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FAQs

05.03.2021 - Artikel

Pass und Personalausweis

Alle Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Zur Beantragung sind immer alle Dokumente entweder im Original oder in von einer deutschen Stelle beglaubigten Kopie vorzulegen - eine Beglaubigung von einer indischen Stelle ist nicht ausreichend. Wenn Sie keine Originale mehr haben, können Sie diese neu beantragen.

Die Gültigkeitsdauer der Pässe unterscheidet sich nach Art des Passes und Alter der Person:

Reisepass bei Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben

10 Jahre

Reisepass bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

6 Jahre

Kinderreisepass

1 Jahr,

jedoch längstens bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

Vorläufiger Reisepass

maximal 1 Jahr

Es gibt keine Frist. Bitte stellen Sie Ihren neuen Passantrag einige Monate vor Ablauf Ihres alten Passes.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht die Kapazitäten haben, Passanträge vorab doppelt zu prüfen. Auch können wir vorab keine verbindlichen Aussagen zu Einzelfällen geben.

Bitte prüfen Sie selbst anhand des Merkblatts, welche Unterlagen benötigt werden.

Nein, Sie können jemanden bevollmächtigen, Ihren Pass mit folgenden Unterlagen abzuholen:

schriftliche Vollmacht, in der Sie mitteilen, wer Ihren Pass abholen darf (vollständiger Name)

Pass/ID des Abholers

Ausdruck der Terminbuchungsbestätigung

Ihr bisheriger Reisepass

die Dokumente im Original, die Ihnen bei oder nach Beantragung als Voraussetzung für die Abholung genannt wurden, falls zutreffend

Nein. Ein Personalausweis ist sinnvoll, wenn Sie sich oft in Deutschland aufhalten.


Nein. Deutsche Auslandsvertretungen haben mit indischen Visa und Aufenthaltstiteln nichts zu tun. Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige FRRO.


Pässe für Minderjährige

Personen unter 18 Jahren.

Ja.

Es müssen alle Sorgeberechtigten persönlich vorsprechen. Wenn ein Elternteil nicht zur Auslandsvertretung kommen kann, muss vorgelegt werden:

Zustimmung des anderen Elternteils mit von einer deutschen Stelle beglaubigten Unterschrift (indische Unterschriftsbeglaubigungen werden nicht akzeptiert; deutsche Unterschriftsbeglaubigungen können bspw. von Notaren, Botschaften, Konsulaten, Gemeindeverwaltungen gemacht werden),

oder

Nachweis über die Alleinsorge, bspw. gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss,

oder

Sterbeurkunde des anderen Elternteils

Nein, es genügt, wenn ein Elternteil den Pass abholt.

Ja.

Die Bestimmungen zur Biometrie gelten für Kinder ab 6 Jahren. Bitte lesen Sie hier was bei Säuglingen zu beachten ist.

Ein Pass muss grundsätzlich geeignet sein, das Kind zu identifizieren. Wenn bspw. Ihr 5-jähriges Kind einen Reisepass mit einem Babyfoto hat, kann dies bei Reisen zu Problemen an der Grenze führen.

Sonstiges zu Pässen

Nein, Sie können nur einen neuen Reisepass beantragen. Auch wenn Sie früher schon einmal einen deutschen Reisepass hatten, sind alle Dokumente zur Passbeantragung im Original vorzulegen.

Grundsätzlich darf jeder Deutsche nur einen Reisepass besitzen. Ausnahmen sind möglich, wenn ein berechtigtes Interesse an einem zweiten Pass besteht, bspw. wenn Sie aus beruflichen Gründen sehr viele Reisen unternehmen und deshalb Ihren Pass oft bei anderen Botschaften für Visa abgeben müssen. Zusätzlich zu den zur Passbeantragung benötigten Unterlagen müssen Sie Nachweise vorlegen, bspw. ein ausführliches Schreiben Ihres Arbeitgebers und Ihre bisherigen Visa und Ein-/Ausreisestempel

Bitte schicken Sie den Pass zusammen mit einer Kopie der Sterbeurkunde an die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung.

Eine Auflistung von geeigneten Fotografen finden Sie hier.

Familienangelegenheiten: Geburt - Heirat - Name

Nur, weil Sie den Namen Ihres Mannes im indischen Pass oder ID haben, heißt das nicht, dass sich Ihr Name auch in Deutschland geändert hat.

Wenn Sie nach 1991 geheiratet haben, ist immer eine deutsche Namenserklärung nötig oder muss nachgeholt werden. Wenn Sie vor 1991 geheiratet haben, kann eine Namenserklärung ebenfalls nötig sein, je nach den Umständen in Ihrem konkreten Fall.

Eine neue Namensbescheinigung (Bestätigung über die Namensführung) können Sie bei Ihrem deutschen Standesamt beantragen.

Bitte lesen Sie hier.

Für eine Ehegattenerklärung müssen beide Ehegatten kommen.

Für eine Kindesnamenserklärung müssen beide Elternteile und das Kind kommen, wenn es über 14 Jahre alt ist.

Nein. Es werden Originale oder von einer deutschen Stelle beglaubigte Kopien benötigt. Beglaubigungen von indischen Stellen reichen nicht aus. Ebenso reichen einfache Kopien nicht aus.

Sie benötigen separate Termine, können aber beides am gleichen Tag erledigen.

Wir senden Ihre Erklärung an das zuständige Standesamt. Sobald der Name von dort bestätigt wurde, wird Ihr Passantrag weiter bearbeitet.


Nein. Die Gebühr des Standesamts muss direkt per Überweisung auf das deutsche Konto gezahlt werden. Die Kontodaten werden Ihnen hierzu vom Standesamt mitgeteilt.

Nur Ihr zuständiges deutsches Standesamt kann in Form eines Ehefähigkeitszeugnisses eine Aussage über den Ledigkeitsstatus einer Person treffen. Wenn Sie das Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, kann Ihre Auslandsvertretung ein so genanntes NOC zur Ledigkeitsbestätigung ausstellen.

Bitte wenden Sie sich zur Beratung an Ihr örtliches Standesamt.

Eine Eheschließung im Ausland ist immer wirksam, wenn dort alle Voraussetzungen erfüllt waren - Sie gelten in Deutschland damit als verheiratet, auch wenn Sie die Ehe nicht in einem deutschen Eheregister nachbeurkunden lassen. Eine deutsche Eheurkunde hat jedoch den Vorteil, dass sie von deutschen Behörden ohne weitere Nachweise akzeptiert wird und nicht jedesmal auf Neue geprüft wird, ob Ihre ausländische Eheschließung wirksam war.

Bitte lesen Sie hier.

Sind Sie selbst nach 31.12.1999 im Ausland geboren? Dann müssen Sie die Geburt innerhalb eines Jahres anzeigen.

Sind Sie selbst vor 31.12.1999 geboren? Dann ist eine Geburtsregistrierung für Ihr Kind freiwillig und es gibt keine Frist.

Nein. Zur Beschaffung von Ausfertigungen indischer Urkunden, die beispielsweise Ihren Personenstand beurkunden, ist soweit bekannt keine persönliche Vorsprache bei den indischen Behörden erforderlich. Es besteht z.B. auch die Möglichkeit, dass Sie Verwandte vor Ort mit der Beschaffung beauftragen. Auch Anwälte können diese Urkunden beschaffen. Mögliche Ansprechpartner können Sie der „Anwaltsliste“ entnehmen.


Nein. Eine deutsche Geburtsurkunde beweist, wer Ihre Eltern sind, welchen Namen Sie tragen und wann und wo Sie geboren wurden.

Nein.

Ausnahme: Wenn auch eine Namenserklärung nötig ist, müssen beide Eltern zur Auslandsvertretung kommen.

Ihr Kind muss zur Geburtsregistrierung mitkommen, wenn es noch nie einen deutschen Reisepass besessen hat. Ansonsten nein.

Ausnahme: Wenn auch eine Namenserklärung nötig ist und das Kind schon über 14 Jahre alt ist, muss es mit zur Auslandsvertretung kommen.


Beglaubigungen und Urkundenüberprüfung

Die deutschen Auslandsvertretungen beglaubigen Kopien von ausländischen Urkunden zur Verwendung in Deutschland. Mit der Beglaubigung der Fotokopie ist keine Bestätigung der Echtheit und/oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Originals verbunden. Bitte beachten Sie, dass deutsche Behörden indische Urkunden oftmals nur nach einer Urkundenüberprüfung anerkennen.

Nein. Eine Urkundenüberprüfung erfolgt nur für behördliche Zwecke, entweder für die Auslandsvertretung selbst (zum Beispiel im Pass- oder Visumsverfahren) oder in Amtshilfe für eine deutsche Behörde, die uns den Auftrag erteilt und die zu überprüfenden Urkunden zusendet. Erfahren Sie hier mehr über das Urkundenprüfverfahren.

Die deutschen Auslandsvertretungen beglaubigen Kopien von ausländischen Urkunden zur Verwendung in Deutschland. Zur Beglaubigung deutscher Urkunden in Indien wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige indische Auslandsvertretung in Deutschland.

Sonstiges

Nein. Für einen neuen Führerschein müssen Sie sich direkt an Ihre Führerscheinbehörde in Deutschland wenden.

Die deutschen Auslandsvertretungen führen keine Register von im Ausland ansässigen deutsche Staatsangehörigen. Es steht Ihnen jedoch frei, sich in die Krisenvorsorgeliste eintragen, siehe hier.

Außerdem müssen Sie eine Wohnortsänderung in Ihrem Reisepass und/oder Personalausweis machen lassen. Weitere Informationen finden Sie hier

Rente bekommt, wer eine Zeit lang in Deutschland gearbeitet und deshalb einen Rentenanspruch erarbeitet hat. Für die Beantragung setzen Sie sich bitte direkt mit dem Rententräger in Deutschland in Verbindung, siehe www.deutsche-rentenversicherung.de.


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