Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Aufenthaltsermittlung im Ausland

Lupe mit Fragezeichen

Aufenthaltsermittlung, © colourbox.de

01.12.2017 - Artikel

In Indien gibt es kein dem deutschen vergleichbares Meldewesen. Es existieren weder aussagekräftige Telefonbücher noch anderweitige zuverlässige Register, weshalb es ohne genaue Adressenangaben faktisch unmöglich ist, den Aufenthaltsort einer Person zu ermitteln.

Aufenthaltsermittlung in Indien

In Indien gibt es kein dem deutschen vergleichbares Meldewesen. Es existieren weder aussagekräftige Telefonbücher noch anderweitige zuverlässige Register, weshalb es ohne genaue Adressenangaben faktisch unmöglich ist, den Aufenthaltsort einer Person zu ermitteln.

Eine Möglichkeit, um eine gesuchte Person ausfindig zu machen, besteht darin, einen Anwalt mit einer Suchrecherche zu beauftragen. Mögliche Ansprechpartner können Sie der „Anwaltsliste“ entnehmen.

Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf der

Serviceseite des Auswärtigen Amts zu konsularischen Fragen



nach oben