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Urkundenüberprüfung am Deutschen Generalkonsulat Kalkutta

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Entstehende Auslagen

Bei der Überprüfung fallen Auslagen in Höhe von bis zu ca. 550 Euro (wechselkursabhängig, aber unabhängig von der Anzahl der zu überprüfenden Urkunden) an.

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer

Nach bisherigen Erfahrungen dauert das Verfahren durchschnittlich etwa 8 Wochen ab Erhalt der vollständigen Unterlagen. Das Generalkonsulat wird den Eingang des Amtshilfeersuchens bestätigen und die ersuchende Behörde benachrichtigen, wenn sich auf Grund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhter Zeitbedarf abzeichnet.

Einzureichende Unterlagen

Im Folgenden finden Sie eine Liste der einzureichenden Dokumente. Urkunden, die nicht auf Deutsch oder Englisch abgefasst sind, sind mit einer Übersetzung einzureichen. Eine Überbeglaubigung/Apostille der Dokumente ist nicht notwendig.

  • Originale der zu überprüfenden Urkunden
    Falls ergänzende Unterlagen übersandt werden, sollte im Anschreiben spezifiziert werden, welche der übersandten Urkunden zu überprüfen sind.
  • jeweils zwei leserliche und vollständige Kopien der zu überprüfenden Urkunden
  • zwei (Pass-)Fotos der Beteiligten
  • Passkopien sowie zusätzliche Identitätsnachweise, z.B. Voter ID, PAN Card, Schulzeugnisse, Schulabgangszeugnisse, Ration Cards
  • Angabe der vollständigen indischen Heimatadressen aller Beteiligten (z.B. bei Heiratsurkunde: Adressen beider Ehegatten, bei Geburtsurkunde: Adressen des Kindes und der Eltern), jeweils mit Nennung des örtlichen Postamts (PO) und der Polizeistation (PS) sowie einer Kontakttelefonnummer. Hierzu ist vom Urkundeninhaber dieses Formular auszufüllen.
  • bei Überprüfung von Geburtsurkunden von Minderjährigen: Krankenhausbescheinigung über die Geburt (hospital discharge summary)
  • Kostenübernahmeerklärung
  • Datenschutzerklärung. Die Belehrung muss durch die ersuchende Behörde erfolgen, da dort die Daten erhoben werden. Ein durch die ersuchende Behörde zu ergänzendes Muster kann hier heruntergeladen werden.
  • unterschriebene Erklärung zur postalischen Übersendung von Originalurkunden und -unterlagen

Einreichen der Unterlagen

Die inländischen Behörden können zur Übermittlung ihrer Amtshilfeersuchen an das Generalkonsulat den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amts mitbenutzen. Privatpersonen steht der amtliche Kurierweg nicht zur Verfügung.

Kurieradresse:
Auswärtiges Amt
für GK Kalkutta
Kurstr. 36
10117 Berlin


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