Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Bitte informieren Sie sofort die Auslandsvertretung. Informationen zum Rechtssystem und Listen deutschsprachiger Anwälte und Übersetzer finden Sie hier.
Wir können auf Wunsch Freunde oder Angehörige informieren. Was wir allerdings nicht können, ist einen Anwalt beauftragen, Anwaltskosten übernehmen, anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen, Sie vor Gericht vertreten, als Dolmetscher fungieren, Bußgelder/Strafen/Kautionen bezahlen oder in laufende Gerichtsverfahren eingreifen und örtlichen Behörden Weisungen erteilen.
1. Deutsche Führerscheine in Indien
Die Anerkennung deutscher Führerscheine in Indien und Bhutan richtet sich nach dem Genfer Abkommen über den Straßenverkehr von 1949. Danach dürfen Inhaber, die sowohl einen deutschen nationalen wie internationalen Führerschein besitzen, grundsätzlich Fahrzeuge in Indien und Bhutan führen, solange sie nicht in diesen Ländern Daueraufenthalt (permanent residence) nehmen. Es empfiehlt sich, eine englische Übersetzung des Führerscheins mitzuführen.
2. Führerscheinverlust
Sie haben Ihren deutschen Führerschein in Indien oder Bhutan verloren oder er wurde gestohlen? Dann sollten Sie zuerst unverzüglich bei der nächsten Polizeistation vor Ort Anzeige erstatten.
Deutsche Führerscheine werden nur von innerdeutschen Behörden ausgestellt und müssen auch in Deutschland beantragt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die Führerscheinstelle Ihres letzten Wohnortes in Deutschland. Die deutschen Auslandsvertretungen können keine Führerscheine oder sonstigen Ersatz ausstellen.
Weitere Informationen zur Ersatzausstellung können direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle erfragt werden.
3. Umtausch alter deutscher Führerscheine
Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen innerhalb einer bestimmten Frist umgetauscht werden. Die Fristen sind gestaffelt und abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins und dem Geburtsdatum der Person.
Der früheste Fristablauf ist am 19.01.2022 für Personen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und deren Führerschein vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
4. Anerkennung eines ausländischen Führerscheins in Deutschland
Ob Ihr im Ausland erworbener Führerschein in Deutschland anerkannt wird, können Sie dem Informationsangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entnehmen.
Deutsche Führungszeugnisse werden ausschließlich vom Bundesjustizamt ausgestellt. Hinweise zum Antragsverfahren, zu den Zahlungsmodalitäten für die Gebühr des Bundeszentralregisters sowie Antragsformulare finden Sie nachstehendem Link.
Für die amtliche Bestätigung der Personendaten und Ihrer Unterschrift durch die Vertretung fällt eine Gebühr in Höhe von 56,43 EUR an, die Sie bitte bei Ihrer Vorsprache in der Rechts- und Konsularabteilung begleichen.