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Passangelegenheiten

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Pässe und Ausweise

Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung und Abholung von deutschen Reisepässen aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen kann.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen eines Pass- oder Personalausweisantrags entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Informationsblatt.
Informationen zum Datenschutz

Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises

Hier finden Sie ein Merkblatt zur Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen, Informationen zu den Passgebühren sowie das Antragsformular für Reisepässe und Personalausweise als pdf-Datei zum Herunterladen.

Hinweis: Bitte reichen Sie Ihren Antrag persönlich bei der Konsularabteilung Ihrer Vertretung ein; bei Minderjährigen müssen auch die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) anwesend sein.


Reisepass und Personalausweis

Passantrag für Erwachsene

Merkblatt Passantrag für Erwachsene

Passantrag

Passantrag für Minderjährige

Merkblatt Passantrag für Minderjährige

Passantrag

Passgebühren

Passgebühren

Antrag für Wohnortänderung

Antrag


Wichtige Informationen zu biometriefähigen Reisepässen

Reisepässe werden seit dem 1. November 2007 mit einem Chip ausgestattet, auf dem das Passfoto und Fingerabdrücke gespeichert werden. Alle vor dem 1. November 2007 ausgestellten, noch gültigen bordeauxfarbenen Reisepässe, mit oder ohne Chip, sind weiterhin weltweit verwendbar.

Für neue Reisepässe gibt es nunmehr besondere Anforderungen an die einzureichenden Passbilder. Ob Ihre Passbilder biometrietauglich sind können Sie den nachstehenden Musterbeispielen entnehmen.
Mehr

Biometriefähige Passbilder erhalten Sie unter anderem bei folgenden Fotostudios:

Ort
Fotostudio
in Neu-Delhi:
Reflections Digital Photoshop
Shop No. 25, NDMC Market, Malcha Marg
New Delhi 110021
Tel: 0091-11-9910272944,
0091-11-99 68 00 85 87
in Bangalore:
alle Filialen von GK Vale Photo Studios
in Chennai:

DINA COLOURLAB
53/1 CP Ramaswamy Road
Abhiramapuram
Chennai 600 018
Tel.: 0120-2499 7239
VFS: Tel. 0120-664 1070

in Mumbai:

Atlanta Photo Shop
Atlanta Bldg., Shop No. 7, Ground Floor, Nariman Point
Mumbai - 400 021
Tel.: (022) 2204 2762, 2287 2587, 4002 0130
Fax: (022) 3022 8484
Email: atlantaphotoshop@yahoo.in

in Kolkata

Shree Vision Studio Digital Photo Centre
B.K. Market, 16B, Shakespeare Sarani, Entrance Pretoria Street
Kolkata - 700 071
Tel.: (033) 2282-4796 / 7595 874 347
Email: shreevisionstudio71@gmail.com

Was tun bei Passverlust?

Schritt 1: Bitte zeigen Sie zunächst bei der lokalen indischen Polizeibehörde den Passverlust/-diebstahl an. Die Passverlustmeldung/Diebstahlanzeige sollte in englischer Sprache ausgestellt werden. Sie heißt „FIR-First Information Report“
Schritt 2:

Als nächstes müssen Sie Ersatzreisedokumente beantragen und den Passverlust/-diebstahl den deutschen Behörden melden. Dies können Sie über die Passstelle der Botschaft/des Generalkonsulats veranlassen. Dazu verwenden Sie bitte das untenstehende Formular. Bitte füllen Sie es zweifach aus und geben Sie es während Ihrer Vorsprache bei der Passstelle ab.

Passverlustformular

Schritt 3:
Falls Sie in Indien leben, empfehlen wir Ihnen die Beantragung eines biometrischen Reisepasses.
Wenn Sie sich zum Zeitpunkt des Passdiebstahls/Passverlusts nur vorübergehend als Tourist in Indien aufhalten, wird die Passstelle Ihnen in der Regel einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Soll die Rückkehr nicht nach Deutschland sondern in einen Drittstaat erfolgen bzw. reisen Sie mit Zwischenstopps in verschiedenen Drittstaaten nach Deutschland zurück, kann ggf. auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Schritt 4:

Letzendlich müssen Sie nun noch Ihren indischen Aufenthaltstitel erneuern bzw, eine Ausreiseerlaubnis beantragen („visa“ oder „exit permit“). Nachdem Sie ein neues deutsches Reisedokument erhalten haben, müssen Sie -- sofern Sie sich als Tourist in Indien aufhalten -- bei der für Sie örtlich zuständigen indischen Ausländerbehörde (FRRO-Foreigners' Regional Registration Office, oder FRO-Foreigners' Registration Office) eine indische Ausreiseerlaubnis einholen. Falls erforderlich wird die Passstelle ein entsprechendes Empfehlungsschreiben ausstellen. Sofern Sie ständig in Indien leben, müssen Sie sich nach Erhalt Ihres Ersatzdokuments ebenfalls beim FRRO/FRO um die Ausstellung einer neuen indischen Aufenthaltserlaubnis bemühen.

Website Bureau of Immigration (FRRO)


Personalausweise für Deutsche ohne Wohnsitz im Inland

Beantragung eines elektronischen Personalausweises

Seit dem 1. Januar 2013 ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen für Personalausweisangelegenheiten im Ausland zuständig.

In Indien können Sie bei den nachfolgenden Auslandsvertretungen einen neuen elektronischen Personalausweis beantragen oder Datenänderungen an Ihrem bereits vorhandenen elektronischen Personalausweis vornehmen lassen. Das Generalkonsulat in Kalkutta stellt keine Personalausweise aus, bitte wenden Sie sich ggf. an die Botschaft in Neu-Delhi.

Auslandsvertretung
zuständig für Antragsteller aus
Botschaft Neu-Delhi
Haryana, Himachal Pradesh, Jammu und Kaschmir, Punjab, Rajasthan, Sikkim, Uttar Pradesh, Uttarkhand (früher Uttarranchal), West Bengal, Bihar, Jharkhand, Odisha, Assam, Arunachal Pradesh, Manipur, Meghalaya, Mizoram, Nagaland und Tripura sowie die Unionsterritorien Chandigarh, Delhi, Andamanen und Nikobaren, Lakkadiven, Minikoi und Amindiven
Generalkonsulat Bangalore
Karnataka und Kerala
Generalkonsulat Chennai
Andhra Pradesh und Tamil Nadu sowie das Unionsterritorium Pondicherry
Generalkonsulat Mumbai
Maharashtra, Chhattisgarh, Gujarat, Goa, Mdhya Pradesh sowie das Unionsterritorium Daman und Diu

Bitte beachten Sie, dass am 08.07.2017 das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises in Kraft getreten ist, welches eine Änderung des Personalausweisgesetzes (PAuswG) mit sich bringt.

Aufgrund dieser Veränderungen und Neuregelungen entfällt die Möglichkeit, den Personalausweis wahlweise mit ein- oder ausgeschalteter Online-Funktion zu beantragen. Die Online-Funktion kann bei Beantragung – mit Ausnahme von Antragsstellern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – nicht mehr deaktiviert werden.

Weitere Informationen zum deutschen elektronischen Personalausweis finden Sie auf dem
Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern.

Wohnortänderung

Wohnortänderung im Reisepass und Personalausweis

Sind Sie nach Indien umgezogen und im Pass und Personalausweis steht noch Ihr alter Wohnort? Dann muss eine Wohnortsänderung durchgeführt werden. Lesen Sie hier, wie das geht.

• Sie müssen nicht persönlich zur Wohnortsänderung kommen, sondern es kann ein Dritter mit Vollmacht für Sie beantragen.

• Stellen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen.

• Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.

• Machen Sie einen Termin über das Terminvergabesystem Ihrer Auslandsvertretung. Bitte machen Sie jeweils einen Termin pro Wohnortsänderung.

• Bringen Sie alle Unterlagen im Original mit einer einfachen (nicht beglaubigten) Kopie mit:

1. Antragsformular von Ihnen selbst unterschrieben (bei Minderjährigen: alle Sorgeberechtigten)

2. falls Sie nicht selbst zur Wohnortsänderung vorsprechen:
Vollmacht, von Ihnen unterschrieben (bei Minderjährigen: alle Sorgeberechtigten)

3. Reisepass / Personalausweis
Achtung: Haben Sie mehrere gültige deutsche Pässe, müssen alle zur Wohnortsänderung vorgelegt werden.

4. Abmeldebestätigung des letzten Wohnsitzes:
immer erforderlich, wenn der letzte Wohnsitz in Deutschland lag
möglicherweise erforderlich, wenn Sie in einem anderen Land wohnten, in dem es ein Meldesystem gab (bspw. Schweiz)

5. Nachweis über die dauerhafte Verlegung Ihres Lebensmittelpunkts nach Indien, z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Stromrechnung

6. indisches Visum

Unvollständige Anträge können nicht entgegen genommen werden.

Achtung: Hier können nicht alle Fälle abgebildet werden. In Einzelfällen können weitere Nachweise erforderlich sein


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