Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Merkblatt zur Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises für Minderjährige
1. Allgemeine Informationen zum Reisepass
Reisepässe werden seit dem 1. November 2007 mit einem Chip ausgestattet, auf dem das Passfoto und – bei Antragstellern über 6 Jahren – auch Fingerabdrücke gespeichert werden. Kinder unter 12 Jahren können alternativ auch einen Kinderreisepass beantragen. Er wird vor Ort von der Auslandsvertretung hergestellt. In einigen Ländern (z.B. USA) gelten mit dem Kinderreisepass jedoch mitunter andere Einreisebestimmungen, da dieser keine Biometrie aufweist. Der Kinderreisepass ist seit 01. Januar 2021 nur noch max. ein Jahr bzw. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig.
2. Allgemeine Informationen zum Personalausweis
Seit dem 1. Januar 2013 ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen für Personalausweisangelegenheiten im Ausland zuständig. In Indien können Sie bei der Botschaft in Neu-Delhi und den Generalkonsulaten in Bangalore, Chennai und Mumbai einen neuen elektronischen Personalausweis beantragen oder Datenänderungen an Ihrem bereits vorhandenen elektronischen Personalausweis vornehmen lassen. Antragsteller aus dem Amtsbezirk des Generalkonsulats Kalkutta können sich an die Botschaft in Neu-Delhi wenden. Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Bei Antragstellung muss eine Erklärung darüber abgegeben werden, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip Ihres Personalausweises als zusätzliches biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden sollen oder nicht. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie Ihre Fingerabdrücke nicht in den Personalausweis aufnehmen lassen. Aktuelle Informationen zur Unterschriftenfunktion des Personalausweises sind im Internet auf der Homepage des Bundesinnenministeriums verfügbar.
Verfahren bei Abholung des Personalausweises:
Jeder Antragsteller, der bei Antragstellung älter als 15 Jahre und 9 Monate ist, erhält von der
Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der eine Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer
(PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Der PIN-Brief wird ebenso wie der Personalausweis
selbst an die Personalausweisstelle der Auslandsvertretung versandt, wo er vom
Ausweisinhaber persönlich abgeholt werden muss. Die Ausgabe an eine Person mit
Abholvollmacht ist unzulässig, ebenso wie eine postalische Weiterleitung durch die
Auslandsvertretung. Bitte bringen Sie zur Abholung ein gültiges Ausweisdokument
(bisheriger Personalausweis oder Reisepass) mit. Für Rückfragen steht Ihnen die für Sie
zuständige Auslandsvertretung gerne zur Verfügung.
3. Zuständige Pass- und Personalausweisbehörde
Zuständig für die Passausstellung im Ausland ist diejenige deutsche Auslandsvertretung
(Konsularabteilung der Botschaft oder eines Generalkonsulats), in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten. Die Beantragung von Ausweisdokumenten bei einem der deutschen Honorarkonsuln in Indien ist nicht möglich.
4. Persönliche Vorsprache/ Antragsberechtigung
Ein Antrag auf einen Reisepass oder Personalausweis kann nur persönlich bei der zuständigen Auslandsvertretung gestellt werden.
Nur volljährige Personen sind zu eigenständigen Beantragung eines Reisepasses berechtigt.
Ein Personalausweis kann nach Vollendung des 16. Lebensjahres eigenständig beantragt
werden. Ist eine Person altersbedingt nicht zur eigenständigen Antragstellung berechtigt,
müssen zusätzlich die Sorgeberechtigten bei der Antragstellung mitwirken und ebenfalls
persönlich erscheinen. Ist ein Elternteil verhindert, ist eine von einer deutschen Behörde
beglaubigte Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorzulegen.
5. Vorzulegende Unterlagen
Folgende Unterlagen sind im Original oder amtlich beglaubigter Kopie persönlich, in
Begleitung der Sorgeberechtigten, durch den Antragsteller / die Antragstellerin vorzulegen:
vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für Minderjährige im
Original
2 biometrische Passfotos (3,5 x 4,5cm; nicht älter als 6 Monate; siehe Hinweis)
ausländische Geburtsurkunde des Kindes
alter Reisepass mit indischem Visum / OCI-Karte (entfällt bei Erstantrag)
ggf. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis der
deutschen Staatsangehörigkeit
Wohnsitznachweis im Amtsbezirk der Auslandsvertretung (im alten Reisepass, ggf.
Mietvertrag, Stromrechnung der Eltern o.Ä.)
ggf. Original der Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnsitz
Nachweis der Namensführung (z.B. im alten Reisepass, in deutscher Geburts- oder
Heiratsurkunde; möglicherweise ist die Abgabe einer Namenserklärung notwendig,
was zu zeitlicher Verzögerung der Ausstellung des Ausweisdokuments führen kann.
Bitte informieren Sie sich in diesem Fall vor Vorsprache auf unserer Webseite und/
oder lassen sich von der zuständigen Auslandsvertretung beraten)
Reisepässe und ggf. Geburtsurkunden der Eltern
Heiratsurkunde der Eltern (bei Eheschließung gem. Hindu Marriage Act bitte
zusätzlich eine Tempelbescheinigung sowie Bilder der Eheschließungszeremonie
vorlegen)
ggf. Sorgeerklärungen / Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
ggf. Scheidungsurteil der Eltern
Wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind, muss ein Unzuständigkeitsaufschlag berechnet und vor Passausstellung die Ermächtigung der zuständigen Passbehörde in Deutschland eingeholt werden (1-2 Tage).
Sollten Sie das erste Mal einen deutschen Reisepass oder Personalausweis beantragen, kann eine vertrauensanwaltliche Prüfung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit der indischen Urkunden erforderlich sein, da die Voraussetzungen für die Legalisation und Anerkennung der Apostille im Falle indischer Urkunden nicht gegeben sind. Diese Überprüfung ist für den/die Antragsteller kostenpflichtig. Weitere Informationen zum Prüfverfahren und Höhe der Auslagen können Sie hier nachlesen.
Bei Vorlage unvollständiger Unterlagen kann die Antragsannahme verweigert werden. Im
Einzelfall kann die Vorlage zusätzlicher Dokumente notwendig sein.
6. Bearbeitungszeit
Biometrische Reisepässe und Personalausweise werden zentral bei der Bundesdruckerei in Deutschland produziert. Die Bearbeitungszeit inklusive Postlaufzeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen, kann im Einzelfall, insbesondere wenn eine Urkundenüberprüfung
notwendig ist, auch länger dauern. Im Expressverfahren wird der Passantrag in der
Bundesdruckerei bevorzugt bearbeitet und mit dem nächstmöglichen diplomatischen Kurier an die Auslandsvertretung geschickt.
Falls Sie dringend reisen müssen, können Sie alternativ auch einen vorläufigen Reisepass, für Kinder unter 12 Jahren auch einen Kinderreisepass (beide für max. ein Jahr gültig)
beantragen. Diese Dokumente werden von der Auslandsvertretung selbst hergestellt. Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass darin keine biometrischen Daten gespeichert werden und somit in einigen Ländern (z.B. USA) andere Einreisebestimmungen gegenüber dem biometrischen Reisepass gelten können.
Sobald das beantragte Ausweisdokument abholbereit ist, erhalten Sie von der
Auslandsvertretung eine entsprechende Benachrichtigung. Sie können dann einen Termin zur Abholung vereinbaren, um das Dokument sodann persönlich abzuholen. Bitte bringen Sie dazu ggf. Ihren bisherigen Reisepass mit, den Sie auf Wunsch nach Entwertung wieder zurückerhalten können. Zur Abholung Ihres Reisepasses können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.
Als PDF herunterladen.