung von e-Visa in vorläufige Reisepässe nicht möglich ist, sondern dass in diesem Fall ein Visum bei der indischen Auslandsvertretung einzuholen ist.

Bitte beachten Sie folgende Einreisebestimmungen bei Ihrer Reise nach Indien:

Fluglinien, die Indien von Deutschland aus anfliegen, dürfen Passagiere nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) oder eines Nachweises einer vollständigen Impfung gegen Covid-19 befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der von Reisenden aus Deutschland neben dem Reisepass das negative PCR-Testergebnis bzw. der Impfnachweis als PDF-Datei hochzuladen sind. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App „Aarogya Setu“ ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu herkunftslandspezifischen Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.

Die allgemeine Quarantänepflicht nach Einreise wurde mit Wirkung zum 14.02.2022 aufgehoben. Nach dem Zufallsprinzip werden 2 % aller ankommenden Flugpassagiere einem COVID-19-Test am Flughafen unterzogen. 

Bei positivem Testergebnis oder sonstigen Krankheitssymptomen kann  die Aufnahme in eine staatliche Einrichtung und / oder Heimquarantäne verfügt werden. In den staatlichen Quarantäneeinrichtungen müssen sich die Reisenden einer Behandlung einschließlich mehrerer PCR-Tests und weiterer Überwachung unterziehen.

Bhutan erlaubt wieder touristische Einreisen. Allerdings müssen vollständig geimpfte und ungeimpfte Personen eine verpflichtende Quarantäne von fünf Tagen einhalten. Flugverbindungen von und nach Bhutan sind eingeschränkt verfügbar. Es gibt aktuell wöchentliche Flüge von und nach New Delhi, Bangkok und Kathmandu.

Die Einreise- und Quarantänebestimmungen können in den verschiedenen Staaten für internationale und inländische Flugreisen variieren und sich zudem sehr kurzfristig ändern. Erkundigen Sie sich vor der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft. Aktuelle Informationen finden Sie außerdem auf den Webseiten des Flughafens New Delhi oder der indischen Regierung. Um von uns auch direkt über die Situation aktuell informiert zu werden, haben deutsche Staatsangehörige die Möglichkeit, sich - falls nicht bereits geschehen – in unserer Krisenvorsorgeliste  zu registrieren.

Wir raten dazu, dass Sie sich informiert halten: über die indischen Medien sowie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes - am besten über die kostenlose App „Sicher Reisen“.


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