Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Hinweise für deutsche Eltern, die ein indisches Kind adoptieren möchten

Bevor Sie den Entschluss fassen, ein indisches Kind zu adoptieren, sollten Sie sich unbedingt bei der für Sie zuständigen Zentralen Adoptionsstelle der Länder ausführlich informieren. Eine Übersicht über die Zentralen Adoptionsstellen sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundeszentrale für Auslandsadoptionen.

in Deutschland:

Bundeszentrale für Auslandsadoption

Adenauer Allee 99 - 103, 53113 Bonn
Postanschrift: 53094 Bonn
Tel.: 0228/410 40
Fax: 0228/410 5401
auslandsadoption(at)bfj.bund.de


Nachstehend haben wir Listen von teilweise deutschsprachigen Anwälten für Sie zusammenstellt. Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.

Anwaltsliste der Botschaft Neu-Delhi
Anwaltsliste Bangalore
Anwaltsliste Bhutan
Anwaltsliste Chennai
Anwaltsliste Kalkutta
Anwaltsliste Mumbai

Aufenthaltsermittlung in Indien

In Indien gibt es kein dem deutschen vergleichbares Meldewesen. Es existieren weder aussagekräftige Telefonbücher noch anderweitige zuverlässige Register, weshalb es ohne genaue Adressenangaben faktisch unmöglich ist, den Aufenthaltsort einer Person zu ermitteln.

Eine Möglichkeit, um eine gesuchte Person ausfindig zu machen, besteht darin, einen Anwalt mit einer Suchrecherche zu beauftragen. Mögliche Ansprechpartner können Sie der „Anwaltsliste“ entnehmen.

Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf der Serviceseite des Auswärtigen Amts zu konsularischen Fragen.

nach oben