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Zuständigkeiten

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Deutsche Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, wenden sich mit Fragen zur Staatsangehörigkeit bitte an die für ihren Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde.

Deutsche Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Indien haben, können sich an die für ihren Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung wenden.

Bitte beachten Sie, dass Indien keine doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt. Falls Sie daher planen, die indische Staatsangehörigkeit zu erwerben, kontaktieren Sie vorher die für Ihren Wohnort zuständige Auslandsvertretung.


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