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Krisenvorsorgeliste

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Elektronische Erfassung Auslandsdeutscher - Elefand

Alle Deutschen, die im Ausland leben, können sich freiwillig bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes eintragen lassen.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit die Auslandsvertretungen vor Ort mit den deutschen Staatsangehörigen in ihrem Amtsbezirk möglichst schnell und unmittelbar Verbindung aufnehmen können, falls dies in Krisen und anderen, akuten Ausnahmesituationen angezeigt ist.

Deutsche, die sich in diese Liste eintragen, können auch eine e-Mail-Anschrift hinterlegen, unter der Sie z.B. über anstehende Bundestagswahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament informiert werden oder sonstige konsularische Hinweise erhalten, etwa zu Änderungen im deutschen Passgesetz oder Personenstandswesen.

Die bislang manuell geführten Listen wurden durch die Einführung eines passwortgeschützten online-Verfahrens ersetzt, das die Registrierung wesentlich vereinfacht.

Wir bitten die deutschen Staatsangehörigen im Amtsbezirk, von der elektronischen Erfassung Auslandsdeutscher regen Gebrauch zu machen. Bitte registrieren Sie sich auch dann online, wenn Sie bereits zuvor in einer manuellen Liste erfasst waren.

Sie werden künftig automatisch in regelmäßigen Abständen darum gebeten, Ihre Angaben zu bestätigen bzw. zu aktualisieren, um Vollständigkeit und Aktualität der Registrierungen sicherzustellen. Bitte beantworten Sie die Ihnen automatisch zugehenden Aufforderungen deshalb im eigenen Interesse.

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