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Möglichkeiten nach der Ablehnung eines Visumantrags

03.09.2024 - Artikel

Dieses Merkblatt ist für Sie interessant, wenn:

• Ihr Visumantrag abgelehnt wurde UND

• Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind UND

• Sie die Erteilung des beantragten Visums weiterhin begehren.

Dieses Merkblatt enthält vollständige Angaben zum Verfahren. Anfragen darüber hin[1]aus können nicht beantwortet werden.

Nach der Ablehnung eines Visumantrages haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Es ist jederzeit eine erneute Beantragung eines Visums möglich.

2. Sie können beim Verwaltungsgericht in Berlin Klage gegen den Ablehnungsbe[1]scheid erheben.

Bitte beachten Sie: das Remonstrationsverfahren im Bereich Visa wurde an den deut[1]schen Auslandsvertretungen in Indien zum 01.01.2024 eingestellt. Daher enthalten

unsere Ablehnungsbescheide seit 01.01.2024 in der Rechtsbehelfsbelehrung nur noch

den Hinweis auf die Möglichkeit der Erhebung der Klage beim Verwaltungsgericht Ber[1]lin. Bitte entnehmen Sie nähere Informationen dem Ablehnungsbescheid selbst.

Für Ablehnungsbescheide datiert 31.12.2023 oder früher besteht die Möglichkeit der

Remonstration weiterhin.

Informationen zur Klage

Nach Erhalt eines den Visumantrag ablehnenden Bescheides (Ablehnungsbescheid

oder Remonstrationsbescheid) steht Ihnen der Weg der Klage beim Verwaltungsge[1]richt Berlin offen.

Eine dahingehende Rechtsbehelfsbelehrung befindet sich auf Ihrem ablehnenden Be[1]scheid. Das Gericht überprüft, ob Ihnen ein Anspruch auf Visumerteilung zusteht und

ob die Ablehnung Ihre Rechte verletzt.

Enthält Ihr Ablehnungsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung oder haben Sie einen

Remonstrationsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten, so beträgt die Frist zur

Klageerhebung einen (1) Monat ab Bekanntgabe des jeweiligen Bescheides.

Als PDF herunterladen.


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