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Beschaffung von indischen Urkunden

Zur Beschaffung von Ausfertigungen indischer Urkunden, die beispielsweise Ihren Personenstand beurkunden, ist soweit bekannt keine persönliche Vorsprache bei den indischen Behörden erforderlich. Es besteht z.B. auch die Möglichkeit, dass Sie Verwandte vor Ort mit der Beschaffung beauftragen.

Auch Anwälte können diese Urkunden beschaffen. Mögliche Ansprechpartner können Sie den zur Verfügung gestellten Anwaltslisten entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass deutsche Behörden indische Urkunden oftmals nur nach einer Urkundenüberprüfung anerkennen.

Beschaffung von deutschen Urkunden

Falls Sie eine Ausfertigung Ihrer deutschen Geburtsurkunde oder anderer Personenstandsurkunden benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt in Deutschland, das Ihre Urkunde ausgestellt hat.

Bitte beachten Sie, dass deutsche Urkunden in Indien oftmals nur nach Beglaubigung („attestation“) oder Legalisation („legalization“) durch die indischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der indischen Botschaft in Berlin.

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