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Urkundenüberprüfung an der Deutschen Botschaft Neu-Delhi

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Entstehende Auslagen

Vor Einleitung der Verifizierung muss die ersuchende Behörde gegenüber der Botschaft eine Kostenübernahmeerklärung über die gesamten Überprüfungsauslagen abgeben. Nach Abschluss der Ermittlungen übersendet die Botschaft zusammen mit der Stellungnahme und den Originalen der Urkunden eine Kostenrechnung an die ersuchende Behörde.

Für den Überprüfungsprozess durch die beauftragten Ermittler wird eine Pauschale in folgender Höhe erhoben:

  • Überprüfungen entweder ausschließlich in den beiden Unionsstaaten Punjab und Haryana oder ausschließlich im Großraum Delhi: 400 €
  • Überprüfungen mit Berührungen weiterer Unionsstaaten oder in den Unionsstaaten Punjab und Haryana und im Großraum Delhi: 500 €
  • Überprüfungen in Jammu & Kashmir, Ladakh, in Nordostindien (Bundesstaaten Assam, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur, Mizoram, Tripura und Meghalaya) sowie auf den Andamanen und Nikobaren, Lakkadiven, Minikoi und Amindiven: 600 €

In Einzelfällen können die Kosten höher liegen; die ersuchende Behörde wird in einem solchen Fall vor Beginn der Überprüfung informiert.

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer

Die Verfahrensdauer beträgt einschließlich Bearbeitung durch die Botschaft und Postlaufzeit ca. drei Monate. Die Botschaft bittet, von Sachstandsanfragen in dieser Zeit abzusehen.

Einzureichende Unterlagen

Die einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich je nach den zu überprüfenden Urkunden. Unvollständig eingehende Ersuchen werden unbearbeitet zurückgereicht.

a. Überprüfung von Personenstand und Identität

  • Anschreiben, aus dem der Zweck der Urkundenüberprüfung hervorgeht (z.B. Anmeldung einer Eheschließung, Einbürgerung, Erteilung eines Aufenthaltstitels, etc.)
  • Kostenübernahmeerklärung
  • Geburtsurkunde (Original, 2 Kopien, wenn nicht Deutsch oder Englisch: Übersetzung mit 2 Kopien)
  • Staatliches Schulzeugnis bzw. Schulabgangszeugnis der 10. oder 12. Klasse mit Angabe des Geburtsdatums (Original, 2 Kopien, wenn nicht Deutsch oder Englisch: Übersetzung mit 2 Kopien)
  • Passkopie des letzten in Indien ausgestellten Reisepasses: Datenseite und letzte Seite (2 Kopien)
  • Kopie des deutschen Aufenthaltstitels bzw. der Duldung (2 Kopien), ggf. Hinweis, wenn kein deutscher Aufenthaltstitel existiert
  • Zwei Passfotos der/des Betroffenen
  • Vollständige indische Heimatadresse. Im ländlichen Bereich ist die Angabe des örtlichen Postamts („VPO“) und der Polizeistation („PS“) notwendig (2 Kopien).
  • Kontaktdaten einschließlich Telefonnummer von Bezugspersonen in Indien, z.B. Eltern, Ehepartner, sonstige Verwandte (2 Kopien)
  • Datenschutzerklärung. Die Belehrung muss durch die ersuchende Behörde erfolgen, da dort die Daten erhoben werden. Ein durch die ersuchende Behörde zu ergänzendes Muster kann hier heruntergeladen werden.

b. Überprüfung von Heiratsurkunden

Zusätzlich zu allen unter „a. Überprüfung von Personenstand und Identität“ genannten Dokumenten für beide Ehepartner sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Standesamtliche Heiratsurkunde oder Eheregistrierungsurkunde (Original, 2 Kopien, wenn nicht Deutsch oder Englisch: Übersetzung mit 2 Kopien)
  • Bei religiösen Eheschließungen:
    • Priester- oder Gurudwara-Bescheinigung, Nikah Nama (Original, 2 Kopien, wenn nicht Deutsch oder Englisch: Übersetzung mit 2 Kopien)
      • Kontaktdaten des Priesters, sofern keine Priester-Bescheinigung ausgestellt wird
    • Aussagekräftige Fotos oder Videos der Zeremonie, die erkennen lassen, dass die essentiellen religiösen Riten (Pheras = Saptapadi, Anand Karaj) durchgeführt wurden.
      • Die Fotos werden nach erfolgter Überprüfung nicht zurückgegeben.

c. Überprüfung von Scheidungsurteilen

Zusätzlich zu allen unter „a. Überprüfung von Personenstand und Identität“ für beide Ehepartner und allen unter „b. Überprüfung von Heiratsurkunden“ genannten Dokumenten sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Scheidungsurteil (Original, 2 Kopien, wenn nicht Deutsch oder Englisch: Übersetzung mit 2 Kopien)
  • Vollständige Adresse und wenn möglich Kontakttelefonnummer beider geschiedener Ehepartner (2 Kopien)

Einreichen der Unterlagen

Zur Einreichung der Unterlagen sollte die ersuchende Behörde auf den Kurier des Auswärtigen Amts zurückgreifen. Dieser steht Privatpersonen nicht zur Verfügung.

Kurieradresse:
Auswärtiges Amt
für Bo. New Delhi
Kurstr. 36
10117 Berlin

Das Ersuchen und ggf. Nachreichungen dürfen nur über die ersuchende Behörde erfolgen. Eine persönliche Abgabe durch den Urkundeninhaber bei der Botschaft ist nicht möglich.

Korrespondenz zu laufenden Verfahren wird nur mit der ersuchenden Behörde geführt, nicht mit den Urkundeninhabern.


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