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Pässe und Ausweise
Allgemeine Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung und Abholung von deutschen Reisepässen aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen kann.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen eines Pass- oder Personalausweisantrags entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Informationsblatt.
Informationen zum Datenschutz
Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises
Hier finden Sie ein Merkblatt zur Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen, Informationen zu den Passgebühren sowie das Antragsformular für Reisepässe und Personalausweise als pdf-Datei zum Herunterladen.
Hinweis: Bitte reichen Sie Ihren Antrag persönlich bei der Konsularabteilung Ihrer Vertretung ein; bei Minderjährigen müssen auch die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) anwesend sein.
Reisepass und Personalausweis
Passantrag für Erwachsene
Merkblatt Passantrag für Erwachsene
Passantrag für Minderjährige
Merkblatt Passantrag für Minderjährige
Passgebühren
Antrag für Wohnortänderung
Wichtige Informationen zu biometriefähigen Reisepässen
Reisepässe werden seit dem 1. November 2007 mit einem Chip ausgestattet, auf dem das Passfoto und Fingerabdrücke gespeichert werden. Alle vor dem 1. November 2007 ausgestellten, noch gültigen bordeauxfarbenen Reisepässe, mit oder ohne Chip, sind weiterhin weltweit verwendbar.
Für neue Reisepässe gibt es nunmehr besondere Anforderungen an die einzureichenden Passbilder. Ob Ihre Passbilder biometrietauglich sind können Sie den nachstehenden Musterbeispielen entnehmen.
Biometriefähige Passbilder erhalten Sie unter anderem bei folgenden Fotostudios:
Ort |
Fotostudio |
in Neu-Delhi: |
Reflections Digital Photoshop Shop No. 25, NDMC Market, Malcha Marg New Delhi 110021 Tel: 0091-11-9910272944, 0091-11-99 68 00 85 87 |
in Bangalore: |
alle Filialen von GK Vale Photo Studios |
in Chennai: |
DINA COLOURLAB |
in Mumbai: |
Atlanta Photo Shop |
in Kolkata |
Shree Vision Studio Digital Photo Centre |
Kindereinträge im Reisepass der Eltern seit dem 26. Juni 2012 ungültig
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Was tun bei Passverlust?
Schritt 1: | Bitte zeigen Sie zunächst bei der lokalen indischen Polizeibehörde den Passverlust/-diebstahl an. Die Passverlustmeldung/Diebstahlanzeige sollte in englischer Sprache ausgestellt werden. Sie heißt „FIR-First Information Report“ |
Schritt 2: |
Als nächstes müssen Sie Ersatzreisedokumente beantragen und den Passverlust/-diebstahl den deutschen Behörden melden. Dies können Sie über die Passstelle der Botschaft/des Generalkonsulats veranlassen. Dazu verwenden Sie bitte das untenstehende Formular. Bitte füllen Sie es zweifach aus und geben Sie es während Ihrer Vorsprache bei der Passstelle ab. |
Schritt 3: |
Falls Sie in Indien leben, empfehlen wir Ihnen die Beantragung eines biometrischen Reisepasses. Wenn Sie sich zum Zeitpunkt des Passdiebstahls/Passverlusts nur vorübergehend als Tourist in Indien aufhalten, wird die Passstelle Ihnen in der Regel einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Soll die Rückkehr nicht nach Deutschland sondern in einen Drittstaat erfolgen bzw. reisen Sie mit Zwischenstopps in verschiedenen Drittstaaten nach Deutschland zurück, kann ggf. auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. |
Schritt 4: |
Letzendlich müssen Sie nun noch Ihren indischen Aufenthaltstitel erneuern bzw, eine Ausreiseerlaubnis beantragen („visa“ oder „exit permit“). Nachdem Sie ein neues deutsches Reisedokument erhalten haben, müssen Sie -- sofern Sie sich als Tourist in Indien aufhalten -- bei der für Sie örtlich zuständigen indischen Ausländerbehörde (FRRO-Foreigners' Regional Registration Office, oder FRO-Foreigners' Registration Office) eine indische Ausreiseerlaubnis einholen. Falls erforderlich wird die Passstelle ein entsprechendes Empfehlungsschreiben ausstellen. Sofern Sie ständig in Indien leben, müssen Sie sich nach Erhalt Ihres Ersatzdokuments ebenfalls beim FRRO/FRO um die Ausstellung einer neuen indischen Aufenthaltserlaubnis bemühen. |
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie, dass für Rechts- und Konsularangelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.
Seit dem 1. Januar 2013 ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen für Personalausweisangelegenheiten im Ausland zuständig.
Hier finden Sie Information über die Deutsche Vertretungen in Indien.