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Hinweise für deutsche Eltern, die ein indisches Kind adoptieren möchten

Bevor Sie den Entschluss fassen, ein indisches Kind zu adoptieren, sollten Sie sich unbedingt bei der für Sie zuständigen Zentralen Adoptionsstelle der Länder ausführlich informieren. Eine Übersicht über die Zentralen Adoptionsstellen sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundeszentrale für Auslandsadoptionen.

in Deutschland:

Bundeszentrale für Auslandsadoption

Adenauer Allee 99 - 103, 53113 Bonn
Postanschrift: 53094 Bonn
Tel.: 0228/410 40
Fax: 0228/410 5401
auslandsadoption(at)bfj.bund.de


Nachstehend haben wir Listen von teilweise deutschsprachigen Anwälten für Sie zusammenstellt. Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.

Anwaltsliste der Botschaft Neu-Delhi
Anwaltsliste Bangalore
Anwaltsliste Bhutan
Anwaltsliste Chennai
Anwaltsliste Kalkutta
Anwaltsliste Mumbai

Aufenthaltsermittlung in Indien

In Indien gibt es kein dem deutschen vergleichbares Meldewesen. Es existieren weder aussagekräftige Telefonbücher noch anderweitige zuverlässige Register, weshalb es ohne genaue Adressenangaben faktisch unmöglich ist, den Aufenthaltsort einer Person zu ermitteln.

Eine Möglichkeit, um eine gesuchte Person ausfindig zu machen, besteht darin, einen Anwalt mit einer Suchrecherche zu beauftragen. Mögliche Ansprechpartner können Sie der „Anwaltsliste“ entnehmen.

Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf der Serviceseite des Auswärtigen Amts zu konsularischen Fragen.

Beglaubigung von Fotokopien

Die deutschen Auslandsvertretungen können die Übereinstimmung von Fotokopien mit dem Original/ beglaubigter Kopie eins Dokuments bestätigen, wenn dies zur Vorlage bei einer deutschen Stelle notwendig ist.

Die Gebühr für die Kopiebeglaubigung beträgt pro Schriftstück 24,37 EURO (Botschaft New Delhi, Generalkonsulate Chennai und Kalkutta), 24,59 EURO (Generalkonsulat Bangalore) und 25,72 EURO (Generalkonsulat Mumbai). Diese Gebühr beinhaltet das Kopieren der Originale, Vorbereiten der Unterlagen und Beglaubigungsvermerk und ist unabhängig von der Seitenzahl der einzelnen Urkunde und von der Sprache (lateinisches oder nicht-lateinisches Alphabet).

Beglaubigungen, die zur Vorlage bei einer indischen Stelle benötigt werden, sollten von einem indischen „Notary“ vorgenommen werden. Beglaubigungen in Handelsangelegenheiten können mitunter auch durch die Deutsch-Indische Handelskammer erfolgen.

Kopiebeglaubigungen für Studium, Arbeitssuche und Erwerbstätigkeit können Sie auch über unseren externen Dienstleister VFS vornehmen lassen (dieser Service wird nur in den Amtsbezirken der Deutschen Botschaft in New Delhi sowie der Generalkonsulate Chennai und Mumbai angeboten):

Buchen Sie dazu Ihren Termin bei VFS.

Bitte legen Sie bei Ihrem Termin folgende Unterlagen am Schalter von VFS vor:
• Ihren Reisepass,
• Nachweis der Notwendigkeit für die Beglaubigung (zum Beispiel Schreiben der Universität in Deutschland),
• die Original-Dokumente, die beglaubigt werden sollen.


Beglaubigung von Unterschriften

Die deutschen Auslandsvertretungen können Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen, d.h. die Identität des Unterzeichners und die Echtheit seiner Unterschrift auf einem Dokument bestätigen. Dafür ist die persönliche Vorsprache und Vorlage eines Lichtbildausweises (z.B. Reisepass) erforderlich. Die Unterschrift muss vor dem Konsularbeamten vollzogen oder anerkannt werden. Die Gebühr beläuft sich auf 56,43 Euro, in namensrechtlichen Angelegenheiten 79,57 Euro.

Bitte beachten Sie:
nach einer Änderung des Geldwäschegesetzes sind die deutschen Vertretungen nicht mehr berechtigt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditkartenanträgen und vergleichbaren Fällen vorzunehmen.
Bitte wenden Sie sich wegen des weiteren Vorgehens an die Bank, die Ihnen die Unterlagen zugeschickt bzw. zur Identitätsprüfung an die deutsche Auslandsvertretung verwiesen hat.
Eine Sonderregelung gilt nur für ausländische Studenten, die ein Sperrkonto eröffnen möchten.

Hinweis: Die im Folgenden aufgeführten Gebühren sind zum jeweils gültigen Wechselkurs Ihrer Vertretung in Rupien zu bezahlen.

Bescheinigungen

Die Vertretungen können nur Bescheinigungen ausstellen über Sachverhalte, die ihnen amtlich bekannt sind. Die Gebühr hängt davon ab, ob sie auf einem Formular oder anhand einer Vorlage vorgenommen wird (34,07 EURO) oder ob zusätzlich zur Bescheinigung ein Text erstellt werden muss (70,33 EURO)

Lebensbescheinigungen
Die deutschen Auslandsvertretungen können Lebensbescheinigungen ausstellen. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache des Betroffenen bei der Konsularabteilung notwendig. Bitte bringen Sie neben dem Formular Ihren Pass oder einen anderen Lichtbildausweis mit. Die Bestätigung einer Lebensbescheinigung für die gesetzliche Rente oder Pension ist gebührenfrei; in allen anderen Fällen beträgt die Gebühr 34,07 EUR.

Beurkundungen

Bei einigen wenigen Rechtsgeschäften ist eine Beurkundung erforderlich, so z.B. bei bestimmten Grundstücksgeschäften, Vaterschaftsanerkennungen und Erbscheinsanträgen. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte zur Klärung bestehender Fragen und zur Terminabsprache vorab an die Konsularabteilung der Auslandsvertretung.

Beschaffung von indischen Urkunden

Zur Beschaffung von Ausfertigungen indischer Urkunden, die beispielsweise Ihren Personenstand beurkunden, ist soweit bekannt keine persönliche Vorsprache bei den indischen Behörden erforderlich. Es besteht z.B. auch die Möglichkeit, dass Sie Verwandte vor Ort mit der Beschaffung beauftragen.

Auch Anwälte können diese Urkunden beschaffen. Mögliche Ansprechpartner können Sie der „Anwaltsliste“ entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass deutsche Behörden indische Urkunden oftmals nur nach einer Urkundenüberprüfung anerkennen.

Beschaffung von deutschen Urkunden

Falls Sie eine Ausfertigung Ihrer deutschen Geburtsurkunde oder anderer Personenstandsurkunden benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt in Deutschland, das Ihre Urkunde ausgestellt hat.

Bitte beachten Sie, dass deutsche Urkunden in Indien oftmals nur nach erfolgter Beglaubigung („attestation“) durch die indischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der indischen Botschaft in Berlin.

Hier erfahren Sie, wie Sie ein indisches Ehefähigkeitszeugnis für eine Eheschließung in Deutschland erhalten und was Sie bei Eheschließungen in Indien beachten müssen.
Mehr

Visa und Einreise

Abhängig von Ihrem Reisezweck und der Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Deutschland können Sie entweder ein „Schengen-Visum“ für Kurzaufenthalte oder ein „Nationales Visum“ für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen beantragen.
Mehr

In unserem Merkblatt informieren wir Sie über die seit dem 17. August 2015 geltende Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung EU Nr. 650/2012, EU-ErbVO) und das auf Erbfälle anwendbare Recht.
Merkblatt „Erbrecht“.

siehe Ehe

siehe Geburt

siehe Namensführung

siehe Scheidung

siehe Todesfälle

Bitte informieren Sie sofort die Auslandsvertretung. Informationen zum Rechtssystem und Listen deutschsprachiger Anwälte und Übersetzer finden Sie hier.

Wir können auf Wunsch Freunde oder Angehörige informieren. Was wir allerdings nicht können, ist einen Anwalt beauftragen, Anwaltskosten übernehmen, anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen, Sie vor Gericht vertreten, als Dolmetscher fungieren, Bußgelder/Strafen/Kautionen bezahlen oder in laufende Gerichtsverfahren eingreifen und örtlichen Behörden Weisungen erteilen.

1. Deutsche Führerscheine in Indien

Die Anerkennung deutscher Führerscheine in Indien und Bhutan richtet sich nach dem Genfer Abkommen über den Straßenverkehr von 1949. Danach dürfen Inhaber, die sowohl einen deutschen nationalen wie internationalen Führerschein besitzen, grundsätzlich Fahrzeuge in Indien und Bhutan führen, solange sie nicht in diesen Ländern Daueraufenthalt (permanent residence) nehmen. Es empfiehlt sich, eine englische Übersetzung des Führerscheins mitzuführen.

2. Führerscheinverlust

Sie haben Ihren deutschen Führerschein in Indien oder Bhutan verloren oder er wurde gestohlen? Dann sollten Sie zuerst unverzüglich bei der nächsten Polizeistation vor Ort Anzeige erstatten.

Deutsche Führerscheine werden nur von innerdeutschen Behörden ausgestellt und müssen auch in Deutschland beantragt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die Führerscheinstelle Ihres letzten Wohnortes in Deutschland. Die deutschen Auslandsvertretungen können keine Führerscheine oder sonstigen Ersatz ausstellen.

Weitere Informationen zur Ersatzausstellung können direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle erfragt werden.

3. Umtausch alter deutscher Führerscheine

Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen innerhalb einer bestimmten Frist umgetauscht werden. Die Fristen sind gestaffelt und abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins und dem Geburtsdatum der Person.

Der früheste Fristablauf ist am 19.01.2022 für Personen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und deren Führerschein vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

4. Anerkennung eines ausländischen Führerscheins in Deutschland

Ob Ihr im Ausland erworbener Führerschein in Deutschland anerkannt wird, können Sie dem Informationsangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entnehmen.

Polizeiliches Führungszeugnis

Deutsche Führungszeugnisse werden ausschließlich vom Bundesjustizamt ausgestellt. Hinweise zum Antragsverfahren, zu den Zahlungsmodalitäten für die Gebühr des Bundeszentralregisters sowie Antragsformulare finden Sie nachstehendem Link.

Für die amtliche Bestätigung der Personendaten und Ihrer Unterschrift durch die Vertretung fällt eine Gebühr in Höhe von 56,43 EUR an, die Sie bitte bei Ihrer Vorsprache in der Rechts- und Konsularabteilung begleichen.

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Für viele unserer Dienstleistungen fallen Gebühren an, über die wir Sie hier informieren.

Ihr Kind soll in Indien zur Welt kommen oder ist bereits in Indien geboren worden? Lesen Sie hier, wie es einen deutschen Pass und auch eine deutsche Geburtsurkunde erhalten kann.
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Sperren Sie sofort Bank- und Kreditkarten. Jede Minute zählt! Sperrrufnummern

Wie kommen Sie an Geld? Geldüberweisung ins Ausland

Hinweise zur Einreise mit Haustieren in die Europäische Union

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert nachstehend über die Vorschriften zur Einreise mit Haustieren in die Europäische Union.
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Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Vertretung leben, können in eine Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme.

Leihmutterschaft in Indien

Die Leihmutterschaft ist sowohl nach dem Embryonenschutzgesetz als auch nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland verboten.
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Ausländische öffentliche Urkunden (z.B. Heiratsurkunden), werden von deutschen Behörden nicht immer ohne Weiteres akzeptiert. Anders als indische Urkunden, die um in Deutschland anerkannt zu werden, einem Urkundenüberprüfungsverfahren unterzogen werden, muss die Echtheit bzw. der Beweiswert bhutanischer Urkunden durch die sogenannte Legalisation festgestellt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.

Allgemeine Informationen zum Gesundheitssystem

Die ärztliche Versorgung in Delhi ist im privaten Bereich nicht schlecht, unterscheidet sich jedoch von westlicher Standardmedizin. Arztrechnungen und Medikamente müssen in der Regel sofort bar oder mit Kreditkarte bezahlt werden. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass in allen Abteilungen der staatlichen Krankenhäuser Englisch sprechendes Personal angetroffen wird.
Die deutsche Botschaft New Delhi und die Generalkonsulate in Bangalore, Chennai, Mumbai und Kalkutta haben für Sie Listen von Ärzten und Krankenhäusern in den jeweiligen geographischen Amtsbezirken der Vertretungen zusammengestellt.

Krankenhausaufenthalt und Rücktransport

Die Diagnostik/Behandlung in Privatkliniken der indischen Krankenhäuser ist teilweise teurer als in Deutschland. Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse trägt diese Kosten nicht immer.
Es wird dringend angeraten eine Auslandskrankenversicherung einschließlich Rücktransport-versicherung abzuschließen für eine eventuell notwendige medizinische Evakuierung ins Heimatland.

Medikamente

Nicht alle westlichen Medikamente sind in Indien erhältlich, so dass Sie einen ausreichenden Reisevorrat der von Ihnen benötigten Arzneien mitbringen sollten. Insbesondere Medikamente, die in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sind teilweise in Indien nicht erhältlich. Werden Medikamente für eine regelmäßige Einnahme mitgebracht, ist es ratsam, hierüber ein ärztliches Attest in englischer Sprache mitzuführen. Die Menge der Medikamente muss in einem angemessenen Verhältnis zur Aufenthaltsdauer des Reisenden stehen. Die indischen Einfuhrbestimmungen können sich jederzeit ändern, erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise über die aktuellen Vorschriften bei der indischen Botschaft in Berlin.

Regionalarztpraxis

Die Regionalarztpraxis der deutschen Botschaft in New Delhi befindet sich im ersten Stock der deutschen Botschaft und steht allen EU-Bürgern offen.
Die Praxis verfügt über ein eigenes Labor, eigene Apotheke, Diagnostik (Ultraschall, EKG/Belastung, 24-h Blutdruck und EKG, Lungenfunktion und Hörtest) und einen Notfallraum, alle Impfstoffe sind vorrätig (inklusive Gelbfieber). Regionalarztpraxis.

Medizinische Versorgung Indien

Medizinische Versorgung in Chennai
Medizinische Versorgung in Bangalore
Medizinische Versorgung in Kalkutta
Medizinische Versorgung in Mumbai

Informationen zu wichtigsten Krankheiten

Dengue
Diarrhoe
Japanische Encephalitis
Malaria
Tollwut
Kyasanur Forest Disease
Gesundheitsgefährdung bei Luftverschmutzung

siehe „Umsatzsteuer

Abhängig von Ihrem Reisezweck und der Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Deutschland können Sie entweder ein „Schengen-Visum“ für Kurzaufenthalte oder ein „Nationales Visum“ für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen beantragen.

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1. Allgemeine Hinweise

Sie sind deutsche/ Staatsangehörige/r und in eine Notsituation geraten? Lesen Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts, von wem Sie Hilfe erwarten können, was Sie selbst tun können und wie die Hilfe in typischen Situationen aussieht: www.konsularinfo.de
Benötigen Sie Hilfe außerhalb der Öffnungszeiten der deutschen Auslandsvertretungen?
Wenden Sie sich an unseren Bereitschaftsdienst.

In New Delhi kann die Telefonzentrale („Control Room“) der Verkehrs-/Touristenpolizei über die Nummer 011-2724 0414 erreicht werden, ansonsten wählen Sie bitte den allgemeinen Notruf 100.

2. Geldverlust

Sperren Sie sofort Bank- und Kreditkarten. Jede Minute zählt! Sperrrufnummern

Wie kommen Sie an Geld? Geldüberweisung ins Ausland

3. Passverlust

Lesen Sie hier, was zu tun ist bei einem Passverlust.

4. Festnahme / Inhaftierung

Bitte informieren Sie sofort die Auslandsvertretung. Informationen zum Rechtssystem und Listen deutschsprachiger Anwälte und Übersetzer finden Sie hier.

Wir können auf Wunsch Freunde oder Angehörige informieren. Was wir allerdings nicht können, ist einen Anwalt beauftragen, Anwaltskosten übernehmen, anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen, Sie vor Gericht vertreten, als Dolmetscher fungieren, Bußgelder/Strafen/Kautionen bezahlen oder in laufende Gerichtsverfahren eingreifen und örtlichen Behörden Weisungen erteilen.

5. Krankheit oder Unfall

Hier finden Sie Informationen zur medizinischen Versorgung, Listen von Ärzten und Krankenhäusern. Wenn Ihre eigenen Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, können wir auf Wunsch Ihre Angehörigen informieren und Kontakt mit Ihrer Reiseversicherung aufnehmen. Offene Krankenhaus- und Arztrechnungen können wir jedoch nicht begleichen.

6. Todesfall

Stirbt ein Angehöriger oder Freund, ist das ein Grund zur Trauer. Bei Todesfällen im Ausland kommen zur Trauer zusätzliche organisatorische Fragen auf, die geklärt werden müssen. Beim Tod einer/s deutschen Staatsangehörigen kann die Auslandsvertretung die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen, bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort beraten und Kontakt zu örtlichen Bestattern vermitteln.
Es kann eine Überführung der Urne oder des Leichnams zur Bestattung nach Deutschland erfolgen. Die Formalitäten übernehmen das indische und deutsche Bestattungsunternehmen. Bitte kontaktieren Sie für die Unterstützung die zuständige Auslandsvertretung.

7. Vermisste

Wird ein/e Deutsche/r vermisst und Sie als nächste Angehörige befürchten, dass ihm oder ihr etwas zugestoßen sein könnte? Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Auslandsvertretung in Verbindung.

8. Krisenvorsorgeliste ELEFAND

Alle Deutschen, auch wenn sie sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, haben die Möglichkeit, in die Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden.

9. Sicher reisen – Ihre Reise-App

Alle Infos des Auswärtigen Amts für Ihre sichere Auslandsreise in einer App. Für Android Smartphones, iPhone und iPad. Mehr

10. Medizinische Versorgung

Mehr

Die Namensführung von Deutschen unterliegt ausschließlich deutschem Namensrecht. Der Name im deutschen Rechtsbereich kann von dem Namen abweichen, den Sie oder Ihr Kind in indischen oder bhutanischen Dokumenten tragen.

Lesen Sie hier, ob Sie hier eine Namenserklärung abgeben müssen und wie Sie dies tun können.

Ehe und Partnerschaft

Deutsch- indische Eheschließungen

Eheschließung in Deutschland - indisches Ehefähigkeitszeugnis

In Deutschland werden Ehen ausschließlich beim Standesamt geschlossen. Beide Verlobten müssen dafür u.a. ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatlandes vorlegen.
Mehr

Was tun bei Passverlust?

Schritt 1: Bitte zeigen Sie zunächst bei der lokalen indischen Polizeibehörde den Passverlust/-diebstahl an. Die Passverlustmeldung/Diebstahlanzeige sollte in englischer Sprache ausgestellt werden. Sie heißt „FIR-First Information Report“
Schritt 2:

Als nächstes müssen Sie Ersatzreisedokumente beantragen und den Passverlust/-diebstahl den deutschen Behörden melden. Dies können Sie über die Passstelle der Botschaft/des Generalkonsulats veranlassen. Dazu verwenden Sie bitte das untenstehende Formular. Bitte füllen Sie es zweifach aus und geben Sie es während Ihrer Vorsprache bei der Passstelle ab.

Passverlustformular

Schritt 3:
Falls Sie in Indien leben, empfehlen wir Ihnen die Beantragung eines biometrischen Reisepasses.
Wenn Sie sich zum Zeitpunkt des Passdiebstahls/Passverlusts nur vorübergehend als Tourist in Indien aufhalten, wird die Passstelle Ihnen in der Regel einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Soll die Rückkehr nicht nach Deutschland sondern in einen Drittstaat erfolgen bzw. reisen Sie mit Zwischenstopps in verschiedenen Drittstaaten nach Deutschland zurück, kann ggf. auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Schritt 4:

Letzendlich müssen Sie nun noch Ihren indischen Aufenthaltstitel erneuern bzw, eine Ausreiseerlaubnis beantragen („visa“ oder „exit permit“). Nachdem Sie ein neues deutsches Reisedokument erhalten haben, müssen Sie -- sofern Sie sich als Tourist in Indien aufhalten -- bei der für Sie örtlich zuständigen indischen Ausländerbehörde (FRRO-Foreigners' Regional Registration Office, oder FRO-Foreigners' Registration Office) eine indische Ausreiseerlaubnis einholen. Falls erforderlich wird die Passstelle ein entsprechendes Empfehlungsschreiben ausstellen. Sofern Sie ständig in Indien leben, müssen Sie sich nach Erhalt Ihres Ersatzdokuments ebenfalls beim FRRO/FRO um die Ausstellung einer neuen indischen Aufenthaltserlaubnis bemühen.
Website Bureau of Immigration (FRRO)

Beantragung eines elektronischen Personalausweises

Seit dem 1. Januar 2013 ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen für Personalausweisangelegenheiten im Ausland zuständig.

In Indien können Sie bei den nachfolgenden Auslandsvertretungen einen neuen elektronischen Personalausweis beantragen oder Datenänderungen an Ihrem bereits vorhandenen elektronischen Personalausweis vornehmen lassen. Das Generalkonsulat in Kalkutta stellt keine Personalausweise aus, bitte wenden Sie sich ggf. an die Botschaft in Neu-Delhi.

Auslandsvertretung
zuständig für Antragsteller aus
Botschaft Neu-Delhi
Haryana, Himachal Pradesh, Jammu und Kaschmir, Punjab, Rajasthan, Sikkim, Uttar Pradesh, Uttarkhand (früher Uttarranchal), West Bengal, Bihar, Jharkhand, Odisha, Assam, Arunachal Pradesh, Manipur, Meghalaya, Mizoram, Nagaland und Tripura sowie die Unionsterritorien Chandigarh, Delhi, Andamanen und Nikobaren, Lakkadiven, Minikoi und Amindiven
Generalkonsulat Bangalore
Karnataka und Kerala
Generalkonsulat Chennai
Andhra Pradesh und Tamil Nadu sowie das Unionsterritorium Pondicherry
Generalkonsulat Mumbai
Maharashtra, Chhattisgarh, Gujarat, Goa, Mdhya Pradesh sowie das Unionsterritorium Daman und Diu

Bitte beachten Sie, dass am 08.07.2017 das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises in Kraft getreten ist, welches eine Änderung des Personalausweisgesetzes (PAuswG) mit sich bringt.

Aufgrund dieser Veränderungen und Neuregelungen entfällt die Möglichkeit, den Personalausweis wahlweise mit ein- oder ausgeschalteter Online-Funktion zu beantragen. Die Online-Funktion kann bei Beantragung – mit Ausnahme von Antragsstellern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – nicht mehr deaktiviert werden.

Weitere Informationen zum deutschen elektronischen Personalausweis finden Sie auf dem
Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und in der untenstehenden Informationsbroschüre.
Informationsbroschüre des BMI

siehe „Anwälte

Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung und Abholung von deutschen Reisepässen aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen kann.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen eines Pass- oder Personalausweisantrags entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Informationsblatt.
Informationen zum Datenschutz

Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises

Hier finden Sie ein Merkblatt zur Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen, Informationen zu den Passgebühren sowie das Antragsformular für Reisepässe und Personalausweise als pdf-Datei zum Herunterladen.

Hinweis: Bitte reichen Sie Ihren Antrag persönlich bei der Konsularabteilung Ihrer Vertretung ein; bei Minderjährigen müssen auch die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) anwesend sein.

Reisepass und Personalausweis

Passantrag für Erwachsene

Merkblatt Passantrag für Erwachsene
Passantrag

Passantrag für Minderjährige

Merkblatt Passantrag für Minderjährige
Passantrag

Passgebühren

Passgebühren

Antrag für Wohnortänderung

Antrag

Wichtige Informationen zu biometriefähigen Reisepässen

Reisepässe werden seit dem 1. November 2007 mit einem Chip ausgestattet, auf dem das Passfoto und Fingerabdrücke gespeichert werden. Alle vor dem 1. November 2007 ausgestellten, noch gültigen bordeauxfarbenen Reisepässe, mit oder ohne Chip, sind weiterhin weltweit verwendbar.

Für neue Reisepässe gibt es nunmehr besondere Anforderungen an die einzureichenden Passbilder. Ob Ihre Passbilder biometrietauglich sind können Sie den nachstehenden Musterbeispielen entnehmen.
Mehr


Biometriefähige Passbilder erhalten Sie unter anderem bei folgenden Fotostudios:

Ort
Fotostudio
in Neu-Delhi:
Reflections Digital Photoshop
Shop No. 25, NDMC Market, Malcha Marg
New Delhi 110021
Tel: 0091-11-9910272944,
0091-11-99 68 00 85 87
in Bangalore:
alle Filialen von GK Vale Photo Studios
in Chennai:

DINA COLOURLAB
53/1 CP Ramaswamy Road
Abhiramapuram
Chennai 600 018
Tel.: 0120-2499 7239
VFS: Tel. 0120-664 1070

in Mumbai:

Atlanta Photo Shop
Atlanta Bldg., Shop No. 7, Ground Floor, Nariman Point
Mumbai - 400 021
Tel.: (022) 2204 2762, 2287 2587, 4002 0130
Fax: (022) 3022 8484
Email: atlantaphotoshop@yahoo.in

in Kolkata

Shree Vision Studio Digital Photo Centre
B.K. Market, 16B, Shakespeare Sarani, Entrance Pretoria Street
Kolkata - 700 071
Tel.: (033) 2282-4796 / 7595 874 347
Email: mailto:shreevisionstudio71@gmail.com

Kindereinträge im Reisepass der Eltern seit dem 26. Juni 2012 ungültig

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Rente im Ausland. Eine umfassende Beratung und Auskünfte zu Ihrem Einzelfall erhalten Sie jedoch ausschließlich direkt bei Ihrem deutschen Rententräger. Dort erhalten Sie auch die notwendigen Formulare zur Beantragung Ihrer Rente.

Lebensbescheinigung

Rentner im Ausland müssen einmal jährlich das Formular „Lebensbescheinigung“ ausgefüllt, unterschrieben und bestätigt der Rentenversicherung übersenden. Bitte lassen Sie Ihre Unterschrift von der für Sie zuständigen Auslandsvertretung beglaubigen.

Bitte denken Sie daran, die Lebensbescheinigung fristgerecht der Rentenversicherung zu übersenden.
Formular Lebensbescheinigung

Hat die Rentenversicherung meine aktuellen Kontaktdaten?

Stellen Sie sicher, dass die Rentenversicherung immer Ihre aktuelle Adresse hat, denn wenn die Kontaktaufnahme mit Ihnen nicht möglich ist, kommt es im schlimmsten Fall zur Einstellung der Rentenzahlungen.

Sie können Wohnortsänderungen entweder direkt oder über diesen Link der Deutschen Post mitteilen.


Scheidung und Unterhalt

Nicht jede Ehe hält auf Lebenszeit. Falls Sie im Ausland leben, gilt trotz Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit für eine Scheidung nicht automatisch deutsches Recht. Seit dem 21. Juni 2012 gilt in Deutschland die EU-Verordnung „Rom III“, nach der sich das auf Scheidungen anwendbare Recht teilweise neu bestimmt.
Mehr

Abhängig von Ihrem Reisezweck und der Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Deutschland können Sie entweder ein „Schengen-Visum“ für Kurzaufenthalte oder ein „Nationales Visum“ für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen beantragen.
Mehr

Hat mein Kind mit der Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen? Welche Voraussetzungen muss ich für eine Einbürgerung erfüllen? Kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit auch verlieren? Gibt es eine doppelte Staatsangehörigkeit?

1. Zuständigkeiten

2. Erwerb durch Abstammung

3. Einbürgerung für Kinder deutscher Eltern, die nicht durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben

4. Einbürgerungsanspruch nach Art. 116 Abs. 2 S. 2 GG

siehe „Nothilfe

Teilweise deutschsprachige Übersetzer

Ein mit dem deutschen System vergleichbares Instrument des öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzers existiert in Indien nicht. Verlangt eine deutsche Stelle eine beglaubigte Übersetzung von indischen oder sonstigen nicht-deutschsprachigen Dokumenten, kann daher regelmäßig nicht auf ein Übersetzungsbüro in Indien zurückgegriffen werden.

In einem solchen Fall sollte zunächst mit der betroffenen Stelle in Deutschland besprochen werden, ob diese alternativ eine durch eines der in Indien ansässigen Goethe-Institute/ Max Mueller Bhavans bzw. Goethe-Zentren angefertigte Übersetzung akzeptieren kann. Alternativ müsste eine beglaubigte Übersetzung durch ein Übersetzungsbüro in Deutschland erstellt werden.

Formlose Übersetzungen können in der Regel problemlos von Übersetzungsbüros in Indien gefertigt werden.
Für die Kosten und Gebühren einer Übersetzung muss der Auftraggeber in jedem Fall selbst aufkommen.


Eine Liste mit Übersetzern für den Amtsbezirk Mumbai finden Sie hier.

Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nicht-kommerziellen Reiseverkehr

Als „Ausfuhr im Reiseverkehr“ bezeichnet der Zoll die Mitnahme von Waren im persönlichen Reisegepäck in ein Land außerhalb der EU. „Nichtkommerziell“ ist die Ausfuhr, wenn die Ware für den privaten Bedarf des Käufers bestimmt ist. Unter welchen Bedingungen die Umsatzsteuer in diesen Fällen rückerstattet werden kann, erklärt die Webseite von Zoll.

siehe „Nothilfe

siehe „Medizinische Versorgung

Scheidung und Unterhalt

Nicht jede Ehe hält auf Lebenszeit. Falls Sie im Ausland leben, gilt trotz Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit für eine Scheidung nicht automatisch deutsches Recht. Seit dem 21. Juni 2012 gilt in Deutschland die EU-Verordnung „Rom III“, nach der sich das auf Scheidungen anwendbare Recht teilweise neu bestimmt.
Mehr

siehe Beglaubigungen

siehe Bescheinigungen

siehe Beschaffung von Urkunden

siehe Legalisation

siehe Urkundenüberprüfung

Urkundenprüfung indischer Urkunden
Die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Indien sind nicht gegeben. Daher wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes im Jahr 2000 eingestellt.
Die Vertretungen können jedoch in Amtshilfe bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte gutachtlich prüfen, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, wo die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll. Von Privatpersonen kann eine Urkundenprüfung hingegen nicht veranlasst werden.
Weitergehende Informationen zum Verfahren können Sie den nachfolgenden Merkblättern der für Sie zuständigen Vertretung entnehmen.

Visa und Einreise

Abhängig von Ihrem Reisezweck und der Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Deutschland können Sie entweder ein „Schengen-Visum“ für Kurzaufenthalte oder ein „Nationales Visum“ für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen beantragen.
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Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nicht-kommerziellen Reiseverkehr

Als „Ausfuhr im Reiseverkehr“ bezeichnet der Zoll die Mitnahme von Waren im persönlichen Reisegepäck in ein Land außerhalb der EU. „Nichtkommerziell“ ist die Ausfuhr, wenn die Ware für den privaten Bedarf des Käufers bestimmt ist. Unter welchen Bedingungen die Umsatzsteuer in diesen Fällen rückerstattet werden kann, erklärt die Webseite von Zoll.

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