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Hinweis für deutsche und ausländische in Deutschland lebende Eltern, die ein Kind aus Indien adoptieren möchten:

Bevor Sie den Entschluss fassen, ein Kind aus Indien zu adoptieren, sollten Sie sich unbedingt bei der für Sie zuständigen Zentralen Adoptionsstelle ausführlich informieren. Eine Übersicht über die Zentralen Adoptionsstellen sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundeszentrale für Auslandsadoption in Deutschland:

Bundeszentrale für Auslandsadoption

Adenauer Allee 99 - 103, 53113 Bonn

Postanschrift: 53094 Bonn

Tel.: 0228/410 40

Fax: 0228/410 5401

Webseite: Bundeszentralstelle für Auslandsadoption

E-Mail: auslandsadoption@bfj.bund.de

Informationen können Sie dem Artikel entnehme.

In Indien gibt es kein dem deutschen vergleichbares Meldewesen. Es existieren keine zuverlässigen Register, weshalb es ohne genaue Adressenangaben faktisch unmöglich ist, den Aufenthaltsort einer Person zu ermitteln.

Eine Möglichkeit, um eine gesuchte Person ausfindig zu machen, besteht darin, einen Anwalt mit einer Suchrecherche zu beauftragen. Mögliche Ansprechpartner können Sie den zur Verfügung gestellten Anwaltslisten der einzelnen Auslandsvertretungen in Indien entnehmen.

Für vermisste Personen – siehe unter „V - Vermisste“.

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