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Listen von teilweise deutschsprachigen Anwälten
Adressbuch, © colourbox
Allgemeine Information
In Indien bestehen keine Regeln für die örtliche, sachliche oder instanzielle Zuständigkeit der Rechtsanwälte („Advocates“). Eingetragene Rechtsanwälte können vor allen Gerichten auftreten, nur für die Vertretung vor High Court und Supreme Court of India bedarf es einer besonderen Zulassung.
Es herrscht Anwaltszwang vor allen Gerichten. Eine Ausnahme hiervon besteht im Bereich des Verbraucherschutzes („Consumer Protection Act“). Inhaftierte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf einen vom Gastland zu stellenden Pflichtverteidiger. Eine Ausnahme hiervon besteht in Fällen, in denen dem Inhaftierten im Falle einer Verurteilung die Todesstrafe droht oder der Inhaftierte sich in einem Zustand geistiger Verwirrung befindet, der eine klare Willensäußerung des Inhaftierten gegenüber dem Gericht unmöglich macht.
In Indien gibt es keine schriftlich festgelegte Gebührenregelung, vergleichbar der deutschen Rechtsanwaltsgebührenordnung. Honorare werden zwischen Mandant und Anwalt im Vorfeld vereinbart. Prozesskostenhilfe wird in Indien nicht gewährt. Unter dem sog. Legal Aid Act ist es jedoch möglich, in allen Gerichtsbezirken von sog. Legal Aid Cells kostenlose Rechtsberatung zu erhalten. Bei Mitgliedschaft in örtlichen Handelskammern oder Industrieverbänden wird z.T. auch kostenlose Rechtsberatung angeboten. Dieses Angebot ist jedoch sehr beschränkt. Darüber hinaus gibt es einige wenige Wohltätigkeitsinstitutionen, die kostenlos allgemeine Rechtsberatung gewähren.
Nachstehend haben wir Listen von teilweise deutschsprachigen Anwälten für Sie zusammenstellt. Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.
Anwaltsliste Neu-Delhi
Anwaltsliste Bangalore
Anwaltsliste Bhutan
Anwaltsliste Chennai
Anwaltsliste Kalkutta
Anwaltsliste Mumbai