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Merkblatt zur formellen und materiellen Überprüfung von indischen Urkunden im Wege der Amtshilfe an der Deutschen Botschaft New Delhi

23.08.2024 - Artikel

Konsularischer Amtsbezirk der Botschaft New Delhi:

· Staaten:

o Haryana o Himachal Pradesh o Punjab o Rajasthan o Sikkim o Uttar Pradesh o Uttarakhand o Chandigarh o Delhi o Jammu und Kaschmir o Ladakh o Andamanen und Nikobaren o Lakkadiven o Minikoi o Amindiven

Es wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Legalisation öffentlicher Urkunden aus Indien nicht gegeben sind, da sich ein hoher Prozentsatz der Dokumente regelmäßig als formal oder inhaltlich unrichtig erweist. Die Legalisation wurde daher im Jahr 2000 eingestellt. Die Innen- und Justizbehörden der Bundes- länder wurden entsprechend unterrichtet.

Stattdessen kann die Botschaft für innerdeutsche Behörden (überwiegend Standesämter, Ausländer- behörden) und Gerichte eine in ihrem Amtsbezirk ausgestellte öffentliche Urkunde im Wege der Amts- oder Rechtshilfe überprüfen, wenn dies als erforderlich erachtet wird.

Hierbei stützt sich die Botschaft auf die professionelle Hilfe von Vertrauensanwälten oder lizenzierten Ermittlungsbüros. Die abschließende Bewertung und Stellungnahme der Überprüfung erfolgt dann durch die Botschaft an die anfragende innerdeutsche Behörde.

Um die spätere Verwendung der überprüften indischen Urkunden im deutschen Rechtsverkehr zu erleichtern und unnötige weitere Prüfungen zu vermeiden, bringt die Botschaft auf den Urkunden regel- mäßig auf der Rückseite einen entsprechenden Hinweis an.

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

· Hindi-, Punjabi- oder Urdu-sprachige Urkunden müssen ins Englische übersetzt werden. Eine Über- setzung englischsprachiger Urkunden sowie deutsche Übersetzungen sind nicht erforderlich.

· Für den Überprüfungsprozess durch die beauftragten Ermittler wird ab dem 01.08.2024 eine Pau- schale in folgender Höhe erhoben:

o Überprüfungen in den Staaten Haryana, Himachal Pradesh, Punjab, Rajasthan, Sikkim,

Uttar Pradesh, Uttarakhand, sowie den Unionsterritorien Chandigarh, Delhi : 500 €

o Überprüfungen in Jammu & Kashmir, Ladakh, in Nordostindien (Bundesstaaten Assam, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur, Mizoram, Tripura und Meghalaya) sowie auf den Andamanen und Nikobaren, Lakkadiven, Minikoi und Amindiven: 600 €

· In Einzelfällen können die Kosten höher liegen; die ersuchende Behörde wird in einem solchen Fall vor Beginn der Überprüfung informiert.

· Sollten die zu überprüfenden Urkunden verschiedene Amtsbezirke berühren (bspw. Amtsbezirke der Botschaft New Delhi und eines der Generalkonsulate), so können diese sowohl an die Botschaft New Delhi, als auch an das entsprechende Generalkonsulat zur Überprüfung gesendet werden.

· Vor Einleitung der Verifizierung muss die ersuchende Behörde gegenüber der Botschaft eine Kos- tenübernahmeerklärung über die gesamten Überprüfungsauslagen abgeben.

· Das Ersuchen und ggf. Nachreichungen dürfen nur über die ersuchende Behörde erfolgen. Eine persönliche Abgabe durch den Urkundeninhaber bei der Botschaft ist nicht möglich.

· Die Verfahrensdauer beträgt einschließlich Bearbeitung durch die Botschaft und Postlaufzeit ca. drei Monate. Die Botschaft bittet, von Sachstandsanfragen in dieser Zeit abzusehen.

· Nach Abschluss der Ermittlungen übersendet die Botschaft zusammen mit der Stellungnahme und den Originalen der Urkunden eine Kostenrechnung an die ersuchende Behörde.

· Zur Einreichung der Unterlagen sollte die ersuchende Behörde auf den Kurier des Auswärtigen Amts zurückgreifen. Dieser steht Privatpersonen nicht zur Verfügung

· Korrespondenz zu laufenden Verfahren wird nur mit der ersuchenden Behörde geführt, nicht mit den Urkundeninhabern.

A. Überprüfung von Personenstand und Identität

I. Geburtsurkunde (Original, 2 Kopien, evtl. Übersetzung mit 2 Kopien)

i. Bei Geburtsurkunden ohne Namen, bitte zusätzlich ein Staatliches Schulzeugnis bzw. Schul- abgangszeugnis der 10. oder 12. Klasse mit Angabe des Geburtsdatums (Original, 2 Kopien, evtl. Übersetzung mit 2 Kopien)

III. Kopie des deutschen Aufenthaltstitels bzw. der Duldung (2 Kopien), ggf. Hinweis, wenn kein deut- scher Aufenthaltstitel existiert

VI. Kontaktdaten einschließlich Telefonnummer von Bezugspersonen in Indien, z.B. Eltern, Ehepartner, sonstige Verwandte (2 Kopien)

i. Bei mehreren Personen bitte Angabe unterschiedlicher Kontaktpersonen für jeden.

B. Überprüfung von Heiratsurkunden

Zusätzlich zu allen unter “A.” genannten Dokumenten für beide Ehepartner sind folgende Unterlagen einzureichen:

I. Standesamtliche Heiratsurkunde oder Eheregistrierungsurkunde (Original, 2 Kopien, evtl. Überset- zung mit 2 Kopien)

i. Bei religiösen Eheschließungen zusätzlich:

1. Priester- oder Gurudwara-Bescheinigung, Nikah Nama (Original, 2 Kopien, evtl. Übersetzung mit 2 Kopien)

1.1. Kontaktdaten des Priesters, sofern keine Priester-Bescheinigung ausgestellt wird

2. Aussagekräftige Fotos oder Videos der Zeremonie, die erkennen lassen, dass die essentiellen religiösen Riten durchgeführt wurden.

2.1. Die Fotos werden nach erfolgter Überprüfung nicht zurückgegeben.

C. Überprüfung von Scheidungsurteilen

Zusätzlich zu allen in “A.” und “B.” genannten Dokumenten sind folgende Unterlagen einzureichen:

I. Scheidungsurteil (Original, 2 Kopien, evtl. Übersetzung mit 2 Kopien)

II. Aktuelle vollständige Adresse und wenn möglich Kontakttelefonnummern beider geschiedener Ehepartner (2 Kopien)

Adresse:

Kurieradresse:

Telefon:

Kontakt

6/50 G Shanti Path
Chanakyapuri
New Delhi – 110021
Indien

Auswärtiges Amt für Bo. New Delhi
Kurstr. 36
10117 Berlin

0091 11 44199199
Telefax: 0091 11 26877623
Behörden-Fax von Deutschland aus: 030 1817 67239

Kontaktformular

Website: www.indien.diplo.de

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