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Urkundenüberprüfung am Deutschen Generalkonsulat Bangalore

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Entstehende Auslagen

Für die Prüfung der formalen Echtheit einer Urkunde fallen Auslagen i.H.v. 4.000 INR (ca. 50,- €) pro Urkunde an.

Für die Überprüfung der formalen Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit wurde eine Fallpauschale i.H.v. 45.000 INR (ca. 560,- €), unabhängig von der Zahl der Urkunden bzw. Ausstellungsregion, vereinbart.

In Einzelfällen können die Kosten höher liegen; die ersuchende Behörde wird in einem solchen Fall vor Beginn der Überprüfung informiert.

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer

Eine Urkundenüberprüfung nimmt ab Eingang der vollständigen Unterlagen erfahrungsgemäß rund vier Monate in Anspruch. Das Generalkonsulat wird den Eingang des Ersuchens bestätigen. Während der Regelbearbeitungszeit wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Einzureichende Unterlagen

Stets einzureichende Unterlagen

Zur Bearbeitung eines Überprüfungsersuchens werden stets folgende Unterlagen und Angaben benötigt:

  • Englische Übersetzung der Urkunde nur, wenn diese nicht in englischer Sprache ausgestellt wurde (zwei Kopien). Eine Übersetzung ins Deutsche ist nicht erforderlich.
  • Datenseite (=erste oder zweite Seite) und Adressseite (=letzte oder vorletzte Seite) des indischen Passes des Urkundeninhabers (zwei Kopien)
  • Liste mit Adresse und Telefonnummer von zwei Bezugspersonen in Indien, z.B. Eltern oder anderen Verwandten (zwei Kopien)
  • Kostenübernahmeerklärung
  • Datenschutzerklärung. Die Belehrung muss durch die ersuchende Behörde erfolgen, da dort die Daten erhoben werden. Ein durch die ersuchende Behörde zu ergänzendes Muster kann hier heruntergeladen werden.

1. Überprüfung einer Geburtsurkunde

Zusätzlich zu den stets einzureichenden Unterlagen (siehe oben) werden folgende Unterlagen und Angaben benötigt:

  • Geburtsurkunde (Original plus zwei Kopien)
  • Zwei Passfotos des Urkundeninhabers
  • Wenn möglich: Schul(abgangs-)zeugnis (zwei Kopien)

2. Überprüfung einer Heiratsurkunde

Zusätzlich zu den stets einzureichenden Unterlagen (siehe oben) werden folgende Unterlagen und Angaben benötigt:

  • Standesamtliche Heiratsurkunde oder, wenn die Ehe religiös geschlossen wurde, Tempel-, oder kirchliche Heiratsurkunde; bei islamischer Eheschließung entsprechende Urkunde oder Ehevertrag (Original plus zwei Kopien)
  • Wenn vorhanden: standesamtliche Urkunde über die nachträgliche Registrierung einer religiösen Eheschließung (Original plus zwei Kopien)
  • Aussagekräftige Fotos der Heiratszeremonie

3. Überprüfung eines Affidavit (Erklärung), z.B. zum Familienstand

Zusätzlich zu den stets einzureichenden Unterlagen (siehe oben) werden folgende Unterlagen und Angaben benötigt:

  • Affidavit (Original plus zwei Kopien)
  • Adresse und Telefonnummer der Person, die die Erklärung abgegeben hat

4. Überprüfung eines Scheidungsurteils

Grundsätzlich kann die Überprüfung der formalen Echtheit genügen. Denn ist ein Scheidungsurteil echt und rechtskräftig geworden, entfaltet es die darin bezeugten Rechtswirkungen.

Zusätzlich zu den stets einzureichenden Unterlagen (siehe oben) wird folgende Unterlage benötigt:

  • Scheidungsurteil (Original plus zwei Kopien)

5. Überprüfung eines Universitätsabschlusses oder „Certificate of Registration“ als Arzt

Zusätzlich zu den stets einzureichenden Unterlagen (siehe oben) werden folgende Unterlagen und Angaben benötigt:

  • Urkunde (Original plus zwei Kopien)
  • Zwei Passfotos des Urkundeninhabers
  • Für Approbationen soweit vorhanden: Tätigkeitsnachweis in einem indischen Krankenhaus (zwei Kopien)

Einreichen der Unterlagen

Es wird empfohlen, dass inländische Behörden und Gerichte den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amts nutzen. Privatpersonen steht der amtliche Kurierweg nicht zur Verfügung.

Kurieradresse:
Auswärtiges Amt
für GK Bangalore
Kurstr. 36
10117 Berlin

Es wird um Verständnis gebeten, dass Korrespondenz ausschließlich mit der ersuchenden Behörde (nicht mit dem Urkundeninhaber) geführt


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