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Passangelegenheiten
Pässe und Ausweise
Allgemeine Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung und Abholung von deutschen Reisepässen aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen kann.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen eines Pass- oder Personalausweisantrags entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Informationsblatt.
Informationen zum Datenschutz
Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises
Hier finden Sie ein Merkblatt zur Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen, Informationen zu den Passgebühren sowie das Antragsformular für Reisepässe und Personalausweise als pdf-Datei zum Herunterladen.
Hinweis: Bitte reichen Sie Ihren Antrag persönlich bei der Konsularabteilung Ihrer Vertretung ein; bei Minderjährigen müssen auch die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) anwesend sein.
Reisepass und Personalausweis
Passantrag für Erwachsene
Merkblatt Passantrag für Erwachsene
Passantrag für Minderjährige
Merkblatt Passantrag für Minderjährige
Passgebühren
Antrag für Wohnortänderung
Wichtige Informationen zu biometriefähigen Reisepässen
Reisepässe werden seit dem 1. November 2007 mit einem Chip ausgestattet, auf dem das Passfoto und Fingerabdrücke gespeichert werden. Alle vor dem 1. November 2007 ausgestellten, noch gültigen bordeauxfarbenen Reisepässe, mit oder ohne Chip, sind weiterhin weltweit verwendbar.
Für neue Reisepässe gibt es nunmehr besondere Anforderungen an die einzureichenden Passbilder. Ob Ihre Passbilder biometrietauglich sind können Sie den nachstehenden Musterbeispielen entnehmen.
Mehr
Biometriefähige Passbilder erhalten Sie unter anderem bei folgenden Fotostudios:
Ort |
Fotostudio |
in Neu-Delhi: |
Reflections Digital Photoshop Shop No. 25, NDMC Market, Malcha Marg New Delhi 110021 Tel: 0091-11-9910272944, 0091-11-99 68 00 85 87 |
in Bangalore: |
alle Filialen von GK Vale Photo Studios |
in Chennai: |
DINA COLOURLAB |
in Mumbai: | Atlanta Photo Shop |
in Kolkata |
Shree Vision Studio Digital Photo Centre |
Was tun bei Passverlust?
Schritt 1: | Bitte zeigen Sie zunächst bei der lokalen indischen Polizeibehörde den Passverlust/-diebstahl an. Die Passverlustmeldung/Diebstahlanzeige sollte in englischer Sprache ausgestellt werden. Sie heißt „FIR-First Information Report“ |
Schritt 2: |
Als nächstes müssen Sie Ersatzreisedokumente beantragen und den Passverlust/-diebstahl den deutschen Behörden melden. Dies können Sie über die Passstelle der Botschaft/des Generalkonsulats veranlassen. Dazu verwenden Sie bitte das untenstehende Formular. Bitte füllen Sie es zweifach aus und geben Sie es während Ihrer Vorsprache bei der Passstelle ab. |
Schritt 3: |
Falls Sie in Indien leben, empfehlen wir Ihnen die Beantragung eines biometrischen Reisepasses. Wenn Sie sich zum Zeitpunkt des Passdiebstahls/Passverlusts nur vorübergehend als Tourist in Indien aufhalten, wird die Passstelle Ihnen in der Regel einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Soll die Rückkehr nicht nach Deutschland sondern in einen Drittstaat erfolgen bzw. reisen Sie mit Zwischenstopps in verschiedenen Drittstaaten nach Deutschland zurück, kann ggf. auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. |
Schritt 4: |
Letzendlich müssen Sie nun noch Ihren indischen Aufenthaltstitel erneuern bzw, eine Ausreiseerlaubnis beantragen („visa“ oder „exit permit“). Nachdem Sie ein neues deutsches Reisedokument erhalten haben, müssen Sie -- sofern Sie sich als Tourist in Indien aufhalten -- bei der für Sie örtlich zuständigen indischen Ausländerbehörde (FRRO-Foreigners' Regional Registration Office, oder FRO-Foreigners' Registration Office) eine indische Ausreiseerlaubnis einholen. Falls erforderlich wird die Passstelle ein entsprechendes Empfehlungsschreiben ausstellen. Sofern Sie ständig in Indien leben, müssen Sie sich nach Erhalt Ihres Ersatzdokuments ebenfalls beim FRRO/FRO um die Ausstellung einer neuen indischen Aufenthaltserlaubnis bemühen. |
Personalausweise für Deutsche ohne Wohnsitz im Inland
Beantragung eines elektronischen Personalausweises
Seit dem 1. Januar 2013 ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen für Personalausweisangelegenheiten im Ausland zuständig.
In Indien können Sie bei den nachfolgenden Auslandsvertretungen einen neuen elektronischen Personalausweis beantragen oder Datenänderungen an Ihrem bereits vorhandenen elektronischen Personalausweis vornehmen lassen. Das Generalkonsulat in Kalkutta stellt keine Personalausweise aus, bitte wenden Sie sich ggf. an die Botschaft in Neu-Delhi.
Auslandsvertretung |
zuständig für Antragsteller aus |
Botschaft Neu-Delhi |
Haryana, Himachal Pradesh, Jammu und Kaschmir, Punjab, Rajasthan, Sikkim, Uttar Pradesh, Uttarkhand (früher Uttarranchal), West Bengal, Bihar, Jharkhand, Odisha, Assam, Arunachal Pradesh, Manipur, Meghalaya, Mizoram, Nagaland und Tripura sowie die Unionsterritorien Chandigarh, Delhi, Andamanen und Nikobaren, Lakkadiven, Minikoi und Amindiven |
Generalkonsulat Bangalore |
Karnataka und Kerala |
Generalkonsulat Chennai |
Andhra Pradesh und Tamil Nadu sowie das Unionsterritorium Pondicherry |
Generalkonsulat Mumbai |
Maharashtra, Chhattisgarh, Gujarat, Goa, Mdhya Pradesh sowie das Unionsterritorium Daman und Diu |
Bitte beachten Sie, dass am 08.07.2017 das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises in Kraft getreten ist, welches eine Änderung des Personalausweisgesetzes (PAuswG) mit sich bringt.
Aufgrund dieser Veränderungen und Neuregelungen entfällt die Möglichkeit, den Personalausweis wahlweise mit ein- oder ausgeschalteter Online-Funktion zu beantragen. Die Online-Funktion kann bei Beantragung – mit Ausnahme von Antragsstellern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – nicht mehr deaktiviert werden.
Weitere Informationen zum deutschen elektronischen Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern.
Wohnortänderung
Wohnortänderung im Reisepass und Personalausweis
Sind Sie nach Indien umgezogen und im Pass und Personalausweis steht noch Ihr alter Wohnort? Dann muss eine Wohnortsänderung durchgeführt werden. Lesen Sie hier, wie das geht.
• Sie müssen nicht persönlich zur Wohnortsänderung kommen, sondern es kann ein Dritter mit Vollmacht für Sie beantragen.
• Stellen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen.
• Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
• Machen Sie einen Termin über das Terminvergabesystem Ihrer Auslandsvertretung. Bitte machen Sie jeweils einen Termin pro Wohnortsänderung.
• Bringen Sie alle Unterlagen im Original mit einer einfachen (nicht beglaubigten) Kopie mit:
1. Antragsformular von Ihnen selbst unterschrieben (bei Minderjährigen: alle Sorgeberechtigten)
2. falls Sie nicht selbst zur Wohnortsänderung vorsprechen:
Vollmacht, von Ihnen unterschrieben (bei Minderjährigen: alle Sorgeberechtigten)
3. Reisepass / Personalausweis
Achtung: Haben Sie mehrere gültige deutsche Pässe, müssen alle zur Wohnortsänderung vorgelegt werden.
4. Abmeldebestätigung des letzten Wohnsitzes:
immer erforderlich, wenn der letzte Wohnsitz in Deutschland lag
möglicherweise erforderlich, wenn Sie in einem anderen Land wohnten, in dem es ein Meldesystem gab (bspw. Schweiz)
5. Nachweis über die dauerhafte Verlegung Ihres Lebensmittelpunkts nach Indien, z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Stromrechnung
6. indisches Visum
Unvollständige Anträge können nicht entgegen genommen werden.
Achtung: Hier können nicht alle Fälle abgebildet werden. In Einzelfällen können weitere Nachweise erforderlich sein