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Teilweise deutschsprachige Übersetzer

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Ein mit dem deutschen System vergleichbares Instrument des öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzers existiert in Indien nicht. Verlangt eine deutsche Stelle eine beglaubigte Übersetzung von indischen oder sonstigen nicht-deutschsprachigen Dokumenten, kann daher regelmäßig nicht auf ein Übersetzungsbüro in Indien zurückgegriffen werden.

In einem solchen Fall sollte zunächst mit der betroffenen Stelle in Deutschland besprochen werden, ob diese alternativ eine durch eines der in Indien ansässigen Goethe-Institute/ Max Mueller Bhavans bzw. Goethe-Zentren angefertigte Übersetzung akzeptieren kann. Alternativ müsste eine beglaubigte Übersetzung durch ein Übersetzungsbüro in Deutschland erstellt werden.

Formlose Übersetzungen können in der Regel problemlos von Übersetzungsbüros in Indien gefertigt werden.
Für die Kosten und Gebühren einer Übersetzung muss der Auftraggeber in jedem Fall selbst aufkommen.

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