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Legalisation bhutanischer Urkunden

05.09.2024 - Artikel

unverändert gültig seit: 01. Juli 2022

Adresse: 6/50 G, Shantipath, Chanakyapuri
New Delhi – 110021

Indien Besuchszeiten: Montag-Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Telefon: 0091 11 44199275
Telefax: 0091 11 26877623

E-Mail info@new-delhi.diplo.de
Website: www.indien.diplo.de

Merkblatt zur Legalisation bhutanischer Urkunden zur Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland

Ausländische öffentliche Urkunden werden im deutschen Rechtsverkehr (von deutschen Behörden oder Gerichten) oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Bhutanische Urkunden sind in der Regel in legalisierter Form vorzulegen. Bei der Legalisation wird nicht die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde, sondern ausschließlich deren Echtheit (Unterschrift des Ausstellers) bestätigt. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich bhutanische öffentliche Urkunden, beglaubigte Kopien und elektronisch erstellte Urkunden legalisiert werden können. Die zu legalisierenden Urkunden müssen zunächst vom bhutanischen Außenministerium vor-beglaubigt sein. Bitte erfragen Sie weitere Informationen zur Vorbeglaubigung (Adressen, Öffnungszeiten, Gebühren) direkt beim bhutanischen Außenministerium. Alle öffentlichen Urkunden, die in Bhutan ausgestellt und durch das dortige Ministry of Foreign Affairs vorbeglaubigt wurden, werden durch die Deutsche Botschaft New Delhi legalisiert. Für die Legalisation einer ausländischen Personenstands- (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) oder sonstigen öffentlichen Urkunde fallen gemäß der Besondere Gebührenverordnung für das Auswärtige Amt (AABGebV) Gebühren i.H.v. 29,69 EUR an. Diese Gebühren können in der Botschaft entweder bar in indischen Rupien (zum jeweiligen Tageskurs) oder mit Kreditkarte (VISA, Master Card) gezahlt werden. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft vorab, um einen Termin für die Legalisation zu vereinbaren. Alternativ können die Urkunden über unseren Dienstleister VFS in Thimphu abgegeben werden, der sie an die Botschaft weiterleitet und Ihnen nach erfolgter Legalisation wieder aushändigt.

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