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Informationen zum Datenschutz

05.09.2024 - Artikel

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Das Auswärtige Amt verwendet zur Ausstellung eines Passes, Passersatzes oder Personalauswei[1]ses Ihre personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich

auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Um Sie über die Daten[1]verarbeitung aufzuklären und unserer Informationspflicht gemäß Art. 13 DS-GVO nachzukom[1]men, informieren wir Sie wie folgt:

1. Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 4 Nr. 7

DS-GVO ist das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen, in Ihrem Fall

Deutsche Botschaft New Delhi

6/50 G, Shanti Path, Chanakypuri

New Delhi – 110021

Tel.: +91 11 44199 199

Mail: info@newd.diplo.de

Web: www.india.diplo.de

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Auslandsvertretung:

Frau Annett Bäßler

Deutsche Botschaft New Delhi

6/50 G, Shanti Path, Chanakyapuri

New Delhi – 110021

Tel.: +91 11 44199 199

Mail: info@newd.diplo.de

3. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Ausstellung der Pässe, der Feststel[1]lung ihrer Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Pass-/Ausweisinhabers und zur Durchfüh[1]rung des PassG bzw. PAuswG verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind §§ 4

und 6 Abs. 2 PassG sowie §§ 5, 9 Abs. 2 PAuswG.

4. Ihre personenbezogenen Daten werden gem. § 21 Abs. 4 PassG/§ 23 Abs. 4 PAuswG höchs[1]tens bis zu dreißig Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Dokuments, auf das sie sich be[1]ziehen, gespeichert. Die bei der Antragstellung gespeicherten Fingerabdrücke werden gem.

§ 16 Abs. 2 PassG/§ 26 Abs. 2 PAuswG spätestens nach Aushändigung oder Übersendung des

Dokumentes an Sie gelöscht.

5. Sie haben als betroffene Person grundsätzlich folgende Rechte:

- Recht auf Auskunft (Artikel 15 DS-GVO),

- Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DS-GVO),

- Recht auf Löschung (Artikel 17 DS-GVO), soweit nicht Aufbewahrungsvorschriften des

PassGs oder PAuswGs entgegenstehen

- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO)

- Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DS-GVO),

- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DS-GVO).

6. Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbei[1]tung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren.

7. Im Rahmen der Datenverarbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten im Falle der Aus[1]stellung eines Reisepasses oder Personalausweises an den Dokumentenhersteller zum Zweck

der Herstellung des Passes weitergegeben. Die Pass-/Personalausweisbehörde darf gem. §

22 ff PassG/§ 24 PAuswG Daten aus dem Passregister an andere öffentliche Stellen übermit[1]teln, soweit dies zur Erfüllung in der Zuständigkeit des Empfängers liegender Aufgaben erforderlich ist

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