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Beglaubigung von Fotokopien
Die deutschen Auslandsvertretungen können die Übereinstimmung von Fotokopien mit dem Original/ beglaubigter Kopie eins Dokuments bestätigen, wenn dies zur Vorlage bei einer deutschen Stelle notwendig ist.
Die Gebühr für die Kopiebeglaubigung beträgt pro Schriftstück 24,37 EURO (Botschaft New Delhi, Generalkonsulate Chennai und Kalkutta), 24,59 EURO (Generalkonsulat Bangalore) und 25,72 EURO (Generalkonsulat Mumbai). Diese Gebühr beinhaltet das Kopieren der Originale, Vorbereiten der Unterlagen und Beglaubigungsvermerk und ist unabhängig von der Seitenzahl der einzelnen Urkunde und von der Sprache (lateinisches oder nicht-lateinisches Alphabet).
Beglaubigungen, die zur Vorlage bei einer indischen Stelle benötigt werden, sollten von einem indischen „Notary“ vorgenommen werden. Beglaubigungen in Handelsangelegenheiten können mitunter auch durch die Deutsch-Indische Handelskammer erfolgen.
Kopiebeglaubigungen für Studium, Arbeitssuche und Erwerbstätigkeit können Sie auch über unseren externen Dienstleister VFS vornehmen lassen (dieser Service wird nur in den Amtsbezirken der Deutschen Botschaft in New Delhi sowie der Generalkonsulate Chennai und Mumbai angeboten):
Buchen Sie dazu Ihren Termin bei VFS.
Bitte legen Sie bei Ihrem Termin folgende Unterlagen am Schalter von VFS vor:
• Ihren Reisepass,
• Nachweis der Notwendigkeit für die Beglaubigung (zum Beispiel Schreiben der Universität in Deutschland),
• die Original-Dokumente, die beglaubigt werden sollen.
Beglaubigung von Unterschriften
Die deutschen Auslandsvertretungen können Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen, d.h. die Identität des Unterzeichners und die Echtheit seiner Unterschrift auf einem Dokument bestätigen. Dafür ist die persönliche Vorsprache und Vorlage eines Lichtbildausweises (z.B. Reisepass) erforderlich. Die Unterschrift muss vor dem Konsularbeamten vollzogen oder anerkannt werden. Die Gebühr beläuft sich auf 56,43 Euro, in namensrechtlichen Angelegenheiten 79,57 Euro.
Bitte beachten Sie:
nach einer Änderung des Geldwäschegesetzes sind die deutschen Vertretungen nicht mehr berechtigt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditkartenanträgen und vergleichbaren Fällen vorzunehmen.
Bitte wenden Sie sich wegen des weiteren Vorgehens an die Bank, die Ihnen die Unterlagen zugeschickt bzw. zur Identitätsprüfung an die deutsche Auslandsvertretung verwiesen hat.
Eine Sonderregelung gilt nur für ausländische Studenten, die ein Sperrkonto eröffnen möchten.
Hinweis: Die im Folgenden aufgeführten Gebühren sind zum jeweils gültigen Wechselkurs Ihrer Vertretung in Rupien zu bezahlen. |
Bescheinigungen Die Vertretungen können nur Bescheinigungen ausstellen über Sachverhalte, die ihnen amtlich bekannt sind. Die Gebühr hängt davon ab, ob sie auf einem Formular oder anhand einer Vorlage vorgenommen wird (34,07 EURO) oder ob zusätzlich zur Bescheinigung ein Text erstellt werden muss (70,33 EURO) Lebensbescheinigungen |
Beurkundungen Bei einigen wenigen Rechtsgeschäften ist eine Beurkundung erforderlich, so z.B. bei bestimmten Grundstücksgeschäften, Vaterschaftsanerkennungen und Erbscheinsanträgen. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte zur Klärung bestehender Fragen und zur Terminabsprache vorab an die Konsularabteilung der Auslandsvertretung. |
Beschaffung von indischen Urkunden
Zur Beschaffung von Ausfertigungen indischer Urkunden, die beispielsweise Ihren Personenstand beurkunden, ist soweit bekannt keine persönliche Vorsprache bei den indischen Behörden erforderlich. Es besteht z.B. auch die Möglichkeit, dass Sie Verwandte vor Ort mit der Beschaffung beauftragen.
Auch Anwälte können diese Urkunden beschaffen. Mögliche Ansprechpartner können Sie der „Anwaltsliste“ entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass deutsche Behörden indische Urkunden oftmals nur nach einer Urkundenüberprüfung anerkennen.
Beschaffung von deutschen Urkunden
Falls Sie eine Ausfertigung Ihrer deutschen Geburtsurkunde oder anderer Personenstandsurkunden benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt in Deutschland, das Ihre Urkunde ausgestellt hat.
Bitte beachten Sie, dass deutsche Urkunden in Indien oftmals nur nach erfolgter Beglaubigung („attestation“) durch die indischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der indischen Botschaft in Berlin.