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Übersetzungen
Übersetzungen von Dokumenten
Ein dem deutschen System vergleichbares Verfahren öffentlich bestellter oder vereidigter Übersetzer besteht in Indien nicht. Daher können Übersetzungen, die in Indien angefertigt wurden, in der Regel nicht als beglaubigte Übersetzungen im Sinne deutscher Behörden anerkannt werden.
Sofern eine deutsche Behörde die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung verlangt, wird empfohlen, zunächst direkt mit der zuständigen Stelle in Deutschland zu klären, ob im Einzelfall auch eine in Indien angefertigte Übersetzung akzeptiert werden kann. In bestimmten Fällen kann beispielsweise eine Übersetzung durch eines der in Indien ansässigen Goethe-Institute (Max Mueller Bhavans bzw. Goethe-Zentren) ausreichend sein.
Sofern eine solche Anerkennung nicht möglich ist, muss die Übersetzung in Deutschland durch eine dort öffentlich bestellte oder vereidigte Übersetzerin bzw. einen entsprechend zugelassenen Übersetzer erfolgen. Ein Verzeichnis entsprechender Übersetzerinnen und Übersetzer stellen die Landesjustizverwaltungen hier zur Verfügung.
Formlose Übersetzungen können hingegen in der Regel problemlos durch Übersetzungsbüros in Indien angefertigt werden, sofern keine besonderen Anforderungen durch die deutsche Behörde gestellt werden.
Die Kosten für Übersetzungen sind in allen Fällen von den Antragstellenden selbst zu tragen.
Die Auslandsvertretungen in Indien bieten keinen Übersetzungsservice an und können auch nicht die Richtigkeit einer Übersetzung bestätigen.