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Urkundenüberprüfung am Deutschen Generalkonsulat Chennai

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Entstehende Auslagen

Die Kosten für die Überprüfung betragen üblicherweise bis zu 470 Euro. Abhängig vom Prüfaufwand und bei größerer Entfernung zwischen dem Generalkonsulat und dem Ausstellungsort der Urkunden können im Einzelfall auch höhere Kosten entstehen. Das Generalkonsulat wird die ersuchende Behörde in diesem Fall entsprechend unterrichten.

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer

Mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 4 Monaten im Regelfall muss gerechnet werden. Hinzu kommen noch die Post- und Kurierlaufzeiten von etwa zwei Wochen pro Strecke. Das Generalkonsulat wird die ersuchende Behörde unterrichten, sofern der Zeitbedarf absehbar höher sein sollte. Es wird gebeten, von zusätzlichen Sachstandanfragen abzusehen.

Einzureichende Unterlagen

  • Vorlage der zu überprüfenden Urkunde/n (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) im Original mit je zwei gut leserlichen und vollständigen Fotokopie in A4-Größe. Deutsche Übersetzungen von englischsprachigen Originalurkunden sind nicht erforderlich.
    Wichtig: Eine von einer indischen Auslandsvertretung ausgestellte Konsularische Bescheinigung ersetzt keine Originalurkunde.
    Auf laminierten Urkunden kann der Prüfvermerk des Generalkonsulats nur bedingt angebracht werden. Es liegt im Interesse des Urkundeninhabers, nicht-laminierte Urkunden einzureichen.
  • Passkopien (Datenseite, ggf. deutscher Aufenthaltstitel und letzte Seite) und 2 (Pass-)Fotos des Betroffenen/der Betroffenen, sowie Kopien zusätzlicher Identitätsnachweise, z.B. Voter ID, Aadhaar Card, PAN-Card, Schulzeugnisse, Schulabgangszeugnisse, Ration Cards, etc.
    • bei Heiratsurkunden: Identitätsnachweise beider Ehepartner
    • bei Geburtsurkunden: Identitätsnachweise beider Elternteile + des Kindes
    • bei eidesstattlichen Versicherungen zum Familienstand: Identitätsnachweise des Betreffenden/der Betreffenden + beider Elternteile
  • Angabe der vollständigen indischen Heimatadresse mit Nennung des örtlichen Postamts (VPO) und der Polizeistation (PS) sowie einer Kontakttelefonnummer
  • Bei Prüfung von indischen Heiratsurkunden zusätzlich 6-8 aussagekräftige Fotos der Hochzeitszeremonie.
  • Kostenübernahmeerklärung
  • Datenschutzerklärung. Die Belehrung muss durch die ersuchende Behörde erfolgen, da dort die Daten erhoben werden. Ein durch die ersuchende Behörde zu ergänzendes Muster kann hier heruntergeladen werden.

Einreichen der Unterlagen

Die inländischen Behörden können zur Übermittlung ihrer Amtshilfeersuchen an das Generalkonsulat den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amts mitbenutzen. Privatpersonen steht der amtliche Kurierweg nicht zur Verfügung.

Kurieradresse:
Auswärtiges Amt
für GK Chennai
Kurstr. 36
10117 Berlin

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