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ENTWURF: Beglaubigungen, Bescheinigungen und Beurkundungen

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Kopienbeglaubigung

Bei der Kopienbeglaubigung wird bestätigt, dass eine Kopie eines Dokuments mit dem Original (oder einer bereits zuvor beglaubigten Kopie) übereinstimmt. Dazu wird ein Beglaubigungsvermerk auf der Kopie angebracht.

Sie benötigen folgende Dokumente:

  • Original oder bereits beglaubigte Kopie Ihres Dokuments
  • Identitätsdokument. Folgende Identitätsdokumente werden akzeptiert: Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Aadhar Card, PAN Card, Voter ID Card. Wenn Sie ein anderes Identitätsdokument besitzen, kontaktieren Sie uns bitte.

Wenn Sie die Kopienbeglaubigung für ein Studium oder ein Hochschulpraktikum in Deutschland benötigen, fällt keine Gebühr an. In diesem Fall reichen Sie bitte zusätzlich Folgendes mit ein:

  • Nachweis Ihrer Zulassung oder Bewerbung bei einer deutschen Universität, Hochschule, sonstigen Lehranstalt oder einem Praktikumsbetrieb

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Gebühr für die Kopienbeglaubigung ist in der untenstehenden Tabelle angegeben. Sie ist immer in indischen Rupien (INR) (umgerechnet nach dem aktuellen Wechselkurs der Auslandsvertretung) zu bezahlen. Sie fällt pro Schriftstück, aber unabhängig von der Seitenzahl eines Schriftstücks an.

Informationen zur Terminvereinbarung und den akzeptierten Zahlungsweisen:
Wenn Ihre Kopienbeglaubigung direkt an einer deutschen Vertretung erfolgt, finden Sie diese Informationen hier.
Wenn Ihre Kopienbeglaubigung bei unserem externen Dienstleister VFS Global erfolgt, finden Sie diese Informationen auf der Seite von VFS.

Vertretung, in deren Amtsbezirk Sie wohnenGebühr (zu zahlen in INR)Ort
Deutsche Botschaft Neu-Delhi24,37€Kopienbeglaubigungen für Studium, Arbeitssuche und Erwerbstätigkeit: bei VFS
andere Kopienbeglaubigungen: an der Botschaft
Deutsches Generalkonsulat Mumbai24,59€Kopienbeglaubigungen für Studium, Arbeitssuche und Erwerbstätigkeit: bei VFS
andere Kopienbeglaubigungen: am Generalkonsulat
Deutsches Generalkonsulat Bangalore24,59€am Generalkonsulat
Deutsches Generalkonsulat Chennai24,37€Kopienbeglaubigungen für Studium, Arbeitssuche und Erwerbstätigkeit: bei VFS
andere Kopienbeglaubigungen: am Generalkonsulat
Deutsches Generalkonsulat Kalkutta23,97€am Generalkonsulat

Kopienbeglaubigungen, die zur Vorlage bei einer indischen Stelle benötigt werden, sollten von einem indischen „Notary“ vorgenommen werden.

Beglaubigungen in Handelsangelegenheiten können mitunter auch durch die Deutsch-Indische Handelskammer erfolgen. Für weitere Auskünfte hierzu kontaktieren Sie diese bitte direkt.

Unterschriftsbeglaubigung

Bei der Unterschriftsbeglaubigung wird bestätigt, dass eine Unterschrift auf einem Dokument tatsächlich von Ihnen stammt. Dazu unterschreiben Sie das Dokument vor den Augen eines Konsularbeamten. Dabei wird Ihre Identität anhand eines Identitätsdokumentes überprüft. Unter Ihrer Unterschrift wird dann ein Beglaubigungsvermerk angebracht. Eine Belehrung über den Inhalt des Dokuments findet nicht statt.

Wenn Sie die Unterschrift bereits geleistet haben, ist das kein Problem: In diesem Fall können Sie diese Unterschrift auch vor dem Konsularbeamten persönlich anerkennen (d.h. bestätigen, dass Sie diese Unterschrift tatsächlich selbst geleistet haben).

Sie benötigen folgende Dokumente:

  • das Dokument, auf dem die Unterschrift geleistet werden soll
  • bei Genehmigungserklärungen: das Dokument, auf das sich die Genehmigung bezieht (z.B. Kaufvertrag)
  • Identitätsdokument. Folgende Identitätsdokumente werden akzeptiert: Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Aadhar Card, PAN Card, Voter ID Card. Wenn Sie ein anderes Identitätsdokument besitzen, kontaktieren Sie uns bitte.

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Gebühr beträgt im Regelfall 56,43€. Die Gebühr ist immer in indischen Rupien (INR) (umgerechnet nach dem aktuellen Wechselkurs der Auslandsvertretung) zu bezahlen.
Ausnahme: Bei einer Unterschriftsbeglaubigung im Zusammenhang mit einer Namenserklärung beträgt die Gebühr 79,57€.

Informationen zur Terminvereinbarung und den akzeptierten Zahlungsweisen finden Sie hier.

Bescheinigung

Eine (konsularische) Bescheinigung kann verschiedene Inhalte haben:

  • Bei der Lebensbescheinigung wird gegenüber der Rentenversicherung bescheinigt, dass eine Person noch lebt und damit weiterhin die Rente beziehen kann. Weitere Informationen zur Lebensbescheinigung bei einer gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie auf der Seite des Renten Service der Deutschen Post.
  • Nach einem Umzug ins Ausland können Sie eine Beitragsrückerstattung Ihrer Rentenversicherungs-Beiträge beantragen. Sie benötigen dann eine Bescheinigung, dass die Angaben im Antragsformular zutreffend sind. Weitere Informationen zur Beitragsrückerstattung finden Sie in der Broschüre, die Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen können.
  • Zur Ausstellung eines deutschen Führungszeugnisses aus dem Ausland benötigt das Bundesamt für Justiz eine Bescheinigung, dass die Angaben im Antragsformular zutreffend sind. Weitere Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Justiz.
  • Zur Auflösung eines Sperrkontos kann bescheinigt werden, dass bei der Auslandsvertretung kein Visumantrag gestellt wurde oder noch offen ist.
  • Auch Bescheinigungen anderen Inhalts können ausgestellt werden. Wenn Sie eine Bescheinigung benötigen, die oben nicht aufgeführt ist, kontaktieren Sie uns bitte zunächst.

Die vorzulegenden Dokumente unterscheiden sich je nach Art der Bescheinigung:

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Gebühr für eine konsularische Bescheinigung mit Vorlage (z.B. auf einem Formular) beträgt 34,07€.
Die Gebühr für eine konsularische Bescheinigung ohne Vorlage beträgt 70,33€.
Die Gebühr ist immer in indischen Rupien (INR) (umgerechnet nach dem aktuellen Wechselkurs der Auslandsvertretung) zu bezahlen.

Ausnahme: Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei einer gesetzlichen Rentenversicherung oder für Pensionen im öffentlichen Dienst sind gebührenfrei.

Informationen zur Terminvereinbarung und den akzeptierten Zahlungsweisen finden Sie hier.

Beurkundung

Die Beurkundung ist eine Form, die für bestimmte Verträge und Erklärungen vorgeschrieben ist. Sie umfasst das Vorlesen, Genehmigen und Unterschreiben einer Niederschrift vor einem Konsularbeamten. Die deutschen Auslandsvertretungen in Indien nehmen Beurkundungen z.B. für Erbscheinsanträge, Vaterschaftsanerkennungen und Sorgerechtserklärungen vor. Dabei findet auch eine Belehrung durch den Konsularbeamten über den Inhalt der Urkunde statt.

Beurkundungen sind häufig komplizierte Einzelfälle. Bitte kontaktieren Sie daher zunächst die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung und beschreiben Sie Ihren Fall.

Bitte beachten Sie, dass nicht jede Vertretung in Indien Beurkundungen vornehmen kann, ggf. müssen Sie dann zu einer weiter entfernten Vertretung reisen.

Eine Terminvereinbarung wird erst erfolgen, wenn der Entwurf für das zu beurkundende Dokument zwischen Ihnen und der Auslandsvertretung abgestimmt ist.

Die Gebühr für die Beurkundung hängt stark von deren Inhalt ab. Beurkundungen für Vaterschaftsanerkennungen oder Erbscheinsanträge können zwischen 99,19€ und 292,29€, andere Beurkundungen je nach Zeitaufwand auch mehr kosten. Die genaue Gebühr werden wir Ihnen nach Abstimmung des Inhalts mitteilen. Die Gebühr ist immer in indischen Rupien (INR) (umgerechnet nach dem aktuellen Wechselkurs der Auslandsvertretung) zu bezahlen. Informationen zu den akzeptierten Zahlungsweisen finden Sie hier.

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