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Gebühren
Zahlungsarten
Die Gebühren ergeben sich aus den deutschen Gesetzen, beispielsweise dem Passgesetz oder der Auslandskostenverordnung. Sie sind grundsätzlich in Euro festgelegt und werden zum jeweiligen Zahlstellenkurs in indischen Rupien (INR) umgerechnet.
Gebühren sind zahlbar in indischen Rupien (INR) in bar oder mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard)
Bitte beachten Sie folgendes:
• Es ist nicht erlaubt, ein Handy mit in das Gebäude zu bringen. Wenn Sie bei Zahlungen mit Kreditkarte ein „One Time Password“ oder ähnliches benötigen, haben Sie keine Möglichkeit, darauf zuzugreifen.
• Aus technischen Gründen kann es gelegentlich zu Ausfällen bei Kreditkartenzahlungen kommen.
• Die Abbuchung von Kreditkarte erfolgt in Euro aus Deutschland und es können Bankgebühren anfallen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre indische oder bhutanische Bank eine Belastung aus dem Ausland nicht aus Sicherheitsgründen verweigert.
Gebühren für Passangelegenheiten
Leben Sie nicht im Konsularbezirk der Auslandsvertretung oder sind Sie noch in Deutschland gemeldet? Dann gilt für Sie die erhöhte Gebühr mit Unzuständigkeitszuschlag.
normal |
mit Zuschlag wegen Unzuständigkeit |
|
Biometrischer Reisepass mit 32 Seiten |
81,- Euro |
141,- Euro |
Biometrischer Reisepass mit 32 Seiten |
58,50 Euro |
96,- Euro |
vorläufiger Reisepass |
39,- Euro |
65,- Euro |
Kinderreisepass |
26,- Euro |
39,- Euro |
Personalausweis (Antragsteller ab 24 Jahre) |
67,- Euro |
80,- Euro |
Personalausweis (Antragsteller unter 24 Jahre) |
52,80 Euro |
65,80 Euro |
Zusätzliche Optionen
Biometrischer Reisepass mit 48 Seiten |
Gebühr |
Expressverfahren |
Gebühr |
Gebühren für andere Dienstleistungen
Unterschriftsbeglaubigung |
56,43 Euro |
Namenserklärung |
Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 Euro |
Geburtsregistrierung / |
Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 56,43- Euro ohne Namenserklärung, bzw. 79,57 Euro mit Namenserklärung |
Eheregistrierung / |
Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 56,43- Euro ohne Namenserklärung, bzw. 79,57 Euro mit Namenserklärung |
Kopiebeglaubigung |
Die Gebühr für die Kopiebeglaubigung beträgt pro Schriftstück 24,37 EURO (Botschaft New Delhi, Generalkonsulate Chennai und Kalkutta), 24,59 EURO (Generalkonsulat Bangalore) und 25,72 EURO (Generalkonsult Mumbai). Diese Gebühr beinhaltet das Kopieren der Originale, Vorbereiten der Unterlagen und Beglaubigungsvermerk und ist unabhängig von der Seitenzahl der einzelnen Urkunde und von der Sprache (lateinisches oder nicht-lateinisches Alphabet). |
Legalisation (nur öffentliche Urkunden aus Bhutan) |
29,69 EURO |
Erbscheinsantrag |
150,95 EURO (Botschaft New Delhi, Generalkonsulate Chennai und Kalkutta), 149,31 EURO (Generalkonsulat Bangalore) und 148,08 EURO (Generalkonsulat Mumbai) |
Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung und / oder Sorgeerklärung, eidesstattliche Versicherung |
100,31 EURO (Botschaft New Delhi, Generalkonsulate Chennai und Kalkutta), 99,19 EURO (Generalkonsulat Bangalore) und 98,29 EURO (Generalkonsulat Mumbai) |
Lebensbescheinigung |
bei gesetzlicher Rente: frei |
Führungszeugnis |
56,43 Euro für die Unterschriftsbeglaubigung |
Ausfuhrbestätigung zur Mehrwertsteuerrückerstattung |
34,07 Euro |
Urnenbescheinigung/ |
64,07 Euro |
Staatsangehörigkeitsausweis / Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit |
keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags |
Gebühren für Visaangelegenheiten
Die Gebühr unterscheidet sich je nach Art des Visums:
Schengenvisum - Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage |
80,- Euro |
Schengenvisum - Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage |
40,- Euro |
Nationales Visum - Daueraufenthalte über 90 Tage |
75,- Euro |
Nationales Visum - Daueraufenthalte über 90 Tage |
37,50 Euro |
Im Fall der Ablehnung des Visumantrags wird die Gebühr nicht zurück erstattet. Die Gebühr ist nicht eine Gebühr für die Erteilung eines Visums, sondern die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
Gebührenbefreiung für Visa:
Wer? |
als zusätzliche Nachweise für die Gebührenbefreiung sind einzureichen: |
Kinder unter 6 Jahren |
- |
Ehegatten von Deutschen |
Kopie der Heiratsurkunde und des deutschen Passes des Ehegatten |
Ehegatten von EU-Staatsangehörigen, wenn sie mit diesen zusammen reisen |
Kopie der Heiratsurkunde und des EU-Passes des Ehegatten |
minderjährige Kinder von EU-Staatsangehörigen |
Kopie der Geburtsurkunde und EU-Pass des Elternteils |
Schüler, Studenten und Lehrer für Kurzaufenthalte zu Studienzwecken |
Nachweise zum Zweck der Reise |
Wissenschaftler für Kurzaufenthalte zu Forschungszwecken |
Nachweise zum Zweck der Reise |
auf Einladung deutscher Regierungsorganisationen |
geht aus der Einladung hervor |
Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, die von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden |
Nachweis anhand Einladung und geeigneter Begleitschreiben |