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Gebühren

28.06.2021 - Artikel

Zahlungsarten

Die Gebühren ergeben sich aus den deutschen Gesetzen, beispielsweise dem Passgesetz oder der Auslandskostenverordnung. Sie sind grundsätzlich in Euro festgelegt und werden zum jeweiligen Zahlstellenkurs in indischen Rupien (INR) umgerechnet.

Gebühren sind zahlbar in indischen Rupien (INR) in bar oder mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard)

Bitte beachten Sie folgendes:

• Es ist nicht erlaubt, ein Handy mit in das Gebäude zu bringen. Wenn Sie bei Zahlungen mit Kreditkarte ein „One Time Password“ oder ähnliches benötigen, haben Sie keine Möglichkeit, darauf zuzugreifen.

• Aus technischen Gründen kann es gelegentlich zu Ausfällen bei Kreditkartenzahlungen kommen.

• Die Abbuchung von Kreditkarte erfolgt in Euro aus Deutschland und es können Bankgebühren anfallen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre indische oder bhutanische Bank eine Belastung aus dem Ausland nicht aus Sicherheitsgründen verweigert.

Gebühren für Passangelegenheiten

Leben Sie nicht im Konsularbezirk der Auslandsvertretung oder sind Sie noch in Deutschland gemeldet? Dann gilt für Sie die erhöhte Gebühr mit Unzuständigkeitszuschlag.

normal

mit Zuschlag wegen Unzuständigkeit

Biometrischer Reisepass mit 32 Seiten
(Antragsteller ab 24 Jahre)

81,- Euro

141,- Euro

Biometrischer Reisepass mit 32 Seiten
(Antragsteller unter 24 Jahre)

58,50 Euro

96,- Euro

vorläufiger Reisepass

39,- Euro

65,- Euro

Kinderreisepass

26,- Euro

39,- Euro

Personalausweis (Antragsteller ab 24 Jahre)

67,- Euro

80,- Euro

Personalausweis (Antragsteller unter 24 Jahre)

52,80 Euro

65,80 Euro

Zusätzliche Optionen

Biometrischer Reisepass mit 48 Seiten
(sinnvoll für Vielreisende)

Gebühr
plus 22,- Euro

Expressverfahren
(beschleunigte Bearbeitung und Herstellung -
etwa 3 Wochen)

Gebühr
plus 32,- Euro

Gebühren für andere Dienstleistungen

Unterschriftsbeglaubigung
(bspw. Genehmigungserklärung für Grundstückskauf)

56,43 Euro

Namenserklärung

Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 Euro
plus Gebühr für Kopiebeglaubigung (siehe unten)
plus spätere Gebühr des Standesamts

Geburtsregistrierung /
Antrag auf Beurkundung der Auslandsgeburt

Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 56,43- Euro ohne Namenserklärung, bzw. 79,57 Euro mit Namenserklärung
plus Gebühr für die Kopiebeglaubigung (siehe unten)
plus spätere Gebühr des Standesamts

Eheregistrierung /
Antrag auf Beurkundung der Auslandseheschließung

Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 56,43- Euro ohne Namenserklärung, bzw. 79,57 Euro mit Namenserklärung
plus Gebühr für die Kopiebeglaubigung (siehe unten)
plus spätere Gebühr des Standesamts

Kopiebeglaubigung

Die Gebühr für die Kopiebeglaubigung beträgt pro Schriftstück 24,37 EURO (Botschaft New Delhi, Generalkonsulate Chennai und Kalkutta), 24,59 EURO (Generalkonsulat Bangalore) und 25,72 EURO (Generalkonsult Mumbai). Diese Gebühr beinhaltet das Kopieren der Originale, Vorbereiten der Unterlagen und Beglaubigungsvermerk und ist unabhängig von der Seitenzahl der einzelnen Urkunde und von der Sprache (lateinisches oder nicht-lateinisches Alphabet).

Legalisation (nur öffentliche Urkunden aus Bhutan)
29,69 EURO

Erbscheinsantrag

150,95 EURO (Botschaft New Delhi, Generalkonsulate Chennai und Kalkutta), 149,31 EURO (Generalkonsulat Bangalore) und 148,08 EURO (Generalkonsulat Mumbai)
plus ggf. zusätzliche Gebühren, wenn der zu beurkundende Text neu konzipiert werden muss (Botschaft New Delhi, Generalkonsulate Chennai und Kalkutta: 288,95 EUR, Generalkonsulat Bangalore: 285,54 EUR und Generalkonsulat Mumbai: 282,52 EUR)
plus ggf. zusätzliche Gebühren, wenn die Beurkundung in englischer Sprache oder einer Regionalsprache erfolgen soll
plus ggf. zusätzliche Gebühren für Kopiebeglaubigungen
Bei der Vorbereitung der Beurkundung wird die Urkundsperson Sie vor dem Termin über die Höhe der Gesamtgebühr informieren.

Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung und / oder Sorgeerklärung, eidesstattliche Versicherung

100,31 EURO (Botschaft New Delhi, Generalkonsulate Chennai und Kalkutta), 99,19 EURO (Generalkonsulat Bangalore) und 98,29 EURO (Generalkonsulat Mumbai)
plus ggf. zusätzliche Gebühren, wenn der zu beurkundende Text neu konzipiert werden muss
plus ggf. zusätzliche Gebühren, wenn die Beurkundung in englischer Sprache oder einer Regionalsprache erfolgen soll
Bei der Vorbereitung der Beurkundung wird die Urkundsperson Sie vor dem Termin über die Höhe der Gesamtgebühr informieren.

Lebensbescheinigung

bei gesetzlicher Rente: frei
bei Betriebsrente: 34,07 Euro

Führungszeugnis

56,43 Euro für die Unterschriftsbeglaubigung
plus spätere Gebühr des Bundesamts für Justiz

Ausfuhrbestätigung zur Mehrwertsteuerrückerstattung

34,07 Euro

Urnenbescheinigung/
Leichenpass

64,07 Euro

Staatsangehörigkeitsausweis / Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags
aber spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts

Gebühren für Visaangelegenheiten

Die Gebühr unterscheidet sich je nach Art des Visums:

Schengenvisum - Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage
(Antragsteller ab 12 Jahre)

80,- Euro

Schengenvisum - Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage
(Antragsteller zwischen 6 und 12 Jahren)

40,- Euro

Nationales Visum - Daueraufenthalte über 90 Tage
(Antragsteller ab 12 Jahre)

75,- Euro

Nationales Visum - Daueraufenthalte über 90 Tage
(Antragsteller zwischen 6 und 12 Jahren)

37,50 Euro

Im Fall der Ablehnung des Visumantrags wird die Gebühr nicht zurück erstattet. Die Gebühr ist nicht eine Gebühr für die Erteilung eines Visums, sondern die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.

Gebührenbefreiung für Visa:

Wer?

als zusätzliche Nachweise für die Gebührenbefreiung sind einzureichen:

Kinder unter 6 Jahren

-

Ehegatten von Deutschen

Kopie der Heiratsurkunde und des deutschen Passes des Ehegatten

Ehegatten von EU-Staatsangehörigen, wenn sie mit diesen zusammen reisen

Kopie der Heiratsurkunde und des EU-Passes des Ehegatten

minderjährige Kinder von EU-Staatsangehörigen

Kopie der Geburtsurkunde und EU-Pass des Elternteils

Schüler, Studenten und Lehrer für Kurzaufenthalte zu Studienzwecken

Nachweise zum Zweck der Reise

Wissenschaftler für Kurzaufenthalte zu Forschungszwecken

Nachweise zum Zweck der Reise

auf Einladung deutscher Regierungsorganisationen

geht aus der Einladung hervor

Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, die von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden

Nachweis anhand Einladung und geeigneter Begleitschreiben



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