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Allgemeines
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ist komplex und war in den letzten Jahren zahlreichen Änderungen unterworfen.
Allgemeine Hinweise
Wir haben Ihnen die wichtigsten Eckpunkte des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts zusammengestellt. Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch, bevor Sie sich mit Einzelfragen an die deutschen Auslandsvertretungen in Indien wenden. Obwohl die nachfolgenden Informationen mit größter Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit nicht gegeben werden.
Deutsche Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Indien haben, können sich an die für ihren Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung wenden. Welche Vertretung für Sie zuständig ist, erfahren Sie mithilfe unseres Konsulatfinders.
Staatsangehörigkeitsrecht - wichtige Änderungen seit dem 27.06.2024
Deutsche Staatsangehörige können seit dem 27.06.2024 eine ausländische Staatsangehörigkeit auf Antrag erwerben, ohne ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Beibehaltungsgenehmigungen sind somit nicht mehr erforderlich.
Die Möglichkeit der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit vor einer Einbürgerung im Ausland ist entfallen. Es besteht nunmehr ausschließlich die Möglichkeit des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit, nachdem die ausländische Staatsangehörigkeit bereits erworben wurde. Bitte beachten Sie, dass Indien keine doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt. Falls Sie daher planen, die indische Staatsangehörigkeit zu erwerben, kontaktieren Sie vorher die für Ihren Wohnort zuständige Auslandsvertretung.
Personen, die durch Geburt in Deutschland mehrere Staatsangehörigkeiten erworben haben (sogenannter Ius-soli-Erwerb), müssen sich im Zeitpunkt der Volljährigkeit nicht mehr zwischen der deutschen und ihrer anderen Staatsangehörigkeit entscheiden. Die Optionspflicht entfällt.
Eine Einbürgerung ist zudem bereits nach fünf statt wie bisher acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich.
Das Gesetz enthält keine rückwirkenden Regelungen für Ereignisse vor dem 27. Juni 2024. Für solche „Altfälle“ gelten die alten Erwerbs- und Verlustgründe weiterhin.