Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Informationen zu den Bereichen Eheschließung, Geburt, Namensrecht und Scheidung finden Sie hier.
Bitte informieren Sie sofort die Auslandsvertretung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Führerscheinverlust
Sie haben Ihren deutschen Führerschein in Indien oder Bhutan verloren oder er wurde gestohlen? Dann sollten Sie zuerst unverzüglich bei der nächsten Polizeistation vor Ort Anzeige erstatten.
Deutsche Führerscheine werden nur von innerdeutschen Behörden ausgestellt und müssen auch in Deutschland beantragt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die Führerscheinstelle Ihres letzten Wohnortes in Deutschland. Die deutschen Auslandsvertretungen können keine Führerscheine oder sonstigen Ersatz ausstellen.
Weitere Informationen zur Ersatzausstellung können direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle erfragt werden.
Umtausch alter deutscher Führerscheine
Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 umgetauscht werden. Die Fristen sind gestaffelt und abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins und dem Geburtsdatum der Person.
Außerhalb der EU/des EWR lebende Deutsche wenden sich bitte direkt an die letzte führerscheinausstellende Behörde in Deutschland. Nach Abschluss des Umtauschprozesses kann der neue Führerschein an die deutsche Auslandsvertretung am Wohnort zur Aushändigung geschickt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
Deutsche Führerscheine in Indien und Bhutan
Die Anerkennung deutscher Führerscheine in Indien und Bhutan richtet sich nach dem Genfer Abkommen über den Straßenverkehr von 1949. Danach dürfen Inhaber, die sowohl einen deutschen nationalen wie internationalen Führerschein besitzen, grundsätzlich Fahrzeuge in Indien und Bhutan führen, solange sie nicht in diesen Ländern Daueraufenthalt (permanent residence) nehmen. Es empfiehlt sich, eine englische Übersetzung des Führerscheins mitzuführen.
Anerkennung eines ausländischen Führerscheins in Deutschland
Ob Ihr im Ausland erworbener Führerschein in Deutschland anerkannt wird, können Sie dem Informationsangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entnehmen.
Deutsche Führungszeugnisse werden ausschließlich vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. Hinweise zum Antragsverfahren, zu den Zahlungsmodalitäten für die Gebühr des Bundeszentralregisters sowie Antragsformulare finden Sie hier.
Für die amtliche Bestätigung der Personendaten durch die Auslandsvertretung fällt eine Gebühr in Höhe von 36,00 EUR (zahlbar in bar in Indischen Rupien zum Tageskurs) an, die Sie bitte bei Ihrem Termin in der Kategorie „Konsularische Bescheinigung“ bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung begleichen.