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FRAGEBOGEN Zur Vorbereitung der Beurkundung eines Antrags zur Erlangung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ)

23.09.2024 - Artikel

FRAGEBOGEN
Zur Vorbereitung der Beurkundung eines Antrags zur Erlangung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ)


Bitte mit Maschine oder in Druckschrift ausfüllen.

Alle Bezeichnungen, wie z.B. Erblasser, Konsularbeamter, Erbe, usw. werden geschlechtsneutral verwendet.

I.

Die von Ihnen in den Fragebogen eingesetzten Antworten erleichtern die Erbscheinverhandlung bzw. die Verhandlung für ein ENZ. Die zur Begründung des Antrags auf Erteilung des Erbscheins oder des ENZ erforderlichen Tatsachen sind nachzuweisen oder an Eides statt zu versichern. Eine wissentlich falsche Versicherung an Eides statt, aber auch eine fahrlässig falsche Versicherung an Eides statt, sind strafbar. In Wiedergutmachungssachen kann eine falsche Versicherung an Eides statt auch den Verlust aller Wiedergutmachungsansprüche zur Folge haben.


• Zum Termin bitte einen gültigen Ausweis mit Lichtbild mitbringen.


An Urkunden sollten, soweit verfügbar, vorgelegt werden:

1. - Sämtliche Testamente des Erblassers (Verstorbenen) im Original oder nach Möglichkeit in beglaubigter Fotokopie;
- Verfügungen von Todes wegen, die eine Rechtswahl hinsichtlich des anzuwendenden Erbrechts
enthalten;
- sofern ein gerichtliches Verfahren anhängig ist oder war, entsprechende Unterlagen (z.B. „Probate“).
- Wurde bereits ein Erbnachweis durch eine ausländische Nachlassbehörde erteilt, bitte vorlegen.
2. Die Sterbeurkunde des Erblassers.

3. Falls der Ehegatte des Erblassers oder seine Abkömmlinge oder sonstige Verwandte erben, ist das
Ehegatten- oder Verwandtenverhältnis zum Erblasser darzulegen.

Hierzu geeignete Unterlagen sind:
a) Heiratsurkunde,
b) Geburts- oder Abstammungsurkunde; oder entsprechende beglaubigte Abschriften oder Auszüge aus dem Familienbuch
c) bei Vorversterben des Ehegatten des Erblassers oder erbberechtigter Verwandter des Erblassers ist deren Sterbeurkunde vorzulegen,
d) bei einem Erbverzicht, den gleich- oder vorberechtigte Erben mit dem Erblasser abgeschlossen hatten, ist der Erbverzichtsvertrag vorzulegen oder anzugeben, wo er hinterlegt ist;
e) bei einem vorzeitigen Erbausgleich (gem. §§ 1934 d und e (alte Fassung) BGB bis zum 01.04.1998 möglich) eine beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung der Erbausgleichsvereinbarung;
f) bei einer Vereinbarung zwischen dem Vater und den vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kindern i. S. v. Art. 12 § 10 a Nichtehelichengesetz eine beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung der Vereinbarung;
g) im Falle einer Erbausschlagung durch einen Beteiligten genügt der Hinweis auf die Nachlassakten.

Bitte, falls vorhanden, auch Schreiben von Rechtsanwälten, Notaren, deutschen und ausländischen Dienststellen beifügen, ggf. in Form von Kopien.

Es liegt im Interesse des Antragstellers, bereits verfügbare Dokumente über sein Erbrecht möglichst vollständig dem Konsularbeamten vorzulegen, so kann dieser am einfachsten auf ihrer Basis seine Prüfungs- und Belehrungspflicht ausüben. Unzulänglichkeiten in der Vorlage von Unterlagen gehen zu Lasten des Antragstellers und können später beim Nachlassgericht, wo sämtliche Nachweise vorliegen müssen, bei Abweichungen zur Zurückweisung des Erbscheinsantrages bzw. des Antrags auf Erteilung eines ENZ führen.

II.
1. Zum Antragsteller:
a) Name (ggf. auch Geburtsname, bei Geschiedenen oder Verwitweten auch den oder die Familiennamen, die früher geführt wurden):
b) Vornamen:
c) Geburtsdatum, -ort, -land:
d) Beruf:
e) Verständigungssprache:
f) Staatsangehörigkeit:
g) Anschrift und Tel. Nr.:
h) Ausweis (bei deutschen Staatsangehörigen möglichst deutscher Reisepass): Nr. ................................................................................................................
Reg. Nr. ........................................................................................................
ausgestellt am ...............................................................................................
ausstellende Behörde:....................................................................................

i) Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser:
j) Zweck, für den der Erbschein/ENZ benötigt wird:
2. Zum Erblasser (Verstorbener):

a) Name (ggf. auch Geburtsname):
b) Vornamen:
c) Geburtsdatum, -ort und –land:
d) Anschrift zum Zeitpunkt des Todes: (sofern der Erblasser mehrere Anschriften hatte, bitte die relevanteste angeben)
e) Wann und wo gestorben (Sterbeurkunde)?:
f) Gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt des Todes:
(Der letzte gewöhnliche Aufenthalt eines Erblassers muss von der befassten Behörde mittels Gesamtbeurteilung der Lebensumstände in den Jahren vor seinem Tod und im Zeitpunkt seines Todes bestimmt werden. Dabei zu berücksichtigen sind insbesondere die Dauer und Regelmäßigkeit des Aufenthalts des Erblassers in dem betreffenden Staat, aber auch die damit zusammenhängenden Umstände und Gründe. Sie sollten eine besonders enge und feste Bindung zu dem betreffenden Staat erkennen lassen.)

Angabe der verwaltungsmäßigen Zugehörigkeit (Verwaltungsbezirk, Provinz etc. Bundesstaat):

Letzter Wohnsitz im Land der Staatsangehörigkeit:

g) Wo befindet sich das Vermögen des Erblassers, für das ein förmlicher Erbnachweis benötigt wird?


h) bei Verschollenheit:
Falls ein rechtskräftiger Beschluss über die Todeserklärung vorliegt:
Angabe des vom Gericht festgestellten Zeitpunkts des Todes, des Datums, des Beschlusses des Amtsgerichts, Aktenzeichen:

Falls keine rechtskräftige Todeserklärung vorliegt:
Seit wann verschollen? Letzter bekannter Aufenthaltsort? Ergänzende Angaben zur Stützung der Todesvermutung:


i) Staatsangehörigkeit zur Zeit des Todes:
(Der Begriff „Deutsche Staatsangehörigkeit“ umfasst auch die Personen, die nach Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland die Rechtsstellung als Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.)

Nachweis der Staatsangehörigkeit durch:
Staatsangehörigkeitsausweis:
Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher:

Falls Deutscher durch Einbürgerung, bei Frauen auch durch Eheschließung mit einem Deutschen (bis 31.03.1953) oder durch Erklärung nach Eheschließung mit einem Deutschen (bis 31.12.1969), auch die frühere Staatsangehörigkeit angeben:

- Hatte der Erblasser zur Zeit des Erbfalls außer der deutschen auch eine (oder mehrere) ausländische Staatsangehörigkeiten?

Falls der Erblasser auf Grund des Gesetzes vom 14. 07. 1933 (RGBl. I S. 480) oder der Verordnung vom 25. 11. 1941 (RGBl. I S. 722) ausgebürgert und nicht wieder eingebürgert worden ist und sofern er keine fremde Staatsangehörigkeit erworben hat, ist „staatenlos“ einzusetzen:

- Bei Staatenlosigkeit:
Welche Staatsangehörigkeit durch Geburt:
Wann weswegen ausgewandert:
j) Familienstand zur Zeit des Todes (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden):
k) Datum der Eheschließung:

1. Ehe:
2. Ehe:
l) Ort der Eheschließung und erster ehelicher Wohnsitz:

1. Ehe:
2. Ehe:
m) Staatsangehörigkeit zur Zeit der Eheschließung:

1. Ehe:

2. Ehe:

n) Hat der Erblasser früher in Deutschland gewohnt, wann, wo?
o) Rechtliche Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft des Erblassers zur Zeit des Erbfalles (nur bei Erblassern, deren letzter Heimatstaat für die Beerbung auf religiöses Recht verweist):

3. Ehegatte des Erblassers:
1. Ehe:
a) Name (ggf. auch Geburtsname):
b) Vornamen:
c) Anschrift:
d) Geburtsdatum und Geburtsort:
e) Staatsangehörigkeit zur Zeit der Eheschließung:
f) Wann und wo verstorben bzw. geschieden (bei rechtskräftiger Scheidung Angabe des Gerichts, das die Scheidung ausgesprochen hat, Datum des Scheidungsurteils und Aktenzeichen):

2. Ehe:
a) Name (ggf. auch Geburtsname):
b) Vornamen:
c) Anschrift:
d) Geburtsdatum und Geburtsort:
e) Staatsangehörigkeit zur Zeit der Eheschließung:
f) Wann und wo verstorben bzw. geschieden (bei rechtskräftiger Scheidung Angabe des Gerichts, das die Scheidung ausgesprochen hat, Datum des Scheidungsurteils und Aktenzeichen):

4. Ehevertrag :
a) Hat ein gerichtlich oder notariell geschlossener Ehevertrag (= Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse) bestanden?

Falls ja, wo, wann, nach welchem Recht und mit welchem Inhalt wurde er geschlossen?

Art des vereinbarten Güterstandes:

b) Hat der Erblasser oder sein Ehegatte vor einem deutschen Notar, deutschen Gericht oder einer deutschen Auslandsvertretung durch eine einseitige Erklärung den Eintritt des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft nach deutschem Bürgerlichen Gesetzbuch ausgeschlossen?

Wenn ja, wann, vor wem und mit welcher Erklärung?

5. Abkömmlinge des Erblassers
(Kinder, auch aus evtl. früheren Ehen, auch adoptierte und außerhalb der Ehe geborene):

Bei adoptierten Kindern ist Datum und Ort der Adoption sowie die mit der Adoption befasste Behörde anzugeben.

Bei außerhalb der Ehe geborenen Kindern ist anzugeben, ob die Vaterschaft anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder ob und ggf. wann ein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft anhängig ist oder war oder ob und wann ein Antrag auf Feststellung der Vaterschaft gestellt wird.


a) Name (ggf. auch Geburtsname): Vornamen:
Geburtsdatum und Geburtsort:
Anschrift:
Familienstand (ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet):
Wann und wo verstorben?

b) Name (ggf. auch Geburtsname): Vornamen:
Geburtsdatum und Geburtsort:
Anschrift:
Familienstand (ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet):
Wann und wo verstorben?

c) Name (ggf. auch Geburtsname): Vornamen:
Geburtsdatum und Geburtsort:
Anschrift:
Familienstand (ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet):
Wann und wo verstorben?

Für weitere Abkömmlinge ggf. Rückseite benutzen.

Sollte einer der vorstehend aufgeführten Abkömmlinge vor dem Erblasser verstorben sein oder die Erbschaft ausgeschlagen haben, sind nachstehend unter dem entsprechenden Buchstaben die Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsorte und Anschriften der Kinder des Verstorbenen oder des Ausschlagenden aufzuführen:

Zu 5 a)

Zu 5 b)
Zu 5 c)

Für weitere Kinder ggf. Rückseite benutzen.
6. Falls der Erblasser keine Abkömmlinge hat:

Eltern des Erblassers (falls Adoptiveltern, bitte Adoptiv unterstreichen; in diesem Falle auch die leiblichen Eltern angeben):

a) Vater:

Name (ggf. auch Geburtsname): Vornamen:
Geburtsdatum und Geburtsort: Anschrift:
Wann und wo verstorben?
b) Mutter:
Name (ggf. auch Geburtsname): Vornamen:
Geburtsdatum und Geburtsort: Anschrift:
Wann und wo verstorben?


7. Falls die Eltern oder ein Elternteil verstorben sind:
Geschwister des Erblassers:

a) Name (ggf. auch Geburtsname): Vornamen:
Geburtsdatum und Geburtsort:
Anschrift:
Wann und wo verstorben?:

b) Name (ggf. auch Geburtsname): Vornamen:
Geburtsdatum und Geburtsort:
Anschrift:
Wann und wo verstorben?:
c) Name (ggf. auch Geburtsname): Vornamen:
Geburtsdatum und Geburtsort:
Anschrift:
Wann und wo verstorben?:
Für weitere Geschwister Rückseite benutzen:

Bitte nachfolgend die Kinder von denjenigen Geschwistern des Erblassers aufzählen, die vor ihm verstorben sind:
Zu 7 a)

Zu 7 b)
Zu 7 c)
8. Falls der Erblasser weder Abkömmlinge (Ziffer 5) noch Erben nach Ziffer 6 und Ziffer 7 hat, welches sind seine Großeltern väterlicherseits und mütterlicherseits und deren Abkömmlinge (Geschwister der Eltern des Erblassers oder deren Kinder)?:

Falls verstorben, Ort und Todesdatum angeben.

9. Falls zu Ziffer 3, 5 bis 8 keine lebenden Personen genannt wurden, welche mit dem Erblasser verwandten Personen leben noch?
10. Waren oder sind andere Personen vorhanden, durch welche der genannte Erbe/die genannten Erben von der Erbfolge ausgeschlossen oder durch die sein/ihr Erbteil gemindert werden würde?

11. Hat der Erblasser für die Rechtsnachfolge von Todes wegen (sowie für Fragen der Rechtswirksamkeit seines Testaments) eine Rechtswahl in Form einer Verfügung von Todes wegen getroffen?

Datum und Ort der Errichtung:
Form der Rechtswahl:

12. Hat der Erblasser eine sonstige Verfügung von Todes wegen (= letztwillige Verfügung) hinterlassen (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag)?

Datum und Ort der Errichtung:
Form der letztwilligen Verfügung:
Privatschriftlich:
a) handschriftlich (zur Gänze eigenhändig)
b) maschinenschriftlich vor wie vielen Zeugen?
(nur in Ländern des angloamerikanischen Rechtskreises)

- Öffentliches Testament?
Vor welcher Stelle (etwa: Notar)?

Der notary public im angloamerikanischen Rechtskreis hat keine dem deutschen Recht entsprechende Beurkundungsbefugnis; wenn er in einem Testament des angloamerikanischen Rechtskreises auftritt, so handelt es sich nicht um ein öffentliches Testament.
- Sonderformen, die von bestimmten Rechten für gewisse Situationen vorgesehen sind (bei Todesgefahr etc.)

- Gericht oder sonstige Stelle, bei der die letztwillige Verfügung eingereicht wurde, mit Aktenzeichen, Datum:
Wo befindet sich somit das Dokument?

- Ist Testamentsvollstreckung angeordnet?
Name und Anschrift des Testamentsvollstreckers:
- Ist Nachlassverwaltung angeordnet?
Name und Anschrift des Nachlassverwalters:

- Ist Vor- oder Nacherbschaft angeordnet?
- Sind noch andere Verfügungen von Todes wegen vorhanden, ggf. welche?
- Welches sind die vom Erblasser durch Verfügung von Todes wegen eingesetzten Erben (Name, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift)?

13. Zu welchen Bruchteilen sind die durch Verfügung von Todes wegen eingesetzten Erben oder die gesetzlichen Erben erbberechtigt?
14. Sonstiges:

a) Gehört ein Grundstück in Deutschland zum Nachlass des Erblassers, wo liegt es (möglichst genaue Angaben erbeten, evtl. mit Kataster- oder grundbuchmäßiger Bezeichnung)?
Wird hierfür ein Erbschein/ENZ benötigt?
b) Gehören in Deutschland noch andere Vermögenswerte als Grundstücke zum Nachlass, wo befinden sie sich und wird hierfür ein Erbschein/ENZ benötigt?

c) Ist ein Rechtsstreit über das Erbrecht anhängig?
d) Wenn ja, bei welchem Gericht?

Aktenzeichen:
Datum:
e) Ist über die gesamte Erbschaft oder Teile davon bereits ein Erbschein/ENZ ausgestellt oder eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung ergangen?

f) Wenn ja, durch welches Gericht?:
Aktenzeichen:
Datum:
g) Wie hoch ist der geschätzte Verkehrswert?

- des gesamten reinen Nachlasses?:
- der in der Bundesrepublik Deutschland befindlichen Nachlassgegenstände?:
h) Wird der Erbschein für ein Wiedergutmachungs-, Rückerstattungs- oder Lastenausgleichsverfahren benötigt?: (Zutreffendes unterstreichen)

Entschädigungs-/Ausgleichsamt:
Aktenzeichen:
i) Vertretung

- Werden Sie von einem hiesigen Bevollmächtigten vertreten?
Name:
Anschrift:
Telefonnummer

- Haben Sie eine in der Bundesrepublik Deutschland bevollmächtigte Person, die zur weiteren Durchführung des Nachlassverfahrens berechtigt ist?
Name:
Anschrift: Telefonnummer:
Welche Vollmacht haben Sie erteilt?

Falls Sie bisher keine Person in der Bundesrepublik Deutschland bevollmächtigt haben, sind Sie bereit, eine Person zur weiteren Durchführung des Nachlassverfahrens zu bevollmächtigen?

Name:
Anschrift:
Telefonnummer:
j) Wem soll sonst das Nachlassgericht den Erbschein/die beglaubigte Abschrift des ENZ übersenden?

Name:
Anschrift:
k) Wann haben Sie von dem Erbfall und dem Grund Ihrer Berufung als Erbe (Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge) Kenntnis erhalten?

Haben Sie die Erbschaft angenommen?
(wenn nicht ausgeschlagen, gilt die Erbschaft als angenommen)

l) Haben Ihre Miterben von dem Erbfall Kenntnis erhalten?: Haben diese die Erbschaft angenommen?
(gilt als angenommen, wenn nicht ausgeschlagen):

m) Wird ein gemeinschaftlicher Erbschein für alle Erben oder nur ein Teilerbschein für den Antragsteller beantragt?

n) Wird ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragt?
o) Folgende Urkunden und Unterlagen (siehe Abschnitt I – Seiten 1/2) füge ich bei:

p) Folgende Urkunden und Unterlagen (siehe Abschnitt I) werde ich dem Nachlassgericht noch nachreichen:
q) Folgende Urkunden kann ich nicht beschaffen (auch Gründe angeben):

r) Die Erbschein/ENZ-verhandlung soll nach Möglichkeit in deutscher Sprache geführt werden. Haben Sie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse?

14.
Ich bitte um Anberaumung eines Termins für die Beurkundung der Erbschein/ENZ-verhandlung.
Terminwünsche:

Wegen zu großer Entfernung kann ich nicht zu einem Termin erscheinen. Ich bitte, mir Formulierungshilfe für einen schriftlichen Antrag zu geben.

.............................................................................................
(Unterschrift des Antragstellers oder seines hiesigen Bevollmächtigten)

Hinweis: Dieser Fragebogen kann bei Bedarf in englischer, französischer, spanischer, portugiesischer und russischer Fassung auf der Webseite von 507 angefordert werden. Andere Sprachfassungen müssten von den Auslandsvertretungen selbst angefertigt werden. Die Auslandsvertretungen sollten den Fragebogen nur als Muster verstehen, das den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden muss.

Fragebogen als PDF herunterladen.


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