Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Abhängig von Ihrem Reisezweck und der Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Deutschland können Sie entweder ein „Schengen-Visum“ für Kurzaufenthalte oder ein „Nationales Visum“ für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen beantragen.

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1. Allgemeine Hinweise

Sie sind deutsche/ Staatsangehörige/r und in eine Notsituation geraten? Lesen Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts, von wem Sie Hilfe erwarten können, was Sie selbst tun können und wie die Hilfe in typischen Situationen aussieht: www.konsularinfo.de
Benötigen Sie Hilfe außerhalb der Öffnungszeiten der deutschen Auslandsvertretungen?
Wenden Sie sich an unseren Bereitschaftsdienst.

In New Delhi kann die Telefonzentrale („Control Room“) der Verkehrs-/Touristenpolizei über die Nummer 011-2724 0414 erreicht werden, ansonsten wählen Sie bitte den allgemeinen Notruf 100.

2. Geldverlust

Sperren Sie sofort Bank- und Kreditkarten. Jede Minute zählt! Sperrrufnummern

Wie kommen Sie an Geld? Geldüberweisung ins Ausland

3. Passverlust

Lesen Sie hier, was zu tun ist bei einem Passverlust.

4. Festnahme / Inhaftierung

Bitte informieren Sie sofort die Auslandsvertretung. Informationen zum Rechtssystem und Listen deutschsprachiger Anwälte und Übersetzer finden Sie hier.

Wir können auf Wunsch Freunde oder Angehörige informieren. Was wir allerdings nicht können, ist einen Anwalt beauftragen, Anwaltskosten übernehmen, anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen, Sie vor Gericht vertreten, als Dolmetscher fungieren, Bußgelder/Strafen/Kautionen bezahlen oder in laufende Gerichtsverfahren eingreifen und örtlichen Behörden Weisungen erteilen.

5. Krankheit / Unfall / Medizinische Versorgung

Hier finden Sie Informationen zur medizinischen Versorgung, Listen von Ärzten und Krankenhäusern. Wenn Ihre eigenen Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, können wir auf Wunsch Ihre Angehörigen informieren und Kontakt mit Ihrer Reiseversicherung aufnehmen. Offene Krankenhaus- und Arztrechnungen können wir jedoch nicht begleichen.

6. Todesfall

Stirbt ein Angehöriger oder Freund, ist das ein Grund zur Trauer. Bei Todesfällen im Ausland kommen zur Trauer zusätzliche organisatorische Fragen auf, die geklärt werden müssen. Beim Tod einer/s deutschen Staatsangehörigen kann die Auslandsvertretung die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen, bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort beraten und Kontakt zu örtlichen Bestattern vermitteln.
Es kann eine Überführung der Urne oder des Leichnams zur Bestattung nach Deutschland erfolgen. Die Formalitäten übernehmen das indische und deutsche Bestattungsunternehmen. Bitte kontaktieren Sie für die Unterstützung die zuständige Auslandsvertretung.

7. Vermisste

Wird ein/e Deutsche/r vermisst und Sie als nächste Angehörige befürchten, dass ihm oder ihr etwas zugestoßen sein könnte? Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Auslandsvertretung in Verbindung.

8. Krisenvorsorgeliste ELEFAND

Alle Deutschen, auch wenn sie sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, haben die Möglichkeit, in die Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden.

9. Sicher reisen – Ihre Reise-App

Alle Infos des Auswärtigen Amts für Ihre sichere Auslandsreise in einer App. Für Android Smartphones, iPhone und iPad. Mehr​​​​​​​

Die Namensführung von Deutschen unterliegt ausschließlich deutschem Namensrecht. Der Name im deutschen Rechtsbereich kann von dem Namen abweichen, den Sie oder Ihr Kind in indischen oder bhutanischen Dokumenten tragen.

Lesen Sie hier, ob Sie hier eine Namenserklärung abgeben müssen und wie Sie dies tun können.

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