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Wichtige Informationen zur Einreise und Rückkehr nach Deutschland

03.06.2021 - Artikel

Wichtiger Hinweis

Die Bundesregierung hat Indien mit Wirkung vom 7. Juli 2021 0:00 Uhr als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.

Für eine Einreise nach Deutschland für Reisende aus Indien gilt:

Ab Sonntag, 01.08.2021, 0.00h CET, besteht bei der Einreise nach Deutschland grundsätzlich eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Personen ab zwölf Jahren müssen dann bei der Einreise nach Deutschland über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen. Ein negativer Test darf bei Einreise höchstens 72h (PCR-Test) bzw. 48h (Antigen-Schnelltest) alt sein. Bei Einreise aus Virusvariantengebieten ist ein Testnachweis vorzulegen; ein Genesenen- oder Impfnachweis ist in diesem Fall nicht ausreichend; dabei wird ein bis zu 24h alter Antigen-Schnelltest oder ein bis zu 72h alter PCR-Test akzeptiert.

Eine Einreise ist nur möglich, wenn die Person eine wichtige Funktion ausübt oder ihre Reise zwingend notwendig ist (siehe hierzu “Wann ist die zwingende Notwendigkeit der Einreise gegeben?”) oder wenn sie vollständig geimpft sind (siehe hierzu “Was gilt für vollständig geimpfte Personen?”).

Sollten Sie in Indien mit Covishield geimpft worden sein, beachten Sie bitte, dass Ihr Impfzertifikat Ihre Reisepassnummer oder Ihr Geburtsdatum beinhalten muss. Ein Verweis auf die Aadhar-Nummer ist nicht ausreichend.

Deutsche Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen der Kernfamilie (Ehepartner, minderjährige ledige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder) sind von diesen Einreisebeschränkungen nicht betroffen.

Auch Unionsbürger und Staatsangehörige Liechtensteins, der Schweiz, Norwegens und Islands und ihre Familienangehörigen der Kernfamilie (Ehepartner, minderjährige ledige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder) sind von den Einreisebeschränkungen ausgenommen.

Das gleiche gilt für andere in Deutschland lebende Personen mit einem bestehenden längerfristigen Aufenthaltsrecht in einem EU- oder Schengenstaat und ihre Familienangehörigen der Kernfamilie, soweit die pass- und visarechtlichen Bestimmungen erfüllt sind.

Die Ersteinreise von Drittstaatsangehörigen ist nur bei Vorliegen einer der Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen möglich, das heißt wenn die Person entweder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Drittstaat hat, der auf der deutschen Positivliste steht, die Person vollständig geimpft ist oder die Einreise zwingend notwendig ist.

Anmeldung und Covid-19-Test vor Einreise nach Deutschland

Digitale Einreiseanmeldung

Wenn Sie sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Hochinzidenzgebietz aufgehalten haben (Indien ist mit Wirkung vom 07. Juli 2021 als Hochinzidenzgebiet eingestuft), müssen Sie sich vor Abflug in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de registrieren und den Nachweis der Anmeldung bei Einreise (bzw. schon bei Flugantritt) mit sich führen.

Testpflicht und Nachweispflicht für Geimpfte und Genesene bei Einreise nach Deutschland

Reisende aus einem Hochinzidenzgebiet ab sechs Jahren müssen im Rahmen der Einreise nach Deutschland folgende Nachweise vorlegen können:

negatives Covid-19-Testergebnis, Nachweis über vollständige Covid-19-Impfung oder Nachweis über die Genesung nach einer Infektion. Der Nachweis ist vor der Einreise erforderlich und muss gegebenenfalls auch der Fluggesellschaft vor Reiseantritt vorgewiesen werden.

Ausnahmen bestehen insbesondere für Personen, die ohne Zwischenaufenthalt durch ein Hochinzidenzgebiet durchgereist sind sowie zur Durchreise durch Deutschland auf dem schnellsten Weg.
Informationen zur Nachweispflicht finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Grundsätzlich gilt als Nachweis.

  • Für negativ Getestete:

Ein negatives Testergebnis mit Nukleinsäureamplifikationstechnik (z.B. PCR, PoC-PCR) in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache. Der Test darf höchstens 72 Stunden vor der Einreise erfolgen (Zeitpunkt der Abstrichnahme).

Alternativ ein negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache. Der Test bei einem Voraufenthalt in einem Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise erfolgen. Details zur Anerkennung von Tests stellt das Robert Koch-Institut auf seiner Webseite bereit.

  • Für Geimpfte:

Nachweis über Covid-19-Schutzimpfungen in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in digitaler oder in Papierform (zum Beispiel gelber WHO-Impfpass). Die Impfung muss mit einer auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts genannten Impfstoffen erfolgt sein. Die letzte notwendige Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen.

  • Für Genesene:

Positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage aber höchstens 6 Monate zurückliegt.

Quarantäne

Grundsätzlich gilt für Ein-bzw. Rückreisende aus ausländischen Risiko- und Hochinzidenzgebieten, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risiko- oder Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung, sich unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben.

Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro verfolgt werden.

Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden.

Bitte informieren Sie sich für weitere Einzelheiten zur Einreise, Test und Quarantäne über die weiterführenden Links:

Aktuelle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums für Reisende

FAQ-Liste des BMI

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/_Aktuell

Corona-Regelungen der Bundesländer

Reisebeschränkungen im internationalen Luft- und Seeverkehr

Insgesamt gelten seit 17.03.2020 weitreichende Reisebeschränkungen im internationalen Luft- und Seeverkehr, die die Einreise nach Deutschland betreffen. Auf der Website des BMI finden Sie Links zu Antworten auf häufig gestellte Fragen (BMI und Bundespolizei).

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