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Merkblatt zur Überprüfung von indischen Urkunde

23.08.2024 - Artikel

Stand: November 20231

Hintergrund Die Voraussetzungen zur Legalisation öffentlicher Urkunden aus Indien sind bis auf weiteres nicht gegeben. Daher wurde das Legalisationsverfahren durch die deutschen Auslandsvertretungen ab dem Jahr 2000 eingestellt. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Überprüfung der Urkunden, falls das Generalkonsulat Kalkutta oder eine andere deutsche Behörde diese für ihre Arbeit benötigen. Das Generalkonsulat führt Urkundenüberprüfungen beispielsweise in Pass- und Visumverfahren durch. Wenn eine deutsche Behörde die Durchführung eines Urkundenüberprüfungsverfahrens wünscht, richtet sie ein Amtshilfeersuchen an das Generalkonsulat. Von Privatpersonen kann eine Urkundenüberprüfung nicht veranlasst werden. 2. Zuständigkeit Das Generalkonsulat Kalkutta ist zuständig für Urkunden, die in den folgenden Bundesstaaten ausgestellt wurden:  Arunachal Pradesh  Assam  Bihar  Jharkhand  Meghalaya  Manipur  Mizoram  Nagaland  Odisha  Tripura  West Bengal 3. Unterlagen Zur Überprüfung sind folgende Unterlagen einzureichen:  Originale der zu überprüfenden Urkunden (falls ergänzende Unterlagen übersandt werden, sollte im Anschreiben spezifiziert werden, welche der übersandten Urkunden zu überprüfen sind)  jeweils zwei leserliche und vollständige Kopien der zu überprüfenden Urkunden  zwei (Pass-)Fotos der Beteiligten  Passkopien sowie zusätzliche Identitätsnachweise, z.B. Voter ID, PAN-Card, Schulzeugnisse, Schulabgangszeugnisse, Ration Cards  Angabe der vollständigen indischen Heimatadressen aller Beteiligten (z.B. bei Heiratsurkunde: Adressen beider Ehegatten, bei Geburtsurkunde: Adressen des Kindes und der Eltern), jeweils mit Nennung des örtlichen Postamts (PO) und der Polizeistation (PS) sowie einer Kontakttelefonnummer  bei Überprüfung von Geburtsurkunden von Minderjährigen: Krankenhausbescheinigung über die Geburt (hospital discharge summary)  unterschriebene Erklärung zur postalischen Übersendung von Originalurkunden und -unterlagen (siehe unten) Eine Überbeglaubigung/Apostille oder Übersetzung ist nicht notwendig. 2 4. Verfahren Das Generalkonsulat kann die gewünschten Überprüfungen regelmäßig nicht mit eigenem Personal durchführen, sondern stützt sich dabei auf die Erkundigungen von Vertrauensanwälten. Die abschließende Bewertung und das Verfassen der Stellungnahme erfolgen jedoch durch das Generalkonsulat. Nach bisherigen Erfahrungen dauert das Verfahren durchschnittlich etwa 8 Wochen ab Erhalt der vollständigen Unterlagen. Das Generalkonsulat wird den Eingang des Amtshilfeersuchens bestätigen und - für den Fall, dass sich auf Grund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhter Zeitbedarf abzeichnet - einen entsprechenden Zwischenbescheid erteilen. 5. Kosten Bei der Überprüfung fallen Auslagen in Höhe von bis zu ca. 550 Euro (wechselkursabhängig, aber unabhängig von der Anzahl der zu überprüfenden Urkunden) an. Die ersuchende Behörde wird gebeten, eine vom Antragsteller unterzeichnete Kostenübernahmeerklärung zu übersenden. Nach Abschluss der Urkundenüberprüfung wird ein Festsetzungsbescheid übersandt. Die ersuchende Behörde erstattet die Auslagen der Bundeskasse und kann anschließend den Antragsteller seinerseits um Erstattung der Auslagen bitten. Nach Abschluss der Überprüfung der Urkunde(n) wird/werden diese mit einer abschließenden Bewertung und Stellungnahme des Generalkonsulats unmittelbar an die ersuchende Behörde übersandt. Um die evtl. spätere Verwendung der Urkunde bei anderen Behörden zu erleichtern und eine erneute Prüfung zu vermeiden, wird auf der Urkunde ein Etikett als Nachweis für die erfolgte Überprüfung angebracht. 6. Übersendung der Unterlagen Die inländischen Behörden können zur Übermittlung ihrer Amtshilfeersuchen an das Generalkonsulat den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amts mitbenutzen. Privatpersonen steht der amtliche Kurierweg nicht zur Verfügung. Die Anschrift lautet: Auswärtiges Amt Für GK Kalkutta Kurstr. 36 10117 Berlin 7. Kontakt Anschrift: Consulate General of the Federal Republic of Germany 1, Hastings Park Road, Alipore Kolkata 700027 India Tel.: +91 33 2479 2150 Fax.: +91 33 2479 3028 E-Mail: rk-s1@kalk.diplo.de Alle Angaben in diesem Informationsblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Generalkonsulats zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere hinsichtlich zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Erklärung zur Übersendung von Originalurkunden und -unterlagen Ich, ___________________________________________ (Name), bin damit einverstanden, dass meine Originalunterlagen, z.B. Urkunden, mit dem diplomatischen Kurier übersandt werden. Ich verstehe, dass das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Kalkutta keine Haftung für Unterlagen übernehmen kann, die beim Transport verloren gehen oder beschädigt werden. Bei Verlust oder Beschädigung können Kosten für den Ersatz oder die Neubeschaffung von Unterlagen nicht erstattet werden. ________________ Datum Unterschrift Declaration on sending original certificates and documents I, _____________________________________________ (name), agree that my original documents, e.g. certificates, may be sent by diplomatic courier. I understand that the Consulate General of the Federal Republic of Germany in Kolkata is not liable for any document that is lost or damaged during transport. The Consulate will not bear or reimburse any costs for replacing lost or damaged documents or acquiring new documents. ________________ Date Signature

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