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Möglichkeiten nach der Ablehnung eines Visumantrags
Das Auswärtige Amt hat entschieden, das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visabescheide zum 1. Juli 2025 weltweit abzuschaffen. Mehr.
Dieses Merkblatt ist für Sie interessant, wenn:
• Ihr Visumantrag abgelehnt wurde UND
• Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind UND
• Sie die Erteilung des beantragten Visums weiterhin begehren.
Dieses Merkblatt enthält vollständige Angaben zum Verfahren. Anfragen darüber hinaus können nicht beantwortet werden.
Nach der Ablehnung eines Visumantrages haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Es ist jederzeit eine erneute Beantragung eines Visums möglich.
2. Sie können beim Verwaltungsgericht in Berlin Klage gegen den Ablehnungsbescheid erheben.
Bitte beachten Sie: das Remonstrationsverfahren im Bereich Visa wurde an den deutschen Auslandsvertretungen in Indien zum 01.01.2024 eingestellt. Daher enthalten unsere Ablehnungsbescheide seit 01.01.2024 in der Rechtsbehelfsbelehrung nur noch den Hinweis auf die Möglichkeit der Erhebung der Klage beim Verwaltungsgericht Berlin. Bitte entnehmen Sie nähere Informationen dem Ablehnungsbescheid selbst.
Für Ablehnungsbescheide datiert 31.12.2023 oder früher besteht die Möglichkeit der Remonstration weiterhin.
Informationen zur Klage
Nach Erhalt eines den Visumantrag ablehnenden Bescheides (Ablehnungsbescheid oder Remonstrationsbescheid) steht Ihnen der Weg der Klage beim Verwaltungsgericht Berlin offen.
Eine dahingehende Rechtsbehelfsbelehrung befindet sich auf Ihrem ablehnenden Bescheid. Das Gericht überprüft, ob Ihnen ein Anspruch auf Visumerteilung zusteht und ob die Ablehnung Ihre Rechte verletzt.
Enthält Ihr Ablehnungsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung oder haben Sie einen Remonstrationsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten, so beträgt die Frist zur Klageerhebung einen (1) Monat ab Bekanntgabe des jeweiligen Bescheides.
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