Das Auswärtige Amt hat entschieden, das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visabescheide zum 1. Juli 2025 weltweit abzuschaffen.
In Indien ist das Remonstrationsverfahren bereits seit dem 01. Januar 2024 abgeschafft.
Damit entfällt ein gesetzlich nicht vorgesehener, bislang freiwillig gewährter Rechtsbehelf im Visumverfahren.
Diese Entscheidung stützt sich auf ein Pilotverfahren an zahlreichen deutschen Visastellen, bei dem die Aussetzung des Remonstrationsverfahrens sowohl für Schengen- als auch für nationale Visa seit dem 1. Juni 2023 getestet wurde. Indien war eines der Pilotländer, weshalb das Rechtsmittel der Remonstration in Indien seit dem 1. Januar 2024 abgeschafft ist.
Die Evaluierung des Pilotverfahrens hat gezeigt: Der Verzicht auf das Remonstrationsverfahren hat in den Visastellen zum Teil erhebliche Mitarbeitendenkapazitäten freigesetzt, die zur Bearbeitung von mehr Visumanträgen eingesetzt werden konnten. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum konnten dadurch sowohl mehr nationale als auch mehr Schengen-Visa bearbeitet und Wartezeiten reduziert werden.
Von einer größeren Anzahl bearbeiteter Visumanträge und einer Reduzierung von Wartezeiten profitieren alle Antragstellenden. Angemessener Rechtsschutz ist auch künftig gewährleistet, denn der gesetzliche vorgesehene Rechtsweg wird durch die Abschaffung des Remonstrationsverfahrens nicht verkürzt. Zudem haben alle Antragstellenden selbstverständlich die Möglichkeit, im Fall einer Ablehnung jederzeit einen neuen Antrag auf Erteilung eines Visums zu stellen.
Deutschland und Indien sind entschlossen, ihre strategische Partnerschaft zu stärken. Ich möchte dazu beitragen, das große Potenzial in den zwischenmenschlichen Beziehungen in allen Bereichen - von der Wirtschaft über die Wissenschaft bis hin zu Bildung und Kultur - weiter auszuschöpfen.
Bundesstaaten Chhattisgarh, Goa, Gujarat, Madhya Pradesh, Maharashtra, das Unionsterritorium Daman und Diu sowie das Unionsterritorium Dadra und Nagar Haveli
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