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Erklärung zur Namensführung eines volljährigen Kindes

05.09.2024 - Artikel

Erklärung zur Namensführung eines volljährigen Kindes
(§ 1617 BGB, Art. 48 EGBGB)

Hinweis über die Zuständigkeit
Ist die Geburt nicht in einem deutschen Geburtenregister beurkundet, so ist das Standesamt für die wirksame Entgegennahme der Namenserklärung zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die/der Erklärende ihren/seinen Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Eine Zuständigkeit des Standesamts I in Berlin ist bei Fehlen eines Registereintrags nur gegeben, wenn die/der Erklärende nie im Inland wohnhaft war. Auch ein lange zurückliegender inländischer Wohnsitz (als Kind) begründet die Zuständigkeit des früheren Wohnsitzstandesamtes.

Familienstand der Mutter / des 1. Elternteils im Zeitpunkt der Geburt des Kindes:
ledig verheiratet in einer Lebenspartnerschaft lebend geschieden verwitwet Lebenspartnerschaft aufgehoben Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst
Anzahl a l l e r Ehen / Lebenspartnerschaften: 0 1 2 3 und mehr

Eheschließung/Lebenspartnerschaft der Eltern am (Datum) in (Ort)

Kind (Familienname, a l l e Vornamen, Wohnort, Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit)

(Früherer) inländischer Wohnsitz?
nein, ich war bisher noch nie (auch nicht als Kind) im Inland wohnhaft ja: (letzte) inländische Anschrift:

Liegt eine Adoption oder Leihmutterschaft vor?
nein ja, das Kind ist adoptiert ja, das Kind entstammt einer Leihmutterschaft Weitere (auch volljährige) Kinder dieser Eltern (Familienname, Vornamen, Geburtstag und –ort):

Es gibt keine weiteren (auch volljährigen) Kinder dieser Eltern
Inhaber der elterlichen Sorge im Z e i t p u n k t d e r G e b u r t ( e n ) d e s K i n d e s / d e r K i n d e r: beide Elternteile Mutter / 1. Elternteil Vater / 2. Elternteil
gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes / der Kinder im Z e i t p u n k t d e r G e b u r t in:

Bei Geburt vor dem 01.04.1994:

Mein Familienname wurde in einem in dem Zeitraum vom 01.09.1986 bis 31.03.1994 ausgestellten deutschen Identitätspapier / Personenstandsbuch eingetragen (Nachweis ist beigefügt).
Mein Familienname wurde nicht in einem in dem Zeitraum vom 01.09.1986 bis 31.03.1994 ausgestellten deutschen Identitätspapier / Personenstandsbuch eingetragen.
Erklärung 1

Erklärung des volljährigen Kindes (analog § 1617 BGB)
Meine Namensführung ist für den deutschen Rechtsbereich noch nicht festgelegt.


Ich bestimme als volljähriges Kind für mich den Familiennamen (bitte eintragen):
(der Mutter / des 1. Elternteils)

oder

(des Vaters / 2. Elternteils)

Erklärung des volljährigen Kindes (§ 1617c BGB) Ich führe im deutschen Rechtsbereich bereits einen Familiennamen.

Ich schließe mich der nachträglich bestimmten Ehenamensführung meiner Eltern an und führe künftig den Familiennamen:
(Ehename der Eltern)

Ich schließe mich der geänderten Familiennamensführung meines namensgebenden Elternteils an und führe künftig den Familiennamen:
(Familienname des namensgebenden Elternteils)

Art. 48 EGBGB Meine Namensführung unterliegt gemäß Art. 10 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 EG BGB deutschem Recht.

Ich habe durch Registrierung meiner Geburt im EU-Staat: (gegebenenfalls abweichend vom deutschen Recht) den folgenden Geburtsnamen:
(Familienname, gegebenenfalls mehrteilig)
(a l l e Vornamen) sowie gegebenenfalls
(sonstige Namensteile wie Vatersnamen oder Mittelnamen) erworben.
Ich bestimme daher

für die Zukunft (mit Zugang bei dem zuständigen deutschen Standesamt)

rückwirkend auf den Zeitpunkt der Eintragung in das Personenstandsregister des anderen EU-Staates (Das Datum der Registrierung ist entsprechend nachzuweisen.)
den in dem anderen EU-Staat erworbenen Namen zu meinem Geburtsnamen für den deutschen Rechtsbereich.

1 Es ist eine Erklärungsmöglichkeit zu wählen.

Mir ist bekannt, dass diese Erklärung unwiderruflich ist.

Ich bin damit einverstanden, dass sich das Standesamt zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben und zur Bear- beitung meiner Erklärung mit mir und Dritten unter Verwendung personenbezogener Daten auch per E-Mail aus- tauscht.


Ich wünsche die Ausstellung von (Anzahl)
gebührenpflichtigen Bescheinigung(en) über die Wirksamkeit der Namenserklärung
Ich wünsche keine Ausstellung von gebührenpflichtigen Bescheinigung(en) über die Wirksamkeit der Namenserklärung.

(Erklärende / Erklärender)

Die vorstehende Unterschrift beglaubige ich aufgrund der vor mir erfolgten Vollziehung. Die Erklärende / Der Erklärende hat sich ausgewiesen durch

, Nr. (Personaldokument) ausgestellt am


Ort, Datum:
, den



(Konsularbeamter / Konsularbeamtin)

(Siegel)


Vordrucke mit mehreren Blättern sind bitte untrennbar zu verbinden!
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