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Einbürgerung für Kinder deutscher Eltern, die nicht durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben

23.03.2021 - Artikel

Für folgende Personengruppen besteht die Möglichkeit einer Einbürgerung gemäß §14 Staatsangehörigkeitsgesetz:

- nicht-ehelich geborene Kinder deutscher Väter, welche vor dem 01.07.1993 geboren wurden.

- ehelich geborene Kinder deutscher Mütter, welche vor dem 01.01.1975 geboren wurden.

Sollten Sie zu einer dieser beiden Gruppen gehören und in Indien leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung stellen. Diese sendet den Antrag dann zur weiteren Bearbeitung an das Bundesverwaltungsamt in Köln.

Allerdings müssen für die Einbürgerung enge Voraussetzungen erfüllt werden.

Bitte beachten Sie vor der Antragstellung daher genau die Hinweise zu Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen und Gebühren in den Merkblättern des Bundesverwaltungsamts.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamtes.

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