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Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
Deutsche Staatsangehörige, die keine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, können aus ihrer Staatsangehörigkeit entlassen werden, um sich in einem Drittstaat einbürgern zu lassen und dies die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit voraussetzt – dies ist in Indien der Fall. Der Drittstaat muss zugesichert haben, dass die Einbürgerung nach Entlassung erfolgen wird, da der deutsche Staatsangehörige nicht staatenlos werden darf. Die Entlassung wird wirksam mit Aushändigung der Entlassungsurkunde.
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