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Visa und Einreise

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Abhängig von Ihrem Reisezweck und der Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Deutschland können Sie entweder ein „Schengen-Visum“ für Kurzaufenthalte oder ein „Nationales Visum“ für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen beantragen.

Ankunftsflughafen: beleuchtetes Hinweisschild Arrival
Einreise nach Deutschland© dpa

Informationen für Antragsteller mit Wohnsitz in Afghanistan

Antragsteller für nationale Visa (zum Zwecke des Familiennachzugs etc.) und Schengen-Visa, die in Afghanistan leben und in den Zuständigkeitsbereich der deutschen Botschaft Kabul fallen, können ihre Anträge unter Beachtung bestimmter Bedingungen bei der Botschaft New Delhi einreichen. Detaillierte Informationen, auch zum Antragsverfahren (vorzulegende Unterlagen etc.), finden Sie über die englischsprachige Webseite der Botschaft bzw. auf der Webseite der Botschaft in Kabul unter www.afghanistan.diplo.de


Allgemeine Visa-Informationen:

Abhängig von Ihrem Reisezweck und der Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Deutschland können Sie entweder ein „Schengen-Visum“ für Kurzaufenthalte oder ein „Nationales Visum“ für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen beantragen. Wenn Sie sich unsicher sind, welches Visum Sie beantragen müssen, hilft Ihnen unser Visa-Navigator weiter.

Schengen-Visa:

Ein Schengen-Visum ermöglicht Ihnen einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr und ist gültig für die Schengener Staaten: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Kroatien und Ungarn.

Nähere Informationen zu den einzelnen Reisezwecken und zu den vorzulegenden Unterlagen finden Sie auf unserer englischsprachigen Webseite.

Die Gültigkeit Ihres Schengenvisums für weitere Reisen können Sie im Schengentagesrechner überprüfen lassen.

Nationale Visa:

Wenn Sie in Deutschland leben und beispielsweise arbeiten oder studieren möchten, benötigen Sie ein nationales Visum. Das nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in dem Amtsbezirk, in welchem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Nähere Informationen zu den einzelnen Reisezwecken und den vorzulegenden Unterlagen finden Sie auf unserer englischsprachigen Website.

Visumanträge

Die deutschen Auslandsvertretungen in Indien haben das Antragsverfahren für Schengen- und teilweise auch nationale Visa an die Firma VFS Global ausgelagert.

Damit hat jede*r Antragsteller*in die Möglichkeit, den Visumantrag bei einem Visa-Annahmezentrum in seiner oder ihrer Nähe einzureichen. Wenn Sie gerne mehr über die Zuständigkeiten von VFS erfahren möchten, lesen Sie bitte hier weiter.

Die Inanspruchnahme der Visa-Antragszentren ist freiwillig, die hierfür entstehenden Kosten werden direkt an die Firma VFS Global bezahlt.

Alternativ können Sie Ihren Visumantrag auch weiterhin nach Terminvereinbarung bei der örtlich zuständigen Auslandsvertretung einreichen.

Für Terminbuchungen und nähere Informationen besuchen Sie bitte die VFS Website.

Ablehnung eines Visumantrags

Ihr Antrag auf Erteilung wurde abgelehnt? Sie finden Informationen zu den rechtlichen Möglichkeiten in diesem Merkblatt.

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