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Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

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In Fällen, in denen das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit unklar ist, oder wenn Sie von einer deutschen Behörde zur Vorlage eines entsprechenden Nachweises aufgefordert werden, kann die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises erforderlich werden.

Im Verfahren auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises wird dann verbindlich festgestellt, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Für im Ausland lebende Deutsche ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln die zuständige Behörde, bei der das Feststellungsverfahren durchgeführt wird.

Der häufigste Erwerbsgrund für die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Abstammung von deutschen Vorfahren. Viele Ereignisse im Leben der antragstellenden Person, aber auch ihrer Vorfahren können für den Erwerb und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit von Bedeutung sein. Dabei kann es sich um persönliche bzw. familiäre Ereignisse (z.B. Geburt oder Eheschließung) und/oder politische bzw. rechtliche Entwicklungen handeln.

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist durch entsprechende Unterlagen glaubhaft zu machen (z.B. Personenstandsurkunden, Wohnsitznachweise und dergleichen). Kann die deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt werden, wird Ihnen als Nachweis ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.

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