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Erklärung zur Namensführung minderjähriger Kinder
(§§ 1617, 1617 a, 1617 b, 1617 c BGB, Art. 10 (3) EGBGB)
Hinweis über die Zuständigkeit
Ist die Geburt des Kindes nicht in einem deutschen Geburtenregister beurkundet, so ist das Standesamt für die wirksame Entgegennahme der Namenserklärung zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind oder ein Elternteil seinen Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder sei- nen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Eine Zuständigkeit des Standesamts I in Berlin ist bei Fehlen eines Registereintrags nur gegeben, wenn weder das Kind noch die Eltern jemals im Inland wohnhaft waren. Ein lange zurückliegender inländischer Wohnsitz der Eltern (auch als Kind) begründet ebenfalls die Zuständigkeit des früheren Wohnsitzstandesamtes.
Mutter / 1. Elternteil (Familienname, Geburtsname, Vornamen; Geburtsdatum und -ort, Wohnort, Staatsangehörigkeit, E-Mail)
(Früherer) inländischer Wohnsitz?
nein, ich war bisher noch nie (auch nicht als Kind) im Inland wohnhaft ja: (letzte) inländische Anschrift:
Familienstand der Mutter / des 1. Elternteils im Zeitpunkt der Geburt des (ersten) Kindes, dessen Namensführung bestimmt werden soll:
ledig verheiratet in einer Lebenspartnerschaft lebend geschieden verwitwet Lebenspartnerschaft aufgehoben Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst
Anzahl a l l e r Ehen / Lebenspartnerschaften: 0 1 2 3 und mehr
Vater / 2. Elternteil (Familienname, Geburtsname, Vornamen; Geburtsdatum und -ort, Wohnort, Staatsangehörigkeit, E-Mail)
(Früherer) inländischer Wohnsitz?
nein, ich war bisher noch nie (auch nicht als Kind) im Inland wohnhaft ja: (letzte) inländische Anschrift:
Eheschließung der Eltern am (Datum)
in (Ort)
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die Erklärung ungeachtet einer eventuellen Bindungswirkung für alle minderjährigen Kinder dieser Eltern abgegeben werden | |
Kind(er), dessen oder deren Namensführung mit dieser Erklärung bestimmt werden soll (Familienname, a l l e Vornamen; Geburtsdatum und -ort, Wohnort | |
1. Kind | |
2. Kind | |
3. Kind | |
(Bei weiteren Kindern gegebenenfalls bitte einen weiteren Erklärungsvordruck verwenden) |
Liegt eine Adoption oder Leihmutterschaft vor?
nein ja, das Kind ist adoptiert ja, das Kind entstammt einer Leihmutterschaft
Weitere (auch volljährige) Kinder dieser Eltern, deren Namensführung bereits festgelegt ist, oder hier nicht bestimmt werden soll (Familienname, Vornamen, Geburtstag und –ort):
Es gibt keine weiteren (auch volljährigen) Kinder dieser Eltern
Inhaber der elterlichen Sorge im Z e i t p u n k t d e r G e b u r t ( e n ) d e s K i n d e s / d e r K i n d e r: beide Elternteile Mutter / 1. Elternteil Vater / 2. Elternteil
gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes / der Kinder im Z e i t p u n k t d e r G e b u r t in:
(deutsches Recht)
Wir bestimmen als gemeinsam Sorgeberechtigte für das / die oben genannte(n) Kind / Kinder den Familiennamen (bitte eintragen):
(der Mutter / des 1. Elternteils)
oder
(des Vaters / des 2. Elternteils)
Uns ist bekannt, dass diese Namensbestimmung eine Bindungswirkung für unsere weiteren Kinder auslösen kann. 2
§ 1617 a BGB
(deutsches Recht)
Ich, der allein sorgeberechtigte Elternteil, erteile dem Kind / den Kindern den Familiennamen des anderen Elternteils:
Ich, der nicht sorgeberechtigte Elternteil, willige in die Namenserteilung ein. 2
Uns ist bekannt, dass diese Namensbestimmung nicht für unsere / meine weiteren Kinder gilt.
Sofern das Kind / die Kinder den Namen nach deutschen Rechtsvorschriften führen soll(en), ist eine der beiden ersten Erklärungsmöglichkeiten zu nutzen. Die Rechtswahlmöglichkeit gemäß
Artikel 10 Absatz 3 EGBGB steht nur einmalig zur Verfügung und wäre bei Wahl deutschen Rechts für eine eventuelle spätere erneute Rechtswahl zugunsten eines fremden Rechts bereits verbraucht.
Art. 10 (3) EGBGB
(nicht deutsches Recht)
Wir/ ich bestimme(n) das Recht des Staates:
(dessen Staatsangehörigkeit ein Elternteil nachweislich besitzt) (= Heimatrecht)
für die Namensführung des / der oben genannten Kindes / Kinder.
Das Kind / Die Kinder führt / führen aufgrund dieses Rechts / soll(en) auf der Grundlage dieses Rechts folgenden Familiennamen führen 2 :
Uns/Mir ist bekannt, dass diese Rechtswahl- und Namensbestimmung nicht für unsere / meine weiteren Kinder gilt.
1 Es ist eine Erklärungsmöglichkeit zu wählen. Die Beteiligung des Kindes / der Kinder ist gegebenenfalls zusätzlich erforderlich, sofern es / sie das 14. Lebensjahr vollendet hat / haben.
2 Hat das Kind das 14. Lebensjahr vollendet, so ist zusätzlich die Erklärung im Folgenden (Beteiligung des Kindes) abzugeben.
Beteiligung des Kindes
(§§ 1617, 1617 a, 1617 b, 1617 c BGB,
Art. 10 (3) EGBGB)
Das . Kind hat das 14. Lebensjahr vollendet und schließt sich der o.g. Bestimmung an / willigt in die Erklärung ein.
Das . Kind führt bereits einen Familiennamen und hat das fünfte Lebensjahr vollendet. Es schließt sich der Bestimmung des Ehenamens der Eltern an und führt künftig den Familiennamen:
(Ehenamen der Eltern)
Das . Kind führt bereits einen Familiennamen und hat das fünfte Lebensjahr vollendet. Es schließt sich der Namensänderung des namensgebenden Elternteils an und führt künftig den Familiennamen:
(geänderter Familienname des namensgebenden Elternteils)
Als gesetzlicher Vertreter bzw. gesetzliche Vertreterin stimmen wir / stimme ich der Anschlusserklärung / Einwilligungserklärung des Kindes / der Kinder zu.
Wir wünschen die Ausstellung von (Anzahl)
gebührenpflichtigen Bescheinigung(en) über die Wirksamkeit der Namenserklärung je Kind.
Wir wünschen die Ausstellung von (Anzahl)
gebührenpflichtigen Bescheinigung(en) über die Wirksamkeit der Namenserklärung nur für das 1. Kind.
Wir wünschen keine Ausstellung von gebührenpflichtigen Bescheinigung(en) über die Wirksamkeit der Namenserklärung.
Uns / Mir ist bekannt, dass diese Erklärung unwiderruflich ist.
Wir sind / Ich bin damit einverstanden, dass sich das Standesamt zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben und zur Bearbeitung unserer / meiner Erklärung mit uns / mir und Dritten unter Verwendung personenbezoge- ner Daten auch per E-Mail austauscht.
(Mutter / 1.Elternteil) (Vater / 2. Elternteil)
(ggf. 1. Kind) (ggf. 2. Kind)
(ggf. 3. Kind)
Die vorstehenden Unterschriften beglaubige ich aufgrund der vor mir erfolgten Vollziehung.
Die Erklärenden haben sich ausgewiesen durch
(Personaldokument)
ausgestellt am
(Mutter / 1. Elternteil)
(Personaldokument)
ausgestellt am
(Vater / 2. Elternteil)
(Personaldokument)
ausgestellt am
(ggf. 1. Kind)
(Personaldokument)
ausgestellt am
(ggf. 2. Kind)
(Personaldokument)
ausgestellt am
(ggf. 3. Kind)
Ort, Datum:
, den
(Konsularbeamter / Konsularbeamtin)
(Siegel)
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