Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, die am 23. Februar 2025 stattfinden wird, grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Der Antrag kann ab sofort gestellt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt und auf der Webseite des Auswärtiges Amtes.
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare zur Eintragung in ein Wählerverzeichnis finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.
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