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Anwälte
Allgemeine Hinweise
Das indische Justizsystem ist ein unabhängiger Teil der Staatsgewalt und basiert auf der Verfassung von 1950. Es folgt dem britisch geprägten Common-Law-System. Es besteht aus drei Ebenen: dem höchsten Gericht, dem Supreme Court of India in Neu-Delhi, den High Courts auf Ebene der Bundesstaaten und den untergeordneten Gerichten in den jeweiligen Distrikten.
In Indien gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich der örtlichen, sachlichen oder instanziellen Zuständigkeit von Rechtsanwälten. Ein bei einem „Bar Council“ eines indischen Bundesstaats eingetragener Rechtsanwalt kann daher grundsätzlich vor allen Gerichten des Landes auftreten.
Für Verfahren vor dem High Court oder Supreme Court kann es ratsam sein, auf sog. „Senior Lawyers“ zurückzugreifen. Dabei handelt es sich um Anwälte, die von den Gerichten aufgrund ihrer professionellen Qualität und Erfahrung besonders ausgezeichnet sind und daher ein höheres Ansehen bei den Richtern genießen. Allerdings sind deren Honorare auch um ein Vielfaches höher als die eines „Junior Lawyers“.
Es herrscht kein Anwaltszwang vor Gerichten.
Inhaftierte oder in polizeilichem Gewahrsam befindliche Personen haben einen Anspruch auf einen vom Gastland zu stellenden Pflichtverteidiger. Daneben regelt der „Legal Authorities Service Act, 1987“, welchen Personengruppen (u.a. Frauen, Kinder, Geringverdiener) Prozesskostenhilfe in Form von Verzicht auf Gerichtskosten gewährt werden kann.
In Indien gibt es keine schriftlich festgelegte Gebührenregelung, vergleichbar der deutschen Rechtsanwaltsgebührenordnung. Honorare werden zwischen dem Mandanten und Anwalt im Vorfeld vereinbart.
Es ist zudem möglich, in allen Gerichtsbezirken von sog. Legal Aid Cells kostenlose Rechtsberatung zu erhalten. Bei Mitgliedschaft in örtlichen Handelskammern oder Industrieverbänden wird z.T. auch kostenlose Rechtsberatung angeboten. Dieses Angebot ist jedoch sehr beschränkt. Darüber hinaus gibt es einige wenige Wohltätigkeitsinstitutionen, die kostenlos allgemeine Rechtsberatung gewähren.
Nachstehend haben wir Listen von teilweise deutschsprachigen Anwälten für Sie zusammengestellt.
Alle Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.
Die Benennung der Anwälte erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Informationen zu Fachrichtungen und Korrespondenzsprachen der Anwälte stammen von diesen selbst und können durch die Auslandsvertretungen nicht garantiert werden.
Sämtliche Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen.
Listen von teilweise deutschsprachigen Anwälten
Anwaltsliste Neu-Delhi
Anwaltsliste Bangalore
Anwaltsliste Chennai
Anwaltsliste Kalkutta
Anwaltsliste Mumbai
Informationen zum bhutanischen Justizsystem und eine Liste von Anwälten in Bhutan finden Sie hier.