Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Zuständigkeiten

Artikel

Deutsche Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, wenden sich mit Fragen zur Staatsangehörigkeit bitte an die für ihren Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde.

Deutsche Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Indien haben, können sich an die für ihren Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung wenden.


nach oben