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Reisepass und Personalausweis
Allgemeine Hinweise
Anträge für Reisepässe und Personalausweise können bei der Botschaft in New Delhi oder bei den Generalkonsulaten in Mumbai, Bangalore, Chennai oder Kalkutta gestellt werden. Die zuständige Stelle ist diejenige, in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten. Bitte beachten Sie die jeweiligen Konsularbezirke.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung und Abholung von deutschen Reisepässen und Personalausweisen aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen können.
Alle antragstellenden Personen müssen zur Antragstellung persönlich anwesend sein (zur Identifikation und zur Aufnahme der Fingerabdrücke).
Es können mehrere Dokumente für eine Person in einem Termin beantragt werden (z. B. Reisepass und Personalausweis für dieselbe Person).
Die Abholung der Dokumente wird je nach Auslandsvertretung unterschiedlich geregelt. Bitte klären Sie dies vorab mit der zuständigen Stelle.
Bei Minderjährigen (für Personalausweis unter 16 Jahre, für Reisepass unter 18 Jahre) müssen zum Termin alle Sorgeberechtigten mit dabei sein. Andernfalls kann eine unterschriebene Einverständniserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Heranwachsende können Personalausweise bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahrs ohne Mitwirkung der Sorgeberechtigten beantragen.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen eines Pass- oder Personalausweisantrags entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Informationsblatt.
Informationen zum Datenschutz.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Kopie beim Termin vorzulegen:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Für Volljährige
- Für Minderjährige
- 2 biometrische Passfotos (3,5 cm x 4,5 cm, nicht älter als 6 Monate), Hinweise
- Geburtsurkunde
- ggf. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
- Wohnsitznachweis im Amtsbezirk der Auslandsvertretung (im alten Reisepass, ggf. Mietvertrag, Stromrechnung o.Ä.)
- Ggf. Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnsitz
- Vorheriger Reisepass oder Personalausweis
- Derzeitiger indischer Aufenthaltstitel oder indisches Visum
- Bei Minderjährigen: Eheurkunde der Eltern, Vaterschaftsanerkennung etc. zum Nachweis der Abstammung sowie Reisepässe und ggf. Einbürgerungsurkunde der Eltern als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
Wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind, muss ein Unzuständigkeitsaufschlag berechnet und vor Passausstellung die Ermächtigung der zuständigen Passbehörde in Deutschland
eingeholt werden (Dauer 1-2 Tage).
Im Einzelfall kann die Vorlage zusätzlicher Dokumente notwendig sein.
Sollten Sie das erste Mal einen deutschen Reisepass oder Personalausweis beantragen, kann
eine vertrauensanwaltliche Prüfung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit Ihrer indischen
Urkunden erforderlich sein. Zum Hintergrund des Verfahrens sowie den Auslagen können Sie hier nachlesen.
Biometriefähige Passbilder erhalten Sie unter anderem bei folgenden Fotostudios:
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Neu-Delhi
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Reflections Digital Photoshop Shop No. 25, NDMC Market, Malcha Marg New Delhi 110021 Tel: 0091-11-9910272944, 0091-11-99 68 00 85 87 |
| Bangalore | alle Filialen von GK Vale Photo Studios |
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Chennai |
DINA COLOURLAB 53/1 CP Ramaswamy Road Abhiramapuram Chennai 600 018 Tel.: 0120-2499 7239 VFS: Tel. 0120-664 1070 |
| Mumbai |
Atlanta Photo Shop Atlanta Bldg., Shop No. 7, Ground Floor, Nariman Point Mumbai - 400 021 Tel.: (022) 2204 2762, 2287 2587, 4002 0130 Fax: (022) 3022 8484 Email: atlantaphotoshop@yahoo.in |
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Kolkata |
Shree Vision Studio Digital Photo Centre B.K. Market, 16B, Shakespeare Sarani, Entrance Pretoria Street Kolkata - 700 071 Tel.: (033) 2282-4796 / 7595 874 347 Email: shreevisionstudio71@gmail.com |
Terminbuchung
Bitte beachten Sie folgende Informationen bevor bzw. während Sie einen Termin buchen.
- Es können in einem Termin mehrere Dokumente beantragt werden (z.B. ein Reisepass und ein Personalausweis)
- Aus Sicherheitsgründen sind keine Geräte wie Mobiltelefone, Smartwatches, Tablets oder Kameras im Warteraum zugelassen
- Vor dem Zugang gibt es eine Sicherheitskontrolle
- Bitte erscheinen Sie pünktlich zu dem Termin; Verspätungen können möglicherweise zur Absage des Termins führen
Sollten Sie in Notfällen (z.B. Todesfall oder Krankheitsfall im engsten Familienkreis oder berufliche kurzfristig auftretende Reisen) einen schnelleren Termin benötigen, bitten wir Sie, die Passstelle über das Kontaktformular zu kontaktieren und konkrete Nachweise über Ihre Notsituation (z.B. Sterbeurkunde, Schreiben Ihres Arbeitgebers oder berufliche Einladungen bereit zu halten). Wir versuchen, Ihnen so schnell wie möglich zu antworten.
Ob Sie in den Amtsbezirk der Botschaft in New Delhi oder in den der Generalkonsulate Mumbai, Bangalore, Chennai oder Kalkutta fallen, finden Sie über den Konsulatfinder heraus.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle einer Terminbuchung für den falschen Amtsbezirk damit rechnen müssen, dass Ihr Antrag bei Vorsprache wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen wird.
Bitte folgen Sie diesem Link zur Terminbuchung je nach Auslandsvertretung.
Bitte beachten Sie zudem, dass Sie für die Nachbeurkundung der Geburt einen gesonderten Termin vereinbaren müssen.
Gebühren
Die Gebühren sind in EURO gesetzlich festgesetzt. Die Gebühren sind bei Antragstellung bar in Indischen Rupien zum aktuellen Zahlstellenkurs der Auslandsvertretung zu entrichten.
Eine Barzahlung der Gebühren mit Euro ist nicht möglich.
Über die von Ihnen bar bezahlten Gebühren und Auslagen wird Ihnen am Schalter ein Kassenzettel ausgehändigt.
| Dokumentenart / Leistung | Gebühr (€) |
| Reisepass unter 24 Jahre | 73,50 € |
| Reisepass über 24 Jahre | 106,00 € |
| Expresszuschlag (zusätzlich zur Grundgebühr) | 32,00 € |
| 48 Seiten im Pass (zusätzlich zur Grundgebühr) | 22,00 € |
| Vorläufiger Reisepass, Gültigkeit max. 1 Jahr | 75,00 € |
| Reiseausweis als Passersatz (zur einmaligen Einreise nach Deutschland als „Notfalldokument“), Gültigkeit max. 1 Monat |
57,00 € |
| Wohnortänderung (Reisepass/ Personalausweis) | kostenfrei |
| Personalausweis unter 24 Jahre | 70,60€ |
| Personalausweis über 24 Jahre | 89,00€ |
Darüber hinaus können weitere Gebühren (z.B. bei örtlicher Unzuständigkeit von bis zu 70,00€) sowie Auslagen (z.B. für die Urkundenüberprüfung indischer Dokumente) anfallen.
Bearbeitungszeiten
Biometrische Reisepässe und Personalausweise werden zentral bei der Bundesdruckerei in Deutschland produziert. Die voraussichtlichen, unverbindlichen Bearbeitungszeiten inklusive Postlaufzeiten betragen in der Regel zwischen sechs und acht Wochen.
Diese Bearbeitungszeiten gelten ab dem Zeitpunkt der Bestellung der Dokumente durch die Botschaft bei der Bundesdruckerei. Sollten im Antragsprozess Verzögerungen auftreten (z. B. wegen fehlender Unterlagen), verlängern sich die Bearbeitungszeiten entsprechend. Sofern eine Urkundenüberprüfung Teil der Bearbeitung ist, verlängert sich die Bearbeitungszeit um weitere sechs bis acht Wochen.
Im Expressverfahren wird der Passantrag in der Bundesdruckerei bevorzugt bearbeitet und mit dem nächstmöglichen diplomatischen Kurier an die Auslandsvertretung geschickt. Die Bearbeitungszeit dauert in diesen Fällen in der Regel nicht mehr als vier Wochen. Der Expresszuschlag wird ausschließlich für die bevorzugte und beschleunigte Bearbeitung bei der Bundesdruckerei erhoben. Der Versand des Dokuments an die deutsche Auslandsvertretung kann durch die Zahlung des Expresszuschlags nicht beschleunigt werden.
Falls Sie dringend reisen müssen, können Sie alternativ auch einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dieser ist ein Jahr gültig und wird in der Auslandsvertretung selbst hergestellt. Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass im vorläufigen Reisepass keine biometrischen Daten gespeichert werden und somit in einigen Ländern (z.B. USA) andere Einreisebestimmungen als gegenüber dem biometrischen Reisepass gelten!
Sobald das beantragte Ausweisdokument abholbereit ist, erhalten Sie von der Auslandsvertretung eine entsprechende Benachrichtigung. Die Abholung der Dokumente wird je nach Auslandsvertretung unterschiedlich geregelt. Bitte klären Sie dies vorab mit der zuständigen Stelle.
Gültigkeit von Ausweisdokumenten
Biometrische Reisepässe sowie Personalausweise haben folgende Gültigkeit (ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung):
Gültigkeit bei Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
Gültigkeit bei Personen jünger als 24 Jahre: 6 Jahre
Was geschieht mit Ihrem alten Ausweisdokument?
In der Regel wird das alte Ausweisdokument bei Ausgabe des neuen Ausweisdokumentes vor Ort entwertet und Ihnen zurückgegeben. Da die Abholung der Dokumente je nach Auslandsvertretung unterschiedlich geregelt wird, klären Sie dies vorab mit der zuständigen Stelle.
Zur Abholung der Dokumente ist es nicht zwingend notwendig, dass Sie persönlich erscheinen. Für eine Vertretung füllen Sie bitte diese Vollmacht aus.
Was tun bei Passverlust?
Bitte beachten Sie, dass eine tagesgleiche Ausreise bei Passverlust in Indien nicht möglich ist. Wir empfehlen Ihnen mit Flugänderungen bzw. Neubuchungen bis Schritt 4 zu warten.
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Schritt 1:
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Bitte zeigen Sie den Passverlust/-diebstahl sofort bei der lokalen indischen Polizeibehörde an. Die Passverlustmeldung/Diebstahlanzeige sollte in englischer Sprache ausgestellt werden. Sie heißt „FIR - First Information Report“. |
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Schritt 2: |
Als nächstes müssen Sie Ersatzreisedokumente beantragen und den Passverlust/-diebstahl den deutschen Behörden melden. Dies können Sie über die Passstelle der Botschaft/des Generalkonsulats veranlassen. Dazu verwenden Sie bitte das untenstehende Formular. Bitte füllen Sie es zweifach aus und senden es per E-Mail gemeinsam mit einem Scan des verloren gegangenen Reisepasses sowie des FIR an die Passstelle. |
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Schritt 3: |
Sie sind touristisch in Indien: Die Passstelle wird Ihnen in der Regel einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Soll die Rückkehr nicht nach Deutschland, sondern in einen Drittstaat erfolgen bzw. reisen Sie mit Zwischenstopps in verschiedenen Drittstaaten nach Deutschland zurück, kann ggf. auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Sie leben in Indien: Wir empfehlen Ihnen die Beantragung eines neuen biometrischen Reisepasses. |
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Schritt 4: |
Sie sind touristisch in Indien: Nach Erhalt Ihres Ersatzdokuments müssen Sie sich bei der örtlich zuständigen indischen Ausländerbehörde (FRRO-Foreigners' Regional Registration Office oder FRO-Foreigners' Registration Office) um die Ausstellung einer indischen Ausreisegenehmigung „exit permit“ bemühen. Erfahrungsgemäß dauert dies mehrere Tage. Sie leben in Indien: Nach Erhalt Ihres Ersatzdokuments müssen Sie sich beim FRRO/FRO um die Ausstellung einer neuen indischen Aufenthaltserlaubnis bemühen. |
Weiterführende Informationen zum elektronischen Personalausweis
Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden.
Bitte lesen Sie hierzu vor Beantragung des Personalausweises die Informationen zum „Online-Ausweis“. Sie finden diese Informationen hier.
Die Online-Ausweisfunktion lässt sich jederzeit, solange Ihr Personalausweis gültig ist, in der Pass-/ Personalausweisstelle der Botschaft oder den Konsulaten in Indien oder in einer beliebigen Personalausweisbehörde ein- und ausschalten.
Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich ist, muss der*die Antragsteller*in persönlich erscheinen. Hierzu zählen insbesondere das Neusetzen der PIN (hierunter fällt auch das Ersetzen der erstmaligen Transport-PIN durch eine neue PIN), sowie die nachträgliche Einschaltung oder das Ausschalten der Online-Ausweisfunktion.
Die Neusetzung/ Änderung der PIN können Sie auch an Ihrem eigenen Lesegerät zu Hause durchführen, wenn Sie ein solches besitzen.
PIN-Brief
Jede*r Antragsteller*in über 15 Jahren und 9 Monaten bei Antragstellung erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren.
Sind Sie in Deutschland abgemeldet und wohnen Sie in Indien, können Sie den PIN-Brief direkt an Ihre Auslandsadresse schicken lassen.
Falls Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie alternativ darauf bestehen, einen neuen Personalausweis zu bestellen.
Verlust von elektronischen Personalausweisen
Wurde Ihr Personalausweis mit eingeschalteter elektronischer Funktion verloren oder gestohlen, muss dieser sofort gesperrt werden, damit der Ausweis nicht missbräuchlich zur Identifizierung im Internet benutzt werden kann, auch wenn hierzu außerdem die PIN erforderlich wäre.
Bitte rufen Sie zur Sperrung folgende Hotline an: +49180-1-33 33 33 (kostenpflichtig, auch aus dem Ausland erreichbar). Zum Sperren werden der Name, das Geburtsdatum und das Sperrkennwort abgefragt.
Bitte melden Sie zusätzlich den Verlust auch der ausstellenden Personalausweisbehörde!
Wohnortänderung
Sind Sie nach Indien umgezogen und im Pass und Personalausweis steht noch Ihr alter Wohnort? Dann muss eine Wohnortsänderung durchgeführt werden.
Bringen Sie alle Unterlagen im Original mit einer einfachen (nicht beglaubigten) Kopie mit:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Ggf. von Ihnen unterschriebene Vollmacht, falls Sie nicht selbst zum Termin kommen
- Derzeit gültiger Reisepass / Personalausweis
- Abmeldebestätigung des letzten Wohnsitzes: immer erforderlich, wenn der letzte Wohnsitz in Deutschland lag
- Nachweis über die dauerhafte Verlegung Ihres Lebensmittelpunkts nach Indien, z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Stromrechnung
- Indisches Visum
Achtung: Hier können nicht alle Fälle abgebildet werden. In Einzelfällen können weitere Nachweise erforderlich sein.
Bei der Wohnortänderung im Reisepass ist auch eine Vertretung mit Vollmacht möglich. Bitte finden Sie ein Muster hier. Bei der Wohnortsänderung im Personalausweis muss die beantragende Person selbst zum Termin erscheinen!
Sobald Sie über alle Dokumente verfügen, können Sie einen Termin bei der zuständigen Auslandsvertretung buchen. Beachten Sie hierfür die Hinweise unter Nummer 3 Terminbuchung.