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Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Deutsches Generalkonsulat Bangalore
Herzlich Willkommen im Amtsbezirk des deutschen Generalkonsulats Bangalore!
Der Amtsbezirk des Generalkonsulats besteht aus den indischen Unionsstaaten Karnataka und Kerala. Bangalore wurde 1537 vom südindischen Stammesfürsten Kempe Gowda gegründet und 1956 zur Hauptstadt des neu gegründeten Bundesstaates Karnataka, dem „Land der Kannada sprechenden Menschen“, ernannt. Mit derzeit ca. zehn Millionen Einwohnern gehört Bangalore zu den am schnellsten wachsenden Städten der Welt. Die Stadt liegt auf der Dekkan-Hochebene auf etwa 900m Höhe. Ihren Aufschwung zur Wissenschafts-, Wirtschafts- und High-Tech-Metropole begann die Stadt in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts. Die beiden Unionsstaaten Karnataka (1956 aus dem frühren Fürstentum Mysore hervorgegangen) und Kerala erstrecken sich zwischen dem 19. und 8. Grad nördlicher Breite (Bangalore liegt auf dem 13. Grad nördlicher Breite). Sie haben geografisch reich gegliederte und stark voneinander abweichende Landschaftsformen. In Karnataka leben auf einer Fläche von gut 190.000 km² ca. 61 Millionen Einwohner. Kerala erstreckt sich über mehr als 550 km von Nord nach Süd an der Westküste des indischen Subkontinents. An seiner breitesten Stelle ist Kerala nur wenig mehr als 120 km breit. Auf einer Fläche von fast 39.000 km² leben ca. 33,5 Millionen Einwohner.
Wichtiger Hinweis
Die Visaabteilung des deutschen Generalkonsulats Bangalore nimmt wieder neue Visaanträge entgegen!
Da die Kapazitäten infolge der Covid-19-Epidemie weiterhin begrenzt sind, können nur Visaanträge der folgenden Kategorien gestellt werden:
Nationale (langfristige) Visa • Studenten mit deutschem Stipendium • Doktoranden und PostDocs (auch bei Anstellung an einer deutschen Universität/Forschungseinrichtung) • Gastwissenschaftler • Masterstudenten mit uneingeschränktem Zulassungsbescheid einer deutschen Universität, Bachelor-Studenten mit Schulabgangszeugnis von 90% oder besser • Beschäftigung mit Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit • Blaue Karte • Fachkräfte im Gesundheitswesen • Familienzusammenführung • Wiedereinreisevisum wegen abgelaufener deutscher Aufenthaltserlaubnis • Au Pair und Freiwilligendienste • Spezialitätenköche
Für Ihre Terminbuchung wenden Sie sich bitte an unseren Dienstleister VFS Global über Tel. 022 – 6786 6013 (Montag bis Freitag 08:00 bis 17:00 Uhr) oder E-Mail info.germanin@vfshelpline.com.
Nur für Anträge auf Beschäftigung im Rahmen des beschleunigtenFachkräfteeinwanderungsverfahrens mit Vorabzustimmung der Ausländerbehörde gem. § 81a AufenthG i. V. m. § 31 Abs. 4 AufenthV (Nicht für Anträge mit Vorabzustimmungen nach § 36 Abs. 3 BeschV!): Wenden Sie sich bitte zur Terminvergabe direkt an rk-info@banga.auswaertiges-amt.de. Geben Sie dabei neben Ihrem Namen und Ihrem Einreisezweck bitte auch Ihre Passnummer und Telefonnummer an.
Schengen (kurzfristige) Visa • Flughafentransit • Seefahrer • Dringende Geschäftsreise, die nicht aufgeschoben werden kann • Besuch des (Ehe-)Partners in Deutschland • Besuch von Verwandten 1. und 2. Grades bei zwingendem familiären Grund wie Geburt, Todesfall, Hochzeit oder schwere Erkrankung
Schengen-Termine buchen Sie bitte unter https://visa.vfsglobal.com/ind/en/deu/application-detail. Bei Fragen können Sie sich an unseren Dienstleister VFS Global wenden unter Tel. 022 – 6786 6013 (Montag bis Freitag 08:00 bis 17:00 Uhr) oder E-Mail infowest.germanin@vfshelpline.com.
Informationen zu Reisen und Covid-19-Einschränkungen
Seit 08.06.20 erfolgen orts- und lageabhängige Lockerungen außerhalb der Containment Zones.
Erkundigen Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen und halten Sie sich zudem weiterhin über die örtlichen Medien informiert. Nach jetzigem Stand gilt die Sperrung des kommerziellen internationalen Flugverkehrs auch weiterhin.
Folgende Informationen zum aktuellen Stand für noch in Indien verbliebene deutsche Touristen/Kurzzeitreisende sind auf dieser Webseite erhältlich:
Aktuelle Informationen zu eventuell noch anstehenden Repatriierungsflügen
Das Rückholprogramm der Bundesregierung ist beendet. Hier informieren wir Sie dennoch unverbindlich über eventuell geplante Repatriierungsflüge europäischer Regierungen aus Indien nach Europa.
Die indische Regierung hat seit 25.05.2020 den nationalen Flugverkehr teilweise wieder aufgenommen. Dies wäre eventuell eine weitere Option für die Anreise zu einem der Flughäfen, von denen Repatriierungsflüge starten.
Dennoch gilt es zu beachten: entsprechende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wie etwa Maskenpflicht, Fiebermessungen, Abstandsregeln gelten. Erkundigen Sie sich zudem rechtzeitig bei der jeweiligen Fluggesellschaft über die genauen Details zum Ablauf sowie über eventuelle Quarantänemaßnahmen oder anderweitig geltende Bestimmungen einzelner indischer Bundesstaaten bzw. Unionsterritorien.
Allgemeine Informationen zu Einreise und Quarantäne nach Ankunft in Deutschland:
Bitte beachten Sie, dass vor Reiseantritt bereits die Weiterreise in/nach Deutschland (Flugticket oder Bahnticket) gebucht sein muss. Ein entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden.
Alle Reisenden aus Covid-19-Risikoländern wie Indien müssen sich vor der Einreise nach Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de registrieren. Eine 10-tägige Quarantäne zu Hause ist obligatorisch. Um die Quarantänezeit zu verkürzen, kann der örtlichen Gesundheitsbehörde ein negativer Covid-19-Test vorgelegt werden, der frühestens am 5. Tag nach der Ankunft durchgeführt wird. Verstöße gegen Registrierungs- und Quarantäneanforderungen können zu einer Geldstrafe von bis zu 25.000 € führen.
Die Quarantänepflicht gilt nicht für Durchreisende ohne Symptome, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen. Da die Regelung zur Quarantänepflicht von den Bundesländern in eigener Zuständigkeit erlassen wird, erkundigen Sie sich daher bitte auf der Internetseite des Bundeslandes, in das Sie einreisen oder Ihren Wohnsitz haben bzw. untergebracht sein werden, wie die Quarantäneregelung dort konkret aussieht. Weitere Informationen finden Sie hier.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Um von uns auch direkt über die Situation aktuell informiert zu werden, haben deutsche Staatsangehörige die Möglichkeit, sich - falls nicht bereits geschehen – in unserer Krisenvorsorgeliste unter www.diplo.de/elefand zu registrieren.
Information für indische Staatsangehörige
Die Einreise nach Deutschland ist aktuell grundsätzlich mit den folgenden Aufenthaltstiteln gemäß einer Entscheidung der Bundesregierung möglich:
1. Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis 2. Inhaber einer Niederlassungserlaubnis 3. Inhaber eines Langzeit- (Kategorie „D“) Visums zur Familienzusammenführung oder zur Eheschließung 4. Inhaber eines Kategorie „D“-Visums zur Erwerbstätigkeit im Gesundheits-, Gesundheitsforschungs- und Altenpflegesektor sowie Fachkräfte und hoch qualifizierte Arbeitsnehmer, deren Beschäftigung aus wirtschaftlicher Sicht notwendig ist und deren Arbeit nicht aufgeschoben oder im Ausland ausgeführt werden kann 5. Inhaber von „D“ - Visa zum Studium, wenn das Studium nicht vollständig vom Ausland aus durchgeführt werden kann.
Es wird empfohlen, die entsprechenden Nachweise (wie z.B. Kopie der Ehe(-registrierungs-)urkunde und des Passes Ihres Ehepartners/Ihrer Ehepartnerin, Bestätigung des Arbeitsgebers/der Universität, welche die Notwendigkeit der Einreise bestätigt) oder den Aufenthaltstitel zum Flughafen mitzubringen.
Transit ist ebenfalls zulässig, sofern kein Schengen-Transit-Visum erforderlich ist; bitte halten Sie Ihr bestätigtes Ticket zur Weiterreise bereit und stellen Sie vor Abreise sicher, dass Ihnen Ihr Zielland die Einreise erlaubt.
Die Einreise für Inhaber folgender Aufenthaltserlaubnisse ist derzeit nicht möglich:
1. Inhaber eines Kurzzeit (Kategorie „C“) Schengenvisums zu Geschäfts-, Besuch-, oder touristischen Zwecken 2. Inhaber sonstiger Langzeit- (Kategorie „D“) Visa, z.B. zur Arbeitssuche oder wenn die obigen Voraussetzungen zur Erwerbstätigkeit oder Studium nicht vorliegen
Der internationale Flugverkehr wurde eingeschränkt im Rahmen bilateraler Vereinbarungen wieder aufgenommen. Eine Einreise auf dem Wasser- oder Luftweg mit den mit Wirkung vom 13. März 2020 suspendierten Visa ist mit Ausnahme von E-Visa und Visa zu touristischen und medizinischen Zwecken seit dem 21. Oktober 2020 wieder möglich (sofern ihre Gültigkeit nicht erloschen ist). Einreisen mit neu ausgestellten Visa sind wieder erlaubt, mit Ausnahme von Visa zu touristischen Zwecken. Eine Einreise nach Indien auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits in Indien aufhalten, ist - auch online - über das örtlich zuständige FRRO zu beantragen. Für Ausreisen bis zu 30 Tage nach Aufhebung der Reisebeschränkungen wird kein Bußgeld für „Overstay“ erhoben. Wenn Sie sich derzeit als deutscher Tourist in Indien aufhalten: das FRRO geht dazu über, Touristenvisa nicht weiter zu verlängern, sondern stattdessen ein so genanntes Exit Permit auszustellen, innerhalb dessen Gültigkeitszeitraums Indien verlassen werden muss. Am 25.05.2020 wurde der Flugverkehr innerhalb Indiens wieder aufgenommen. Entsprechende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wie Maskenpflicht, Fiebermessungen, Abstandsregeln werden durchgeführt. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Fluggesellschaft über die genauen Details zum Ablauf sowie über eventuelle Quarantänemaßnahmen oder anderweitig geltende Bestimmungen einzelner indischer Bundesstaaten bzw. Unionsterritorien. Aktuelle Informationen finden Sie beispielsweise auf den Webseiten des Flughafens oder des Ministry of Civil Aviation.
Um von uns auch direkt über die Situation aktuell informiert zu werden, haben deutsche Staatsangehörige die Möglichkeit, sich - falls nicht bereits geschehen – in unserer Krisenvorsorgeliste zu registrieren.
Wir raten außerdem dazu, dass Sie sich weiter über die Lage informiert halten: über die indischen Medien, die Seite des indischen Ministeriums für Gesundheit und Familienfürsorge, die des Bureau of Immigration sowie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes - am besten über die kostenlose App „Sicher Reisen“.
Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland, da weiterhin mit drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, und der weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.
Die indischen Behörden führen Rückholprogramme für im Ausland gestrandete indische Staatsbürger. Diese können unseren Informationen zufolge auch von Indern genutzt werden, die von Indien in ihr Wohnsitzland, für welches sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen, zurückkehren möchten.
Zudem wurden inzwischen COVID-19-Hotlines an der indischen Botschaft Berlin und den indischen Generalkonsulaten in Hamburg, Frankfurt und München eingerichtet. Die Erreichbarkeiten finden Sie auf der Internetseite der indischen Botschaft in Berlin.
Deutschland hat – der EU-Empfehlung folgend - den Einreisestopp über den 01.07.2020 hinaus verlängert für Reisende aus Risikogebieten. Hierzu zählt auch Indien. EU-Staatsbürger und Ausländer, die an den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland zurückkehren, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Alle Reisenden aus Covid-19-Risikoländern wie Indien müssen sich vor der Einreise nach Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de registrieren. Eine 10-tägige Quarantäne zu Hause ist obligatorisch. Um die Quarantänezeit zu verkürzen, kann der örtlichen Gesundheitsbehörde ein negativer Covid-19-Test vorgelegt werden, der frühestens am 5. Tag nach der Ankunft durchgeführt wird. Verstöße gegen Registrierungs- und Quarantäneanforderungen können zu einer Geldstrafe von bis zu 25.000 € führen.
Nehmen Sie in Zweifelsfällen Kontakt mit dem dortigen Bürgerservice auf.
Prognosen darüber, wann in Indien der kommerzielle Flugverkehr wieder aufgenommen werden kann, kann die Botschaft nicht anstellen.
Bitte halten Sie sich über die indischen Medien, unsere Webseite und unseren Social Media Auftritt informiert.
Die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise für Indien können Sie über unsere gratis App „Sicher Reisen“ abrufen.
Im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit zur Verhinderung des Ausbruchs von Corona Viren (COVID-19 Epidemie) müssen die Botschaft und die Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland den Publikumsverkehr bis auf Weiteres einschränken.
Bitte kontaktieren Sie die für Sie zuständige Vertretung hinsichtlich der verfügbaren Dienstleistungen.
Generalkonsul Achim Burkart
Am 28. Juli 2020 bin ich in Bangalore eingetroffen und erlebe die Region trotz der erheblichen Belastungen durch die Corona-Krise als aufstrebend und dynamisch sowie voller Geschäftsideen und Kreativität.
Barrierefreiheit: Gebäude ist mit Einschränkungen barrierefrei
Notfallnummer:
In dringenden Notfällen außerhalb der Dienstzeiten (16:30 bis 22:00. Am Wochenende und an Feiertagen von 9:00 bis 22:00) erreichen Sie das Generalkonsulat - auch per SMS - über den Bereitschaftsdienst unter +91-963 254 2972
Diese Nummer steht nur für Notfälle deutscher Staatsangehöriger zur Verfügung! Visaanfragen stellen keine Notfälle dar.
Hinweis: Der Zeitverschiebung zwischen Deutschland und Indien beträgt während der Sommerzeit +3½ und während der Winterzeit +4 ½ Stunden.