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Einseitige Erklärung zur Namensführung in der Ehe
Einseitige Erklärung zur Namensführung in der Ehe (§ 1355 Abs. 4 und 5 BGB)
Hinweis über die Zuständigkeit
Ist die Eheschließung nicht in einem deutschen Eheregister beurkundet, so ist das Standesamt für die wirksame Entgegennahme der Namenserklärung zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die/der Erklärende ihren/seinen Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Eine Zuständigkeit des Standesamts I in Berlin ist bei Fehlen eines Registereintrags nur gegeben, wenn die/der Erklärende nie im Inland wohnhaft war. Ein lange zurückliegender inländischer Wohnsitz (auch als Kind) begründet ebenfalls die Zuständigkeit des früheren Wohnsitzstandesamtes.
Erklärende / Erklärender (Familienname, Geburtsname, a l l e Vornamen; Geburtsdatum, Wohnort, Staatsangehörigkeit, E-Mail)
(Früherer) inländischer Wohnsitz?
nein, ich war bisher noch nie (auch nicht als Kind) im Inland wohnhaft ja: (letzte) inländische Anschrift:
(frühere) Ehegattin / (früherer) Ehegatte (Familienname, Geburtsname, Vornamen; Wohnort, Staatsangehörigkeit)
Bitte unbedingt ausfüllen:
Eheschließung, Namensführung Ich habe am (Datum)
in (Ort)
die letzte Ehe geschlossen. Ich führe den Familiennamen:
nach deutschem Recht
nach dem Recht des Staates: Tag der Wirksamkeit:
Grundlage für den Erwerb: Namenserklärung Eheschließung sonstiges: aktueller Familienstand:
verheiratet geschieden verwitwet Lebenspartnerschaft aufgehoben Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst
Anzahl a l l e r Ehen / Lebenspartnerschaften: 0 1 2 3 und mehr
(ggf. Nachweise über die Auflösung a l l e r Vorehen / vorherigen Lebenspartnerschaften beifügen).
Erklärung zur Namensführung:
Wiederannahme Meine letzte Ehe wurde aufgelöst am: (Datum)
durch: (Art der Auflösung)
Mir ist bekannt, dass ich nach der Auflösung meiner letzten Ehe meinen vor der Eheschließung geführten Namen oder meinen Geburtsnamen wieder annehmen kann. Ich nehme den
Geburtsnamen:
früheren Familiennamen: wieder an.
Mir ist bekannt, dass diese Erklärung unwiderruflich ist.
Hinzufügung Ich füge dem Ehenamen:
meinen Geburtsnamen meinen früheren Ehenamen einen Teil meines früheren Namens hinzu und führe künftig folgenden Familiennamen:
Widerruf der Hinzufügung Ich habe meinem Ehenamen: den Familiennamen: hinzugefügt.
Ich widerrufe die Erklärung über die Hinzufügung und will künftig ausschließlich den folgenden Ehenamen führen:
Mir ist bekannt, dass diese Erklärung unwiderruflich und eine erneute Hinzufügung nicht mehr möglich ist.
Über die rechtlichen Auswirkungen bzw. Möglichkeiten hinsichtlich der Namensführung von Kindern bin ich ggf. belehrt worden.
betroffene Kinder (Familienname, Vorname; Wohnort, Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit
Ich wünsche die Ausstellung von (Anzahl)
gebührenpflichtigen Bescheinigung(en) über die Wirksamkeit der Namenserklärung.
Ich wünsche keine Ausstellung von gebührenpflichtigen Bescheinigung(en) über die Wirksamkeit der Namenserklärung.
Ich bin damit einverstanden, dass sich das Standesamt zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben und zur Bearbeitung meiner Erklärung mit mir und Dritten unter Verwendung personenbezogener Daten auch per E-Mail austauscht.
Die vorstehende Unterschrift beglaubige ich aufgrund der vor mir erfolgten Vollziehung. Die Erklärende / Der Erklärende hat sich ausgewiesen durch
, Nr. (Personaldokument) ausgestellt am
Ort, Datum:
, den
(Siegel)
(Konsularbeamter / Konsularbeamtin)
Vordrucke mit mehreren Blättern sind bitte untrennbar zu verbinden!
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