Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
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Weitere Informationen zu anderen Themen finden Sie hier.
Hinweis für deutsche und ausländische in Deutschland lebende Eltern, die ein Kind aus Indien adoptieren möchten:
Bevor Sie den Entschluss fassen, ein Kind aus Indien zu adoptieren, sollten Sie sich unbedingt bei der für Sie zuständigen Zentralen Adoptionsstelle ausführlich informieren. Eine Übersicht über die Zentralen Adoptionsstellen sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundeszentrale für Auslandsadoption in Deutschland:
Bundeszentrale für Auslandsadoption
Adenauer Allee 99 - 103, 53113 Bonn
Postanschrift: 53094 Bonn
Tel.: 0228/410 40
Fax: 0228/410 5401
Webseite: Bundeszentralstelle für Auslandsadoption
E-Mail: auslandsadoption@bfj.bund.de
Informationen können Sie dem Artikel entnehme.
In Indien gibt es kein dem deutschen vergleichbares Meldewesen. Es existieren keine zuverlässigen Register, weshalb es ohne genaue Adressenangaben faktisch unmöglich ist, den Aufenthaltsort einer Person zu ermitteln.
Eine Möglichkeit, um eine gesuchte Person ausfindig zu machen, besteht darin, einen Anwalt mit einer Suchrecherche zu beauftragen. Mögliche Ansprechpartner können Sie den zur Verfügung gestellten Anwaltslisten der einzelnen Auslandsvertretungen in Indien entnehmen.
Für vermisste Personen – siehe unter „V - Vermisste“.
Informationen finden Sie hier.
Informationen finden Sie hier.
Beschaffung von indischen Urkunden
Zur Beschaffung von Ausfertigungen indischer Urkunden, die beispielsweise Ihren Personenstand beurkunden, ist soweit bekannt keine persönliche Vorsprache bei den indischen Behörden erforderlich. Es besteht z.B. auch die Möglichkeit, dass Sie Verwandte vor Ort mit der Beschaffung beauftragen.
Auch Anwälte können diese Urkunden beschaffen. Mögliche Ansprechpartner können Sie den zur Verfügung gestellten Anwaltslisten entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass deutsche Behörden indische Urkunden oftmals nur nach einer Urkundenüberprüfung anerkennen.
Beschaffung von deutschen Urkunden
Falls Sie eine Ausfertigung Ihrer deutschen Geburtsurkunde oder anderer Personenstandsurkunden benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt in Deutschland, das Ihre Urkunde ausgestellt hat.
Bitte beachten Sie, dass deutsche Urkunden in Indien oftmals nur nach Beglaubigung („attestation“) oder Legalisation („legalization“) durch die indischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der indischen Botschaft in Berlin.
Informationen zu Eheschließungen in Indien und Deutschland finden Sie hier.
Abhängig von Ihrem Reisezweck und der Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Deutschland können Sie entweder ein „Schengen-Visum“ für Kurzaufenthalte oder ein „Nationales Visum“ für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen beantragen. Mehr.
In unserem Merkblatt informieren wir Sie über die seit dem 17. August 2015 geltende Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung EU Nr. 650/2012, EU-ErbVO) und das auf Erbfälle anwendbare Recht.
Mehr
Informationen zu den Bereichen Eheschließung, Geburt, Namensrecht und Scheidung finden Sie hier.
Bitte informieren Sie sofort die Auslandsvertretung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Führerscheinverlust
Sie haben Ihren deutschen Führerschein in Indien oder Bhutan verloren oder er wurde gestohlen? Dann sollten Sie zuerst unverzüglich bei der nächsten Polizeistation vor Ort Anzeige erstatten.
Deutsche Führerscheine werden nur von innerdeutschen Behörden ausgestellt und müssen auch in Deutschland beantragt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die Führerscheinstelle Ihres letzten Wohnortes in Deutschland. Die deutschen Auslandsvertretungen können keine Führerscheine oder sonstigen Ersatz ausstellen.
Weitere Informationen zur Ersatzausstellung können direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle erfragt werden.
Umtausch alter deutscher Führerscheine
Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 umgetauscht werden. Die Fristen sind gestaffelt und abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins und dem Geburtsdatum der Person.
Außerhalb der EU/des EWR lebende Deutsche wenden sich bitte direkt an die letzte führerscheinausstellende Behörde in Deutschland. Nach Abschluss des Umtauschprozesses kann der neue Führerschein an die deutsche Auslandsvertretung am Wohnort zur Aushändigung geschickt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
Deutsche Führerscheine in Indien und Bhutan
Die Anerkennung deutscher Führerscheine in Indien und Bhutan richtet sich nach dem Genfer Abkommen über den Straßenverkehr von 1949. Danach dürfen Inhaber, die sowohl einen deutschen nationalen wie internationalen Führerschein besitzen, grundsätzlich Fahrzeuge in Indien und Bhutan führen, solange sie nicht in diesen Ländern Daueraufenthalt (permanent residence) nehmen. Es empfiehlt sich, eine englische Übersetzung des Führerscheins mitzuführen.
Anerkennung eines ausländischen Führerscheins in Deutschland
Ob Ihr im Ausland erworbener Führerschein in Deutschland anerkannt wird, können Sie dem Informationsangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entnehmen.
Deutsche Führungszeugnisse werden ausschließlich vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. Hinweise zum Antragsverfahren, zu den Zahlungsmodalitäten für die Gebühr des Bundeszentralregisters sowie Antragsformulare finden Sie hier.
Für die amtliche Bestätigung der Personendaten durch die Auslandsvertretung fällt eine Gebühr in Höhe von 36,00 EUR (zahlbar in bar in Indischen Rupien zum Tageskurs) an, die Sie bitte bei Ihrem Termin in der Kategorie „Konsularische Bescheinigung“ bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung begleichen.
Ihr Kind soll in Indien zur Welt kommen oder ist bereits in Indien geboren worden? Lesen Sie hier, wie es einen deutschen Pass und auch eine deutsche Geburtsurkunde erhalten kann.
Informationen finden Sie hier.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat informiert nachstehend über die Vorschriften zur Einreise mit Haustieren in die Europäische Union. Mehr.
Telefonnummern, Adressen, Kontaktformulare und Informationen zum Bereitschaftsdienst der Auslandsvertretungen in Indien finden Sie hier.
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Vertretung leben, können in eine Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme.
Informationen finden Sie hier.
Leihmutterschaft ist sowohl nach dem Embryonenschutzgesetz als auch nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz in Deutschland verboten.
Der am 25.01.2022 in Indien in Kraft getretene ‚Surrogacy Regulation Act, 2021‘, bekennt sich klar zum Verbot kommerzieller Leihmutterschaften. Verstöße gegen das Gesetz können mit hohen Geldstrafen sowie Haftstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Für indische Staatsangehörige besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer medizinisch indizierten oder altruistischen Leihmutterschaft Kinder zu bekommen. Für diese gelten strenge rechtliche Vorgaben. Eine rechtliche Beratung durch die Botschaft zum indischen Recht ist nicht möglich.
Ausländische öffentliche Urkunden werden im deutschen Rechtsverkehr (z.B. von deutschen Behörden oder Gerichten) oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Bhutanische Urkunden sind in der Regel in legalisierter Form vorzulegen. Bei der Legalisation wird nicht die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde, sondern lediglich deren Echtheit bestätigt.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich bhutanische öffentliche Urkunden (z.B. Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden) legalisiert werden können.
Die zu legalisierenden Urkunden müssen zunächst vom bhutanischen Außenministerium vorbeglaubigt werden. Bitte erfragen Sie weitere Informationen zur Vorbeglaubigung direkt beim bhutanischen Außenministerium.
Nach der Vorbeglaubigung durch das bhutanische Außenministerium kann die Legalisation bei der Deutschen Botschaft New Delhi beantragt werden.
Für die Legalisation fällt gemäß der Besonderen Gebührenverordnung für das Auswärtige Amt (AABGebV) je Urkunde eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR an.
Diese Gebühr kann in der Botschaft entweder bar in indischen Rupien (zum jeweiligen Tageskurs) oder mit internationaler Kreditkarte gezahlt werden.
Bitte kontaktieren Sie die Botschaft vorab über das Kontaktformular, um einen Termin für die Legalisation zu vereinbaren.
Alternativ können die Urkunden über den externer Dienstleister VFS in Thimphu abgegeben werden, der sie an die Botschaft weiterleitet und Ihnen nach erfolgter Legalisation wieder aushändigt.
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Abhängig von Ihrem Reisezweck und der Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Deutschland können Sie entweder ein „Schengen-Visum“ für Kurzaufenthalte oder ein „Nationales Visum“ für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen beantragen. Hier finden Sie hier mehr Informationen.
Finden Sie hier eine Aufstellung hilfreicher Informationen für verschiedene Notsituationen.
Informationen rund um das Namensrecht finden Sie hier.
Finden Sie hier alle deutschen Auslandsvertretungen und Honorarkonsule in Indien mit ihren jeweiligen Öffnungszeiten.
Bitte beachten Sie, dass eine tagesgleiche Ausreise bei Passverlust in Indien nicht möglich ist.
Weitere Informationen finden Sie auf der Unterseite zu Reisepass und Personalausweis.
Bitte finden Sie alle notwendigen Informationen zur Beantragung eines Personalausweises sowie zur Online-Funktion hier.
Bitte finden Sie hier die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Indien.
Bitte finden Sie alle notwendigen Informationen zur Beantragung eines Reisepasses hier.
Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Rente im Ausland. Eine umfassende Beratung und Auskünfte zu Ihrem Einzelfall erhalten Sie jedoch ausschließlich direkt bei Ihrem deutschen Rententräger. Dort erhalten Sie auch die notwendigen Formulare zur Beantragung Ihrer Rente.
Sie finden hier das Bundesportal zu den deutschen Rentenversicherungsträgern:
Lebensbescheinigung
In Einzelfällen kann eine Lebensbescheinigung erforderlich sein. Die Rentenempfänger*innen werden direkt von den Rententrägern in den Begleitschreiben benachrichtigt, sofern eine Lebensbescheinigung erforderlich sein sollte. Sollten Sie also eine Rentenanpassungsmitteilung ohne das Formblatt Lebensbescheinigung erhalten haben, ist eine Lebensbescheinigung in diesem Jahr nicht erforderlich. Sie brauchen dann nichts weiter zu unternehmen.
Wenn Sie allerdings von der Rentenbehörde aufgefordert werden, eine Lebensbescheinigung einzureichen, kann der jährliche Lebensnachweis ab dem Jahr 2024 weltweit wahlweise digital oder physisch per Formblatt erbracht werden; wir empfehlen Ihnen die Nutzung des digitalen Verfahrens.
Nähere Informationen zu beiden Verfahren (Formblatt Lebensbescheinigung (LB)) oder digitaler Lebensnachweis (DLN) finden Sie unter:
Alternativ kann eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift an den deutschen Auslandsvertretungen oder ihren Honorarkonsuln erfolgen.
Nach erfolgter Beglaubigung muss der Rentenberechtigte das Formular an die Rentenbehörde zurückschicken. Im Teil B der Lebensbescheinigung ist die Rücksendeanschrift des Renten Service vorgedruckt. Wichtig ist, dass die Lebensbescheinigung im Original übersandt wird.
Die Beglaubigung der Lebensbescheinigung für gesetzliche Renten- und Pensionszwecke ist gebührenfrei (Ausnahmen: Betriebsrenten, Zusatzrenten, z.B. aus der privaten Rentenversicherung oder ausländische Renten: hierfür fällt eine Gebühr an).
Hat die Rentenversicherung meine aktuellen Kontaktdaten?
Stellen Sie sicher, dass die Rentenversicherung immer Ihre aktuelle Adresse hat, denn wenn die Kontaktaufnahme mit Ihnen nicht möglich ist, kommt es im schlimmsten Fall zur Einstellung der Rentenzahlungen.
Sie können Wohnortsänderungen entweder direkt oder über diesen Link der Deutschen Post mitteilen.
Bitte finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Scheidung hier.
Abhängig von Ihrem Reisezweck und der Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Deutschland können Sie entweder ein „Schengen-Visum“ für Kurzaufenthalte oder ein „Nationales Visum“ für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen beantragen. Hier finden Sie hier mehr Informationen.
Falls Ihr Sperrkontoanbieter eine Bescheinigung der zuständigen Auslandsvertretung benötigt, dass keine Bedenken gegen die Auflösung Ihres Sperrkontos bestehen, buchen Sie bitte einen entsprechenden Termin und bringen Sie Ihren Reisepass, eine Kopie der Sperrkontobestätigung sowie eine Gebühr in Höhe von 36,00 EUR zum aktuellen Tageswechselkurs in indischen Rupien mit.
Bitte finden Sie alle Informationen zum Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit hier.
Finden Sie hier eine Aufstellung hilfreicher Informationen für verschiedene Notsituationen – unter anderem auch Todesfälle im Ausland.
Bitte finden Sie Informationen zu Übersetzungen hier.
Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nicht-kommerziellen Reiseverkehr
Als „Ausfuhr im Reiseverkehr“ bezeichnet der Zoll die Mitnahme von Waren im persönlichen Reisegepäck in ein Land außerhalb der EU. „Nichtkommerziell“ ist die Ausfuhr, wenn die Ware für den privaten Bedarf des Käufers bestimmt ist. Unter welchen Bedingungen die Umsatzsteuer in diesen Fällen rückerstattet werden kann, erklärt die Webseite des Zolls.
Nur in Ausnahmefällen kann die Ausfuhrbestätigung durch die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung erteilt werden. Dabei muss begründet werden, warum die Ausfuhrbescheinigung nicht wie vorgesehen bei einer deutschen Grenzzollstelle vorgelegt werden konnte. „Keine Zeit“ ist dabei zum Beispiel KEINE Begründung, die akzeptiert werden kann.
Auch bei Vorlage an den Auslandsvertretungen gilt die 3-Monats-Frist. Bitte kontaktieren Sie für mehr Informationen die zuständige Auslandsvertretung.
Finden Sie hier eine Aufstellung hilfreicher Informationen für verschiedene Notsituationen – unter anderem auch Unfälle im Ausland:
Weitere Informationen finden Sie außerdem unter dem Beitrag „Medizinische Versorgung“ in dieser Auflistung.
Bitte finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Urkundenüberprüfungen in Indien hier.
Finden Sie hier eine Aufstellung hilfreicher Informationen für verschiedene Notsituationen – unter anderem auch zu Vermissten im Ausland.
Abhängig von Ihrem Reisezweck und der Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Deutschland können Sie entweder ein „Schengen-Visum“ für Kurzaufenthalte oder ein „Nationales Visum“ für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen beantragen. Hier finden Sie hier mehr Informationen.
Die Zuständigkeiten der Auslandsvertretungen ergeben sich aus Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort. Sie finden eine Übersicht hier.